Hilfe! Grundsicherung / Beiträge PKV

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Maggi
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Hilfe! Grundsicherung / Beiträge PKV

Beitragvon Maggi » 13.03.2009, 15:12

Hallo,

ich habe ein Problem mit den Krankenversicherungsbeiträgen zur PKV...

Folgende Situation:
Ab Mai 2008 Referendariat; damit eigentlich beihilfeberechtigt.
War bis bis dahin als freiwilliges Mitglied bei einer GKV krankenversichert und bin es bis 31.12.2008 (trotz Beilhilfeanspruch) auch geblieben. Irgendwie hatte ich aufgrund der ganzen Arbeitsbelastung im Ref. weder die Zeit, noch die Nerven, mich mit den versch. Tarifen der PKVen auseinanderzusetzen... (Da ich schon etwas älter bin, meinte ich, dass mich zum Ausbildungstarif von ca. 90 € ohnehin keine PKV nimmt). Also dachte ich, dass es kostenmäßig ohnehin keinen großen Unterschied für mich machen würde und blieb bis Ende 2008 in der GKV (Beitrag als freiwilliges Mitglied ca. 140 €/Mon.). Hatte während dieser Phase ohnehin keine Zeit zum Arzt zu gehen.

Meine Mit-Refis rieten mir eigentlich alle, doch sofort in die PKV zu wechseln; ich hätte doch schließlich Beihilfeanspruch und der Tarif wäre günstiger als GKV und je älter man würde, desto schwieriger wäre es aufgenommen zu werden etc.... Nach etwas Sucherei fand ich auch trotz meines Alters eine PKV, die mich zum Ausbildungstarif aufnahm. Also bin ich seit 01.01.09 in der PKV. (Worüber ich mich im Nachhinein maßlos ärgere....)

Die Arbeitsbelastung im Ref. und der Umgang mit unerzogenen und respektlosen Kids an der Schule forderten ihren Tribut. Es wuchs mir alles über den Kopf, ich war total überfordert. Meine Ausbilder rieten mir dazu, die Ausbildung zu unterbrechen, da ich die Prüfung ihrer Meinung nach nicht bestehen würde, sollte ich so weitermachen.... :( Ich wollte nicht unterbrechen. Zunächst jedenfalls. Stress ist in diesem Job normal und insbes. im Ref. schlägt man sich häufig die Nächte um die Ohren mit Unterichtsvorbereitungen...ich schlief teilweise nur noch eine Stunde/Nacht. Da ich von Mit-Refis wusste, dass es ihnen ähnl. geht, versuchte ich alles, um weitermachen zu können ...versuchte all meine Energien zu mobilisieren, mich neu zu motivieren ..aber ein paar Unterrichtsbesuche später musste ich mir dann auch selbst eingestehen, dass es so nicht mehr weitergehen konnte. Ich kroch auf dem Zahnfleisch... war mit den Nerven am Ende (das machte sich natürlich auch in der Klasse bemerkbar....).
Schweren Herzens beantragte ich meine Entlassung aus dem Vorbereitungsdienst. Die Empfehlung meiner Ausbilder ging in die Richtung "Arbeiten Sie an ihren Baustellen während der Unterbrechung...machen sie doch eine Therapie..und stabilisieren sie sich psychisch...". Ja würde ich machen; wenn das alles so einfach wäre! Ich ahnte schon, was da auf mich zukommen würde: Antrag auf Hartz IV...
Nun habe ich im Prinzip das gleiche Problem, das schon MillKa in ihrem Thread angesprochen hat:
Da ich seit 01.01.09 in der PKV bin, muss ich auch dort versichert bleiben. Der neue (volle) Beitrag (also ohne Beihilfeanspruch) zur PKV beträgt 360 €. Von der Arge bek. ich jedoch nur 130 €. Wie soll ich die Differenz aufbringen???? Im Moment werde ich nur hin und her geschickt, weil sich keiner so richtig zuständig fühlt und die Mitarbeiter dort wohl auch nicht so richtig wissen, wie sie damit umgehen sollen...Das ist alles sehr zermürbend... Da beißt sich doch die Katze in den Schwanz! Sie sagen mir, dass ich mich privat versichern muss; aber wie ich das von 130 € bewerkstelligen soll, das kümmert keinen....Derweil zerbreche ich mir den Kopf darüber, wie um alles in der Welt ich die Krankenversicherungsbeiträge finanzieren soll. Ich gebe Nachhilfe, aber die Einkünfte reichen vorne und hinten nicht, um die Differenz zu finanzieren. Das Ganze ist zum Heulen... Habe schon während des Refs einen Kredit aufnehmen müssen, weil die Ausbildungsvergütung zum Leben nicht reichte. Entsprechend siehts auf meinem Konto aus...Ganz abgesehen mal davon, dass ich die Unterbrechung dafür nutzen wollte, an meinen "Baustellen" zu arbeiten (ich will ja zu einem späteren Zeitpunkt wieder ins Ref einsteigen und dafür "fit" sein)....wozu ich jetzt nicht im Geringsten komme, da ich mit nichts anderem befasst bin als Papierkram und ständigen Geldsorgen...
Hat jemand einen Rat?

