Jemand verdient 30.000 € in seinem Job, hat aber noch 50.000 € p/a an Mieteinnnahmen und Zinserträgen.
Kann sich derjenige private versichern ?
Was zählt alles zur Jahresarbeitentgeltgrenze ?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
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- Postrank7
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- Registriert: 01.11.2006, 19:01
Antwort von Radio Eriwan:
Im Prinzip ja - wenn er eine PKV findet, die ihn neben seiner fortlaufenden Krankenversicherungspflicht (!) in Doppelversicherung aufnehmen würde. Oder wenn er PKV bzw. den Vermittler über die fortbestehende Pflichtversicherung im Unklaren lässt. Dann nimmt ihn jede - vorbehaltlich der vorgeschriebenen Risikoprüfung natürlich.
Antwort von mir:
Es besteht trotz 80 TEURO Gesamteinnahmen weiterhin Krankenversicherungspflicht, da Zins- und Mieteinnahmen nicht zum anrechenbaren Jahresarbeitsentgelt zählen und solche Einnahmen den A auch nicht zum hauptberuflich Selbständigen befördern.
Im Prinzip ja - wenn er eine PKV findet, die ihn neben seiner fortlaufenden Krankenversicherungspflicht (!) in Doppelversicherung aufnehmen würde. Oder wenn er PKV bzw. den Vermittler über die fortbestehende Pflichtversicherung im Unklaren lässt. Dann nimmt ihn jede - vorbehaltlich der vorgeschriebenen Risikoprüfung natürlich.
Antwort von mir:
Es besteht trotz 80 TEURO Gesamteinnahmen weiterhin Krankenversicherungspflicht, da Zins- und Mieteinnahmen nicht zum anrechenbaren Jahresarbeitsentgelt zählen und solche Einnahmen den A auch nicht zum hauptberuflich Selbständigen befördern.
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