Ich habe keine Lösung für folgendes Problem und vielleicht kann jemand aus diesem Forum mir helfen.
Folgende Situation: Ein Arbeitnehmer ist privat versichert und gibt das bei der Einstellung so an. Die Bescheinigung für die AG-Zuschüsse von der Privatversicherung werden eingereicht und alles scheint okay.
Der Arbeitnehmer vergisst allerdings, sich von der gesetzlichen Versicherungspflicht zu befreien und das fällt bis auf weiteres nicht auf.
Inwieweit hat der Arbeitgeber eine Informationspflicht, wenn die Einkünfte des Arbeitnehmers unter der Bemessungsgrenze liegen?
Vielen Dank
vwi
Arbeitgeberinformationspflicht?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Der Arbeitgeber hat die versicherungspflichtig Beschäftigten nach den §§ 28a bis 28c des Vierten Buches an die zuständige Krankenkasse zu melden.
Wenn der Arbeitnehmer unter der Versicherungspflichtgrenze verdient, muss der Arbeitgeber dies der Krankenkasse melden.
Steht auch im SGB V § 198.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__198.html
Wenn der Arbeitnehmer unter der Versicherungspflichtgrenze verdient, muss der Arbeitgeber dies der Krankenkasse melden.
Steht auch im SGB V § 198.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__198.html
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