Habe zu diesem Thema schon nach Antworten in diesem Forum gesucht und eine vergleichbare Situation nur im Thread von MillKa und Rossi gefunden. Die Rechtslage scheint ja irgendwie noch nicht geklärt zu sein. :( Toll. Und was mache ich so lange...??? Privatinsolvenz anmelden vermute ich.... da ich gezwungen werde, mich privat zu versichern, obwohl ich´s mir nicht leisten kann....

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Beitragvon Experte_24 » 13.03.2009, 16:14

Die Rechtslage ist tatsächlich nicht eindeutig, es bleibt nur zu warten das bald ein grundsätzliches Urteil in dieser Sache gesprochen wird.

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Beitragvon Rossi » 13.03.2009, 19:39

Tja, was soll ich Dir posten Maggi, die Problematik war unseren lieben Politikern bei Verabschiedung der gesetzlichen Bestimmungen des § 12 Abs. 1 c Satz 6 VAG mehr als bewusst. Man hat bloss keine Einigung finden können und jetzt hängst Du da.

Habe ich es richtig verstanden; Du hast Einkommen, welches die ARGE beim ALG II anrechnet? Dann hast Du schon fast gewonnen.

Du bekommst dann nämlich einen sog. Beitragszuschuss in Höhe von 129,54 Euro für die KV. Den Restbetrag (Differenz) zur priv. Kv. muss die ARGE als Einkommensbereinigung absetzen; das gleich gilt dann auch für die Beiträge der Pflegeversicherung. Dann gehst Du plus minus null heraus, vorausgesetzt Du hast soviel Einkommen. Sonst hast Du leider Pech! Die Möglichkeit der Einkommensbereinigung hat die Zentrale der Agentur für Arbeit in den sog. internen Hinweisen zu § 26 SGB II extra aufgenommen. Da musst Du den SB bei der ARGE mal ein wenig auf die Füsse kloppen.

Ach ja, wenn Du nur die 129,00 Euro löhnst, passiert auch nix; Du fliegst nicht aus der priv. Kv heraus. Allerdings laufen Beitragsrückstände und Säumniszuschläge auf.

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Beitragvon DKV-Service-Center » 13.03.2009, 20:21

Halt !!
Sie ist noch nicht im Basistarif.
Und ich glaube die ganze Zuschussgeschichte hängt am Basistarif.

Das Sie nicht gekündigt wird ist Klar aber ich glaube das die PKV die sogenannte notfallbehandlung anders definiert.

Gruß

Rossi
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Beitragvon Rossi » 13.03.2009, 21:29

Sie ist noch nicht im Basistarif.
Und ich glaube die ganze Zuschussgeschichte hängt am Basistarif.


Nee, Rüdiger, iss definitiv nicht vom Basistarif abhängig. Zumindest nach der bisheringen Weisungslage von oben.

