Meine Frau ist derzeit in der PKV versichert, da sie über der BBG verdient ( angestellt ). ICh verdiene unterhalb der BBg und bin daher in der GKV versichert.
Jetzt habe ich folgende Fragen.
1) Nach meinem Wissensstand muss sie den Beitrag in der Elternzeit selbst bezahlen, auch wenn sie in der Zeit keine Einkünfte hat, ist das richtig ?
2) Wie wäre es mit dem Kind, muss ich dies dann auch in der PKV versichern, oder ist es bei mir in der Familienversicherung mitversichert ?
3) Wie ist es nach der Elternzeit so in 1-2 Jahren, wenn meine Frau wieder halbtagsarbeiten geht und dann unterhalb der
BBG verdient, kann sie sich dann wieder in die GKV wechseln oder muss sie dann in der der PKV bleiben ?
Ich hoffe Ihr könnt uns helfen. Vielen Dank schon einmal
PKV was tun in und nach der Elternzeit ?
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
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- Beiträge: 1
- Registriert: 06.11.2006, 11:03
1.)
Ja ist richtig.
2.)
Das Kind kann in die beitragsfreie Familienversicherung.
3.)
Wenn sie durch Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze befreien läßt, wird die Versicherungspflicht bei einer neuen Beschäftigung erneut geprüft.
Anders ist es, wenn sie sich nach SGB V § 8.1 (wenn die Versicherungspflichtgrenze Sie einholt) befreien hat lassen, dann wäre sie immer von der Versicherungspflicht während eines Arbeitsverhältnisses befreit.
Ja ist richtig.
2.)
Das Kind kann in die beitragsfreie Familienversicherung.
3.)
Wenn sie durch Überschreiten der Versicherungspflichtgrenze befreien läßt, wird die Versicherungspflicht bei einer neuen Beschäftigung erneut geprüft.
Anders ist es, wenn sie sich nach SGB V § 8.1 (wenn die Versicherungspflichtgrenze Sie einholt) befreien hat lassen, dann wäre sie immer von der Versicherungspflicht während eines Arbeitsverhältnisses befreit.
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