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Verfasst: 29.11.2006, 20:15
von alduderino
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Verfasst: 29.11.2006, 21:36
von Andi
Das ist leider so rechtens. Wenn du in Verzug kommst, stehen dem Versicherer sogar die Beiträge des laufenden Versicherungsjahres zu.
In den allgemeinen Versicherungsbedingungen und auch in dem §39 VVG (Versicherungsvertragsgesetz) finde ich nichts darüber, wann oder ob der Versicherer kündigen muß.