Versehentliches Verschweigen von Vorerkrankungen - Was tun??
Verfasst: 09.06.2009, 15:14
Hallo,
ich bin gerade ziemlich erschrocken und verunsichert, da mir durch Zufall aufgefallen ist, dass ich bei der Risikoüberprüfung meiner PKV (DEBEKA) versehentlich wichtige Angaben vergessen habe.
Ich habe mich vor Eintritt in das Referendariat (Lehramt) vor 1,5 Jahren um die Aufnahme bei der Debeka beworben und hatte dann Besuch von einer Ausßendienstmitarbeiterin, die mir die Fragen nach den Vorerkrankungen vorgelesen hat. Dabei habe ich alle physischen Erkrtankungen und Behandlungen wahrheitsgemäß aufgeführt und wurde - mit Risikozuschlag für eine Erkrankung - in die PKV aufgenommen. Da meine Mitbewohnerin nun auch ins Referendarit geht und wir so nebenbei über die PKV gesprochen haben, ost mir auf einmal schlagartig aufgefallen, dass ich meine abgeschlossene Psychotherapie (Gesprächstherapie aufgrund familiärer Probleme/Alkoholismus meiner Eltern etc.) überhaupt nicht angegeben habe, da diese mir in dem Moment gar nicht als "Krankheit" bzw. "Störung" in den Sinn gekommen ist und die Mitarbeiterin auch nicht explizit nach psychologischer Behandlung gefragt hat.
Nun habe ich gerade recherchiert und gelesen, dass die meisten PKV's einen unter solchen Umständen gar nicht aufgenommen hätten bzw. hohe Risikozuschläge erhoben hätten und ich befürchte, diesbezüglich Probleme zu bekommen.
Nun meine Frage: Wie verhalte ich mich am besten? Natürlich möchte ich diese Informationen noch gerne nachreichen, da es sich hierbei ja nicht um ein absichtliches Verschweigen gehandelt hat, habe aber Angst, dass ich aus der PKV ausgeschlossen werde bzw. mich keine andere annehmen wird. Da ich mein Referendariat gerade abgeschlossen und ab dem 3.8. in den Schuldienst (als Beamte auf Probe) wechseln werde, ist aber eine Mitgliedschaft in der PKV ratsam, da ich sonst den Beihilfeanspruch verlieren werde.
Wie geht man am besten vor? Einen Termin vereinbaren und das Versäumnis ganz ehrlich berichten? Sicherheitshalber bereits bei anderen Versicherern anfragen? Oder ist es möglich, in solchen Fällen mit dem Versicherer einen Leistungsausschluss für psychologische Behandlungen zu vereinbaren, so dass ich diese ggf. eben später selber zahlen müsste?
Für fachkundige Ratschläge wäre ich sehr dankbar!!!
Viele Grüße,
tanja
ich bin gerade ziemlich erschrocken und verunsichert, da mir durch Zufall aufgefallen ist, dass ich bei der Risikoüberprüfung meiner PKV (DEBEKA) versehentlich wichtige Angaben vergessen habe.
Ich habe mich vor Eintritt in das Referendariat (Lehramt) vor 1,5 Jahren um die Aufnahme bei der Debeka beworben und hatte dann Besuch von einer Ausßendienstmitarbeiterin, die mir die Fragen nach den Vorerkrankungen vorgelesen hat. Dabei habe ich alle physischen Erkrtankungen und Behandlungen wahrheitsgemäß aufgeführt und wurde - mit Risikozuschlag für eine Erkrankung - in die PKV aufgenommen. Da meine Mitbewohnerin nun auch ins Referendarit geht und wir so nebenbei über die PKV gesprochen haben, ost mir auf einmal schlagartig aufgefallen, dass ich meine abgeschlossene Psychotherapie (Gesprächstherapie aufgrund familiärer Probleme/Alkoholismus meiner Eltern etc.) überhaupt nicht angegeben habe, da diese mir in dem Moment gar nicht als "Krankheit" bzw. "Störung" in den Sinn gekommen ist und die Mitarbeiterin auch nicht explizit nach psychologischer Behandlung gefragt hat.
Nun habe ich gerade recherchiert und gelesen, dass die meisten PKV's einen unter solchen Umständen gar nicht aufgenommen hätten bzw. hohe Risikozuschläge erhoben hätten und ich befürchte, diesbezüglich Probleme zu bekommen.
Nun meine Frage: Wie verhalte ich mich am besten? Natürlich möchte ich diese Informationen noch gerne nachreichen, da es sich hierbei ja nicht um ein absichtliches Verschweigen gehandelt hat, habe aber Angst, dass ich aus der PKV ausgeschlossen werde bzw. mich keine andere annehmen wird. Da ich mein Referendariat gerade abgeschlossen und ab dem 3.8. in den Schuldienst (als Beamte auf Probe) wechseln werde, ist aber eine Mitgliedschaft in der PKV ratsam, da ich sonst den Beihilfeanspruch verlieren werde.
Wie geht man am besten vor? Einen Termin vereinbaren und das Versäumnis ganz ehrlich berichten? Sicherheitshalber bereits bei anderen Versicherern anfragen? Oder ist es möglich, in solchen Fällen mit dem Versicherer einen Leistungsausschluss für psychologische Behandlungen zu vereinbaren, so dass ich diese ggf. eben später selber zahlen müsste?
Für fachkundige Ratschläge wäre ich sehr dankbar!!!
Viele Grüße,
tanja