Habe letzte Woche noch Kontakt mit Nürnberg (Zentrale der Agentur) gehabt.

Ergebnis: Die Kunden können nicht gezwungen werden, in den Basistarif zu wechseln. Iss für mich auch mehr als logisch! Stell Dir mal vor, Maggi wechselt jetzt in den Basistarif, um einen Beitragszuschuss und eine Einkommensbereinigung zu bekommen. Dann wird sie doch wohl mit Sicherheit zum Höchstbeitrag von 569,82 Euro eingestuft; denn der Basistarif kostet ja immer soviel. Okay, aufgrund des SGB II-Bezuges wird halbiert auf 284,91 Euro; alles tuti.

Nach 3 Monaten ist Maggi nicht mehr hilfebedürftig und holla der Beitrag geht wieder uff 569,82 Euro; vorher waren es 360,00 Euro.

Ei der daus denkt sich Maggi, ich wechsele jetzt wieder in den alten Tarif und zahle nur dann die 360,00 Euronen.

Dann kommt nämlich der Sensemann und sagt, ätsch, du musst erst aber 18 Monate im Basistarif verweilen, danach kannst du wieder wechseln. Tja, dann nimmt Maggi sich ein Strick, oder?!

Die Agentur orientiert sich an die Höhe des halbierten Basistarifes. D. h., sie zahlt einen Beitragszuschuss in Höhe von 129,00 Euro und stockt eine Einkommensbereinigung bis zu 284,91 Euro auf. Die PV kommt noch hinzu, völlig klar.

Oh, oh, der Rossi ist mal gespannt, wie lange es noch dauert, bis diese Unfallproblematik gelöst wird.

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Beitragvon DKV-Service-Center » 13.03.2009, 21:37

Ups,
dazu benötige ich Material, mir liegt ein Fall vor
wo genau das verlangt wird.
Zuschuss nur für Basistarif.
Gruß

Rossi
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Beitragvon Rossi » 13.03.2009, 22:06

Uspela, Du hast da mal wieder ne innotive ARGE.

Die können doch lesen, oder!

Es gibt von der Agentur eine sog. Wissensdatenbank. Dort stellen Sachbearbeiter Fragen ein und aus Nürnberg (Zentrale) kommt die Antwort.

Genau die Frage habe ich an Nürnberg gerichtet.

Hier das Ergebnis:

Anliegen:

Die Höhe des Zuschusses bei einer privaten Krankenversicherung richtet sich seit 01.01.2009 nach § 12 Abs. 1c Satz 5 und 6 Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG). Wie ist der Zuschuss zu berechnen, wenn der Kunde Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts bezieht?

Antwort:

Die privaten Krankenversicherungen (PKV) sind seit dem 01.01.2009 verpflichtet, einen sog. Basistarif anzubieten. Dieser orientiert sich am Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Der Beitrag im Basistarif beträgt maximal: 2009: 569,63 € (halbiert: 284,82 €)

Der Zuschuss nach § 26 Abs. 2 Nr. 1 SGB II wird an Personen gezahlt, die in der GKV nicht anderweitig versicherungspflichtig und nicht familienversichert sind. Zu beachten ist, dass

a) der Beitrag im Basistarif nicht in jedem Fall diesem Höchstbeitrag entsprechen muss, da z. B. auch Vorversicherungszeiten bei dessen Höhe eine Rolle spielen können oder

b) der Versicherte einen anderen Beitrag nachweist, weil er keine Versicherung im Basistarif abgeschlossen hat.

Beides muss bei der Berechnung berücksichtigt werden.


