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Halbierung des Beitrages im Basistarif (PflegV-Beitrag?)

Verfasst: 23.03.2009, 11:23
von wimmerl
Nach § 12 Abs. 1c VAG ist eine Halbierung des Beitrages im Basistarif möglich, wenn Hilfebedürftigkeit eintritt.

Wird dabei auch der Beitrag an die private Pflegeversicherung halbiert?

Verfasst: 23.03.2009, 19:24
von Rossi
Jooh, die Verpflichtung auch in der privaten Pflegeversicherung zu halbieren ergibt sich aus § 110 Abs. 2 Satz 3 SGB XI.

Private Pflegeversicherung

Verfasst: 23.03.2009, 20:45
von huber2
Hallo,
mein Beitrag wird in volle Höhe übernommen ( 34,21 €).
So steht es auch im SGB II, § 26, Absatz 3, Satz 1.:

(3) Für Bezieher von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld, die in der sozialen Pflegeversi-cherung nicht versicherungspflichtig und nicht familienversichert sind, werden für die Dau-er des Leistungsbezugs die Aufwendungen für eine angemessene private Pflegeversiche-rung im notwendigen Umfang übernommen.

Schönen Tag noch

Verfasst: 23.03.2009, 22:42
von Rossi
Na super, iss doch in Ordnung.

Meine bescheidene Auffassung, die ARGE hat leider den Grundsatz lex specialis vor lex generalis nicht beachtet.

Aber soll in der heutigen Zeit mehrfach vorkommen, es läuft einfach unter dem Motto, warum gesetzliche Bestimmungen einfacher fomulieren, wenn es komplizierter geht.

Verfasst: 23.03.2009, 22:52
von huber2
Hallo!
Ich werde mich hüten, auf die Reihenfolge zu bestehen. -fr-

Verfasst: 23.03.2009, 23:28
von Rossi
Wieso, schreibe doch mal der ARGE nen netten Brief, indem Du sie auf die einschlägige Rechtslektüre - natürlich nach einem intensivem Studium der einschlägigen Rechtslektüre - hinweist.

Verfasst: 24.03.2009, 08:03
von wimmerl
Rossi hat geschrieben:Jooh, die Verpflichtung auch in der privaten Pflegeversicherung zu halbieren ergibt sich aus § 110 Abs. 2 Satz 3 SGB XI.


Vielen herzlichen Dank Rossi! .-.