PKV und Unterschreiten der JAEG und AG versäumt Mitteilung

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dragstar
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PKV und Unterschreiten der JAEG und AG versäumt Mitteilung

Beitragvon dragstar » 13.12.2006, 14:16

hallo,
ich bin seit 1999 in der PKV und sehr zufrieden und möchte dort auch bleiben. Nun bin ich noch mal Vater geworden und nachträglich frisch verheiratet. Bei der Frage an die GKV meiner Frau ob unsere Tochter in ihrer GKV bleiben kann, kam raus dass ich eigentlich wieder pflichtversichert bin...
Aufgrund von Gehaltsreduzierungen in 2006 wäre ich also seit ein paar Monaten pflichtversichert. Mein AG hat aber versäumt hier tätig zu werden!

Was passiert jetzt?
Wer trägt die Folgen des Versäumnisses?

Kann ich rückwirkend aus der PKV fliegen und in die GKV kommen?

Muss ich dann alle Erstattungen zurückzahlen und bekomme von der GKV ggf. nur einen Teil wieder? Oder womöglich gar nichts weil die rückwirkedn nicht erstatten?

Wenn man gg Ende eines Jahres unter die JAEG rutscht aber absehbar ist, dass man im nächsten Jahr wieder drüber liegt, gilt dann auch die Pflichtversicherung mit dem ganzen hin und her und womöglich Verlust der Rücklagen wenn man dann schnellstmöglich wieder zurück in die PK geht?

Im Moment bin ich doch ein wenig verunsichert...

Danke im voraus für ein wenig Beruhigung (falls möglich).
dragstar

Andi
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Beitragvon Andi » 13.12.2006, 19:38

was möchtest du denn?

in die gkv? dann bist du jetzt drinne und die krankenkasse müßte in der zeit wo du schon pflichtig warst die rechnungen übernehmen. die mehrkosten als privatpatient muss du löhnen. der arbeitgeber muss einen pflichtigen arbeitnehmer der krankenkasse melden. ob er auch für einen entstandenen schaden aufkommt ist eine andere frage.

wenn du in der privaten bleiben willst, kannst du dich von der versicherungpflicht befreien lassen. der antrag wird bei der krankenkasse gestellt.

wo und wie sollen den frau und kind versichert werden?

dragstar
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Beitragvon dragstar » 19.12.2006, 20:17

hi,
ich möchte zur zeit noch unbedingt in der pkv bleiben aufgrund der besseren leistungen (die ich dieses jahr auch in kauf genommen habe). meine frau bleibt in der gkv und dass unsere tochter dann auch in die pkv muss, würd ich in kauf nehmen. ist immer noch billiger als gkv.

das befreien von der gkv geht ja meines wissens nur eine bestimmte zeit nach eintritt der vers.pflicht.
wege des versäumnisses meines AG ist diese frist bei rückwirkender pflicht schon lange verstrichen.
ausserdem geht das befreien nur, wenn mich die jaeg einholt aber nicht wenn mein einkommen sinkt und ich deswegen drunter lande.

mein neuester stand ist:

laut AOK bin ich pflichtversichert und bei der nächsten prüfung der rentenvers. fliegt das auf. dass ich privat versichert bin ist mein privatrecht und dadurch nicht rückwirkedn gefährdet.

laut steuerberater meines AG ist alles in ordnung, weil die schätzung am jahresanfang zählt und verantwortlich ist der AG und damit auch derjenige, der bei rückwirkender pflicht die fehlenden GKV-beiträge übernehmen muss.

sorgen macht mir nur der fall, dass jetzt rückwirkend was passieren kann und dass ich zwangsweise in der GKV lande. laut steuerberater ist dem wie gesagt nicht so, dem trau ich nur nicht so ganz über den weg. hab den eindruck, die wollen nur ihr eigenes versäumnis schönreden.

keine ahnung wer hier absolute rechtsprechung bestimmt...


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