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Versicherungspflichtgrenze
Verfasst: 30.03.2009, 16:02
von Minimaxx
Hallo,
ich brauche mal die definitive Bestätigung das die Versicherungspflichtgrenze, die ja mehr oder weniger regelmäßig vom Gesetzesgeber angepasst wird, nur für die Personen zählt die sich privat versichern wollen.
Sprich, wer sich jetzt privat versichern will muss (über drei Jahre) mehr als die aktuelle Grenze verdienen.
So, wie ist das mit den Personen die seit 2002 oder 2006 privat versichert sind. Gilt für diese Personen die Grenze von 2002 (bzw 2006), je nach Vertragsabschluss?
Und wenn ja, warum ist das so?
Verfasst: 30.03.2009, 16:54
von dij
Für Leute, die am 31. 12. 2002 über der damaligen JAEG lagen und privat versichert waren, gilt eine besondere (niedrigere) JAEG, aber nicht die von 2002; § 6 Abs. 7 SGB V.
Leute, die am 2. 2. 2007 privat versichert waren oder drauf und dran waren, sich privat zu versichern, sind weiterhin versicherungsfrei; § 6 Abs. 9 SGB V.
Schließlich kann jemand, den die JAEG überholt, sich dauerhaft befreien lassen; § 8 Abs. 1 Nr. 1 SGB V.
Das alles gilt zunächst einmal für durchgehend Angestellte. Bei Unterbrechungen kann es kompliziert werden.
Verfasst: 30.03.2009, 18:06
von Minimaxx
OK, ich bin seit dem 1.1.2003 privat versichert.
Was heißt dann Versicherungsfrei? Wahrscheinlich nicht gesetzlich Versicherungspflichtig, richtig?
Welche Grenze zählt jetzt für mich?
Und, mal wieder die doofe Gretchenfrage, wenn ich jetzt meinen Arbeitgeber wechsele und der mich gesetzlich versichert (oder das möchte) , darf der das und käme ich dann aus der PKV raus?
Danke
Verfasst: 31.03.2009, 14:32
von Faulenzer
Ich haenge mich auf den Thread mit einer Zusatzfrage zur Versicherungsgrenze.
Wie sieht es mit dem Versicherungsgrenze bei folgender Konstellation um den Stichtag 1.1.2003 aus wenn:
- vor dem 1.1.2003 eine grosse Anwartschaft bestand (da die alte GKV noch bestand)
- ab dem 1.1.2003 eine reguläre PKV Krankenversicherung war.
Vielen Dank
Verfasst: 07.04.2009, 10:24
von Minimaxx
Hat keiner Wissen im Forum zu dem Thema?
Verfasst: 07.04.2009, 20:43
von Rossi
Hier hast Du ein Rundschreiben der Spitzenverbände der Krankenkasse zum Thema Überschreiten der JAEG.
Es gibt in dem Bereich von § 6 SGB V mehrere Übergangsregelungen.
Guckst Du hier:
http://www.aok-business.de/rundschreiben/pdf/rds_20070308-JAE-Grenze.pdf