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Reha - physio. Leistungen per Verordnung vs. Unterkunft

Verfasst: 30.06.2009, 18:22
von nutcase
Hallo,
ich schreibe im Moment meine Diplomarbeit im Studienschwerpunkt Krankenhausmanagement und habe eine Frage bezüglich der Abrechnung einer Reha-Maßnahme:

Ist es möglich für eine Rehaklinik mit der PKV eine Pauschale für die Unterkunft/Kompfortleistung zu vereinbaren (also die reine Unterbrinung) und die physiotherapeutischen Leistungen, die während dieser Reha erbracht werden über eine Verordnung durch den Arzt (kann dies auch der Chefarzt der Klinik sein?) abzurechnen?
Denn der Behandlungsvertrag entsteht ja eigentlich zwischen den Patienten und der Reha-Klinik? Der Patient reicht die Rechnung dann bei der PKV ein oder?

Wenn dies möglich ist, wo kann man das rechtsverbindlich nachlesen (Gesetzesgrundlage)?

Vielen Dank schon einmal im Voraus

Verfasst: 30.06.2009, 20:10
von DKV-Service-Center
Hallo nutcase,

Wenn dies möglich ist, wo kann man das rechtsverbindlich nachlesen (Gesetzesgrundlage)?

Gesetze gibt es da nicht :-) aber sogenannte Musterbedingungen.
PKV und Reha ist aber im prinzip ein ungleiches Paar.
Eine Reha ist im Regelfall Sache der Rentenversicherung,
Bei der PKV in vielen Fällen nicht versichert, es gibt aber Zusatzbausteine
bei denen mann das einbauen kann. Etwas anders verhält es sich mit einer Anschlussheilbehandlung. (Anfrage beim Versicherer)

Gruß

Verfasst: 01.07.2009, 05:59
von nutcase
ja genau ea könnte auch eine AHB/ AR sein. kann man dem versicherten mehrere rechnungen stellen. eimal für die unterkunft, dann für die physiotherapie (ist dafür eine verordnung notwendig)? und evtl. eine dritte rechnung für die chefarztbehandlung

mfg