Kündigung PKV wegen Arbeitslosigkeit
Verfasst: 19.03.2009, 17:07
Hallo,
folgender Sachverhalt:
- ich war in den letzten 17 Jahren in der PKV versichert.
- ab 1.4.2009 bin ich arbeitslos, allerdings mit einer SV-Pflichtigen Nebenbeschäftigung (nur 20 Stunden pro Monat; Brutto 450.- deshalb SV pflichtig, gleichzeitig aber auch offiziell arbeitslos), und habe mich bereits bei der AOK angemeldet. Die haben mich auch genommen (nach § 5 Abs. 1 SGB V).
- nun muss ich ja meine PKV kündigen....
Nun meine Fragen:
1.
- ich dachte immer (das wurde mir auch schon mal in diesem Forum bestätigt), dass man nach der PKV Kündigung qua Gesetz 12 Monate lang - ohne Kosten hierfür - eine Rückkehrrecht zur PKV zu den vorherigen Konditionen hat.
- genau dieses bestreitet aber meine PKV; die sagen, so etwas gibt es nicht, und ich müsste für diese "Anwartschaft" etwas bezahlen (den Betrag kenne ich noch nicht).
- was stimmt nun, und wo steht das im SGB??
2. wenn ich allerdings den Rest richtig verstanden habe, kann ich ab dem. 2.4.2009 (1 Tag versicherungspflichtig) sowieso erst wieder in die PKV wechseln, wenn ich wieder 3 Jahre lang über der Bemessungsgrenze verdient habe. Stimmt das? und wie würde es sich verhalten wenn ich in den nächsten Monaten mich selbstständig mache, muss ich in die PKV zurück..?
Vielen Dank für Eure Hilfe
folgender Sachverhalt:
- ich war in den letzten 17 Jahren in der PKV versichert.
- ab 1.4.2009 bin ich arbeitslos, allerdings mit einer SV-Pflichtigen Nebenbeschäftigung (nur 20 Stunden pro Monat; Brutto 450.- deshalb SV pflichtig, gleichzeitig aber auch offiziell arbeitslos), und habe mich bereits bei der AOK angemeldet. Die haben mich auch genommen (nach § 5 Abs. 1 SGB V).
- nun muss ich ja meine PKV kündigen....
Nun meine Fragen:
1.
- ich dachte immer (das wurde mir auch schon mal in diesem Forum bestätigt), dass man nach der PKV Kündigung qua Gesetz 12 Monate lang - ohne Kosten hierfür - eine Rückkehrrecht zur PKV zu den vorherigen Konditionen hat.
- genau dieses bestreitet aber meine PKV; die sagen, so etwas gibt es nicht, und ich müsste für diese "Anwartschaft" etwas bezahlen (den Betrag kenne ich noch nicht).
- was stimmt nun, und wo steht das im SGB??
2. wenn ich allerdings den Rest richtig verstanden habe, kann ich ab dem. 2.4.2009 (1 Tag versicherungspflichtig) sowieso erst wieder in die PKV wechseln, wenn ich wieder 3 Jahre lang über der Bemessungsgrenze verdient habe. Stimmt das? und wie würde es sich verhalten wenn ich in den nächsten Monaten mich selbstständig mache, muss ich in die PKV zurück..?
Vielen Dank für Eure Hilfe