Tarifwechsel gem. § 204 VVG
Verfasst: 08.06.2009, 20:46
Mal ne ganz bescheidene Frage an die Experten der priv. Kv.
Über § 204 VVG können die sog. Bestandskunden (priv. Kv. bestand schon am 31.12.2008) in den Basistarif wechseln.
Unter anderem ergibt sich ein Wechselrecht unter Mitnahme der Altersrückstellungen für nachfolgende Personengruppen:
- Vollendung des 55. Lebensjahres
- Rente wegen voller Erwerbsminderung
- Bedürftigkeit SGB II/SGB XII
Wie sieht es in der Praxis mit dem Wechsel aus? Gibt es hier irgendwelche Fristen, die zu beachten sind, bspw. analog den Kündigungsfristen (§ 205 Abs. 1 VVG). Will heissen, erst zum Ablauf des Versicherungsjahres, oder ähnliches.
Ich persönlich kann aus dem § 204 VVG keine Fristen erkennen.
Über § 204 VVG können die sog. Bestandskunden (priv. Kv. bestand schon am 31.12.2008) in den Basistarif wechseln.
Unter anderem ergibt sich ein Wechselrecht unter Mitnahme der Altersrückstellungen für nachfolgende Personengruppen:
- Vollendung des 55. Lebensjahres
- Rente wegen voller Erwerbsminderung
- Bedürftigkeit SGB II/SGB XII
Wie sieht es in der Praxis mit dem Wechsel aus? Gibt es hier irgendwelche Fristen, die zu beachten sind, bspw. analog den Kündigungsfristen (§ 205 Abs. 1 VVG). Will heissen, erst zum Ablauf des Versicherungsjahres, oder ähnliches.
Ich persönlich kann aus dem § 204 VVG keine Fristen erkennen.