Beitragshöhe Basistarif ab 07/2009 Subvention für priv. Kv?

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Beitragshöhe Basistarif ab 07/2009 Subvention für priv. Kv?

Beitragvon Rossi » 20.03.2009, 23:08

Unser lieber Gesetzgeber hat der priv. Kv. zum 01.01.2009 den sog. Basistarif verordnet.

Jeder soll ja versichert sein; in Deutschland rennt keiner mehr unversichert durch die Gegend.

Da die Krankenversicherung ja bezahlbar sein muss, hat der Gesetzgeber ferner die Beitragshöhe im Basistarif begrenzt.

Danach darf der Höchstbeitrag im Basistarif max. dem entsprechen, was ein GKV-Mitglied zahlt.

Will heissen:

Beitragsbemessungsgrenze 3.675,00 Euro * allg. Beitragssatz 15,5 % = 569,83 Euro

Alles tuti.

Tja, der Wirtschaft in Deutschland geht es nicht so gut. Deshalb haben die lieben Politiker ein sog. Konjunkturpaket beschlossen. Es wird gekurbelt und gekurbelt mit staatlichen Subventionen.

Erneut alles tuti.

Unter anderm wird der allgem. Beitragssatz heruntergeschraubt. Im Gegenzug erhalten die GKV staatlichen Subventionen. Die Zahlen stehen schon fest; ab dem 01.07.2009 beträgt der allg. Beitragssatz in der GKV 14,9 %!

Immer noch alles tuti.

Nu geht es aber weiter.

Da der Höchstbeitrag im Basistarif an dem Höchstbeitrag in der GKV gekoppelt ist, geht dieser ab dem 01.07.2009 folglich runter. Will heissen in Zahlen:

Beitragsbemessungsgrenze 3.675,00 Euro * allg. Beitragssatz 14,9 % = 547,58 Euro.

Die GKVén erhalten für die Herabsetzung des allg. Beitragssatzes Subventionen in Höhe von ca. 6 Mrd. Euro.

Was bekommen denn die PKVén??!!??

GS
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Re: Beitragshöhe Basistarif ab 07/2009 Subvention für priv.

Beitragvon GS » 20.03.2009, 23:51

Rossi hat geschrieben:Die GKVén erhalten für die Herabsetzung des allg. Beitragssatzes Subventionen in Höhe von ca. 6 Mrd. Euro.

Hallo Klaus,
bis Ende 2010 sind es sogar 950.000.000.000 (Cent), die die Steuerzahler hier abdrücken dürfen.
Was bekommen denn die PKVén??!!??

Na was wohl, sie dürfen sich wie üblich mit dem Lächeln der holden Ulla entschädigt fühlen.

Gruß von
Gerhard

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Beitragvon Rossi » 21.03.2009, 00:00

Jooh, Gerhard! Das ist - meines Erachtens - mal wieder eine riesen Schweinerei, die dort veranstaltet wird.

Und dann auch noch, dass die priv. Kvén für die SGB II/XII Kunden nur 129,54 Euro erhalten, obwohl sie 284,92 Euro nehmen dürfen.

Aber das Bundesverfassungsgericht wird sich im April 2009 mit der Problematik beschäftigen, mal sehen, wohin die Reise geht!

GS
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Die Reise geht also erst mal nach ...

Beitragvon GS » 21.03.2009, 00:15

... Karlsruhe - die Stadt, die Karl (chen Lauterbach) also einmal dringend für längere Zeit aufsuchen sollte -lol-

Bleibt nur zu hoffen, dass das BVG-Urteil kein Aprilscherz wird - sie werden ja nicht gerade am 1.4. - oder doch?

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Beitragvon Dipling » 23.03.2009, 07:00

Auch wenn die Leistungen des Basistarifes formal mit mit denen der GKV vergleichbar sein sollen, der Rest ist ein Vergleich von Äpfeln und Birnen.

Basistarif:
-Keine Familienversicherung möglich
-so gut wie immer Höchstbeitrag
-Vergütung der Ärzte trotz gleichem Leistungskatalog weitaus höher als in der GKV. Warum, wenn der Basistarif eine soziale Schutzfunktion ausüben soll? Fast 700 EUR Monatsbeitrag inkl. PV! Die PKVen haben sich in diesem Punkt über den Tisch ziehen lassen. Wenn, dann nicht nur die gleiche Leistung, sondern auch die gleiche Vergütung wie in der GKV!


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