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Tarifwechsel gem. § 204 VVG

Verfasst: 08.06.2009, 20:46
von Rossi
Mal ne ganz bescheidene Frage an die Experten der priv. Kv.

Über § 204 VVG können die sog. Bestandskunden (priv. Kv. bestand schon am 31.12.2008) in den Basistarif wechseln.

Unter anderem ergibt sich ein Wechselrecht unter Mitnahme der Altersrückstellungen für nachfolgende Personengruppen:

- Vollendung des 55. Lebensjahres
- Rente wegen voller Erwerbsminderung
- Bedürftigkeit SGB II/SGB XII


Wie sieht es in der Praxis mit dem Wechsel aus? Gibt es hier irgendwelche Fristen, die zu beachten sind, bspw. analog den Kündigungsfristen (§ 205 Abs. 1 VVG). Will heissen, erst zum Ablauf des Versicherungsjahres, oder ähnliches.

Ich persönlich kann aus dem § 204 VVG keine Fristen erkennen.

Verfasst: 08.06.2009, 22:34
von Frank
Es gibt keine Fristen.

Verfasst: 08.06.2009, 22:55
von Rossi
Okay, Frank, so habe ich es bislang aus § 204 VVG auch gelesen.

Aber ab wann gilt der Tarifwechsel?

Ab dem Datum, wo der Antrag auf Tarifwechsel bei der Kv eingeht? Oder ab dem Datum wo der Kunde vielleicht beim Agenten den Tarifwechsel angezeigt hat?

Verfasst: 08.06.2009, 23:23
von DKV-Service-Center
Hi Rossi,

in der Regel zum 1. des Monats in dem Beantragt wird, Ein Wechsel in den Basistarif ist mM zu jedem Termin zulässig, wenn ich ab 15 Harz 4 bekomme könnte ich es rein Theoretisch auch zum 15 des Monats machen .
Gruß
Das ist kein Gesetz sondern die Annahmerichtlinien einer Gesellschaft.

Verfasst: 09.06.2009, 09:53
von Frank
Es gilt das beantragte Datum. Der Kunde muß ja seinen Wunsch schriftlich der Gesellschaft mitteilen. Hier wird ja auch ein Datum (bin seit xx.xx.xx. hilfebedürftig und möchte aus diesem Grund den Tarif wechseln). Das gilt dieses Datum mit der Auflage der Gesellschaft die Hilfebedürftigkeit nachzuweisen.