Beispiel 1 – Nachgewiesener Beitrag (Basistarif): 569,63 €

· PKV ist zur Halbierung des Basistarifs verpflichtet: 284,82 €
· Übernommen wird maximal der gesetzliche Beitrag;
(vgl. § 12 Abs. 1c Nr. 6 VAG), derzeit: 129,54 €
------
Beispiel 2 – Nachgewiesener Beitrag (Basistarif): 220,00 €

· PKV ist zur Halbierung des Basistarifs verpflichtet: 110,00 €
· Übernommen wird maximal der gesetzl. Beitrag;
(vgl. § 12 Abs. 1c Nr. 6 VAG), derzeit: 129,54 €

Da der halbierte Beitrag im Basistarif geringer ist, ist dieser als Zuschuss zu gewähren.
------
Beispiel 3 – individueller Beitrag ist geringer als halbierter Beitrag im Basistarif:

a) Nachgewiesener Beitrag (kein Basistarif): 200,00 €
Beitrag im Basistarif: 569,63 €

· PKV ist zur Halbierung des Basistarifs verpflichtet: 284,82 €
· Individueller Beitrag: 200,00 €
· Übernommen wird maximal der gesetzl. Beitrag;
(vgl. § 12 Abs. 1c Nr. 6 VAG), derzeit: 129,54 €

Die PKV ist nicht verpflichtet, den individuellen Beitrag zu halbieren.
------
b) Nachgewiesener Beitrag (kein Basistarif): 120,00 €
Beitrag im Basistarif: 569,63 €

· PKV ist zur Halbierung des Basistarifs verpflichtet: 284,82 €
· Individueller Beitrag: 120,00 €
· Übernommen wird maximal der gesetzl. Beitrag;
(vgl. § 12 Abs. 1c Nr. 6 VAG), derzeit: 129,54 €

Da der individuelle geringer als der Beitrag im Basistarif und der gesetzl. Beitrag ist, ist dieser als Zuschuss zu gewähren.
------
Beispiel 4 – individueller Beitrag ist höher als halbierter Beitrag im Basistarif:

a) Nachgewiesener Beitrag (kein Basistarif): 300,00 €
Beitrag im Basistarif: 400,00 €

· PKV ist zur Halbierung des Basistarifs verpflichtet: 200,00 €
· Individueller Beitrag: 300,00 €
· Übernommen wird maximal der gesetzl. Beitrag;
(vgl. § 12 Abs. 1c Nr. 6 VAG), derzeit: 129,54 €

Der (fiktive) halbierte Beitrag im Basistarif ist geringer als der individuelle Beitrag. Da der gesetzl. Beitrag jedoch noch geringer ist, ist dieser als Zuschuss zu gewähren.
------
b) Nachgewiesener Beitrag (kein Basistarif): 300,00 €
Beitrag im Basistarif: 250,00 €
· PKV ist zur Halbierung des Basistarifs verpflichtet: 125,00 €
· Individueller Beitrag: 300,00 €
· Übernommen wird maximal der gesetzl. Beitrag;
(vgl. § 12 Abs. 1c Nr. 6 VAG), derzeit: 129,54 €

Der (fiktive) halbierte Beitrag im Basistarif ist geringer als der individuelle Beitrag und der gesetzl. Beitrag. Der fiktive halbierte Beitrag im Basistarif ist als Zuschuss zu gewähren.




Hinweise: Ist der Leistungsbezieher nicht im Basistarif versichert, kann er durch die Grundsicherungsstelle nicht verpflichtet werden, in diesen zu wechseln. Bei der Berechnung des Zuschusses ist der Beitrag im Basistarif jedoch zur Berechnung heranzuziehen und daher durch den Leistungsbezieher nachzuweisen

Die sog. WDB findest Du im Internet, guckst Du hier: http://wdbfi.sgb-2.de/

Danach auf § 26 und den Eintrag 10005

Kostet ne Kiste Erdinger, Rüdiger! Ho, ho, ho!

Gruß Rossi

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Beitragvon DKV-Service-Center » 14.03.2009, 09:41

toll,
erst einmal meinen Dank,
Erdinger fasse ich nicht an geschweige denn ich trinke es :-)
Jetzt kann ich mir allerdings Vorstellen wie es zu der Annahme kam, das Amt benötigt in jedenFall
den fiktiven Beitrag des Basistarifes.
Um den zu erhalten wird die PKV als Erfüllungsgehilfe eingesetzt, nach dem Motto eh ihr
habt so viel Zeit , rechnet mal aus was wäre wenn?
Langsam erhalte ich eine Vorstellung was der Basistarif für ein Monster wird :-9
Die Beitragsberechnungen in dem Beispiel sind auch von ganz weit hergeholt :-) bestimmt aus nem anderen Universum :-)
Danke Gruß

Maggi
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Beitragvon Maggi » 14.03.2009, 14:32

Hallo,
vielen lieben Dank für eure Antworten. Rossi, ich denke deine Info hilft mir erst mal weiter bei der Arge. Danke. Werde euch berichten, wie die Antwort ausgefallen ist.
Also, ihr habt Recht: Ich bin nicht im Basistarif bei der PKV. Bisher aber eher wohl aus Unwissen :( Habe meiner PKV (wo ich bisher zum Beihilfetarif war) meine Situation erklärt (Hartz IV für die Dauer der Unterbrechung) woraufhin sie mit mir den neuen Versicherungsvertrag ( voller Beitrag 360 €) abgeschlossen haben. Habe darauf vertraut, dass die schon wissen, was in einem solchen Fall angeraten ist. Ich habe keine Ahnung, ob dieser Tarif angesichts der Leistungen "günstig" ist, oder nicht...(keine Wahlleistungen, 100% stat., 70% zahn, 90% ambulant mit 400€ SB/Jahr). Aber ich glaube, dass die Leistungen im Basistarif (zu einem höheren Preis) schlechter sind, oder? Auch wusste ich bisher nicht, dass man geschlagene 18 Monate im Basistarif bleiben muss, wenn man einmal `drin ist...
Das ist jedenfalls in meinem jetzigen Tarif nicht der Fall. Ich warte jetzt auf die Police der Versicherung; mit der muss ich dann zur Arge, damit ich wenigstens erst mal die 130 € , den sie sonst als GKV-Beitrag zahlen würden, bekomme.

Mal `was anderes: Was hat sich eig. der Gesetzgeber dabei gedacht, bisher priv. Versicherte die zum Hartz VI-Fall werden, nicht mehr in die GKV zu lassen? Entlastung der GKVen? Schwimmen die GKVen nicht im Geld, nach Einführung der Praxisgebühr? Ich versteh´ das alles nicht...

dij
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Beitragvon dij » 14.03.2009, 15:03

Maggi hat geschrieben:Mal was anderes: Was hat sich eig. der Gesetzgeber dabei gedacht, bisher priv. Versicherte die zum Hartz VI-Fall werden, nicht mehr in die GKV zu lassen?


Vorteilssurfing vermeiden. Je mehr Wechselmöglichkeiten es gibt, desto wahrscheinlicher, daß jemand Junges mit guter Gesundheit einen PKV-Billigtarif nimmt und später dann, weil zehn Kinder da sind oder die Gesundheit hinüber ist und der Billigtarif keine Hilfsmittel bezahlt, sich wieder für einen Appel und ein Ei gesetzlich versichert.

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Beitragvon Rossi » 14.03.2009, 17:13

Mal was anderes: Was hat sich eig. der Gesetzgeber dabei gedacht, bisher priv. Versicherte die zum Hartz VI-Fall werden, nicht mehr in die GKV zu lassen?


Hier ein Auszug aus der Begründung zum § 5 Abs. 5 a SGB V; es ist die Killervorschrift, die dich nicht im Bereich des ALG II in der GKV versicherungspflichtig macht:

Es handelt sich um eine Folgeänderung zur Neuordnung des Verhältnisses von gesetzlicher und privater Krankenversicherung durch dieses Gesetz. Da die privaten Krankenversicherungen künftig einen bezahlbaren Basistarif im Umfang des Leistungsangebots der gesetzlichen Krankenversicherung für Personen anbieten müssen, die privat krankenversichert sind oder sein können, erscheint es nicht länger erforderlich, Arbeitslosengeld-II-Bezieher auch dann in die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung einzubeziehen, wenn sie unmittelbar vor dem Leistungsbezug privat krankenversichert waren. Die Regelung dient damit auch einer gleichmäßigeren Lastenverteilung zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung.



Na ja, wie das Bezahlbar zu werten ist, verschweigt die Vorlage zum Gesetzentwurf scharmvoll. Nur ne schlappe Beitragslücke auf den Rücken der privat versicherten in Höhe von 155,00 Euro.

Nun denn!!

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Beitragvon Rolien » 27.04.2009, 12:53

Hallo liebe Forummitglieder, darf ich nochmal nachhaken? Ich bin seit meiner Kindheit privat in der Allianz (ehemals Vereinten) versichert. Ist es jetzt also ratsam, sich erstmal ausrechnen zu lassen, wie hoch der Beitrag bei Eintritt der Hilfebedürftigkeit im Basistarif wäre, weil ich auch im Standardtarif bleiben könnte....also tatsächlich nicht zwingend in den Basistarf wechseln müsste? und das könnte aufgrund der Altersrückstellungen usw. günstiger sein als in den Basistarif zu wechseln? Zahle zur Zeit übrigens 300 Euro Beitrag. Ich wäre dankbar, wenn ihr mir antworten würdet und..übrigens... ist man inzwischen schon einen Schritt weiter, was die Zuständigkeit für die Übernahme der Differenz zum PKV-Betrag für Hilfebedürftige angeht? Viele Grüße

Rossi
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Beitragvon Rossi » 27.04.2009, 22:13

Also, die Agentur empfiehlt im Bereich des ALG II sich zunächst ein Angebot über den Basistarif erstellen zu lassen und dann zu sehen, was günstiger ist.

Wenn Du bei der gleichen Gesellschaft im Falle der Bedürftigkeit nach dem SGB II wechselt, nimmst Du die Altersrückstellen mit. Die sind nicht futsch. Aber dann bist Du auch 18 Monate an den Basistarif gebunden.

Scheidest Du bspw. nach 3 Monaten wieder aus dem ALG II, dann kann der Schuß nach hinten losgehen, weil die Halbierung nicht mehr zum Tragen kommt.

Es gibt noch nicht´s neues zur sog. Unfallproblematik.

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Beitragvon Rolien » 29.04.2009, 11:51

Hallo liebe Forummitglieder! Ich habe mir jetzt auf euer Anraten ausrechnen lassen, wieviel der Basistarif in meinem Fall kosten würde. Er liegt angeblich mit Pflegeversicherung bei 600 Euro!! Hä? Ich denk, der darf 569 Euro nicht überschreiten. Versteh ich jetzt nicht. In jedem Fall wäre die Hälfte ja demnach 300 Euro. Davon würde ja das Amt 129 übernehmen...also finanzielle Katastrophe! Aber in meinem jetzigen Tarif bezahl ich (Standardtarif) 329 Euro. Da wär ja nun wohl der halbierte Basistarif günstiger. Der interessante Punkt bei der Sache ist: mein Standardtarif wird jedes Jahr um ein paar Euro erhöht...und ich werde aufgrund chronischer Erkrankung wohl nicht so schnell aus der Hilfebedürftigkeit wieder rauskommen...wenn überhaupt...Das heißt doch, dass ich mit den Jahren eine immer höhere Differenz selber zahlen müsste. Das wär ja wohl in dem Basistarif nicht der Fall, oder? Der darf doch eigentlich diese 569 nicht übersteigen...oder hab ich das jetzt alles falsch verstanden?.....wäre sehr freundlich, wenn ihr nochmal antworten würdet..

dij
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Beitragvon dij » 29.04.2009, 13:54

Der Höchstbeitrag für den Basistarif ist an den Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenversicherung angebunden. Wenn der sich erhöht – durch Anstieg des Beitragssatzes oder Anheben der Beitragsbemessungsgrenzen –, wird auch der Basistarif teurer.


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