PKV und Unterschreiten der JAEG und AG versäumt Mitteilung
Verfasst: 13.12.2006, 14:16
hallo,
ich bin seit 1999 in der PKV und sehr zufrieden und möchte dort auch bleiben. Nun bin ich noch mal Vater geworden und nachträglich frisch verheiratet. Bei der Frage an die GKV meiner Frau ob unsere Tochter in ihrer GKV bleiben kann, kam raus dass ich eigentlich wieder pflichtversichert bin...
Aufgrund von Gehaltsreduzierungen in 2006 wäre ich also seit ein paar Monaten pflichtversichert. Mein AG hat aber versäumt hier tätig zu werden!
Was passiert jetzt?
Wer trägt die Folgen des Versäumnisses?
Kann ich rückwirkend aus der PKV fliegen und in die GKV kommen?
Muss ich dann alle Erstattungen zurückzahlen und bekomme von der GKV ggf. nur einen Teil wieder? Oder womöglich gar nichts weil die rückwirkedn nicht erstatten?
Wenn man gg Ende eines Jahres unter die JAEG rutscht aber absehbar ist, dass man im nächsten Jahr wieder drüber liegt, gilt dann auch die Pflichtversicherung mit dem ganzen hin und her und womöglich Verlust der Rücklagen wenn man dann schnellstmöglich wieder zurück in die PK geht?
Im Moment bin ich doch ein wenig verunsichert...
Danke im voraus für ein wenig Beruhigung (falls möglich).
dragstar
ich bin seit 1999 in der PKV und sehr zufrieden und möchte dort auch bleiben. Nun bin ich noch mal Vater geworden und nachträglich frisch verheiratet. Bei der Frage an die GKV meiner Frau ob unsere Tochter in ihrer GKV bleiben kann, kam raus dass ich eigentlich wieder pflichtversichert bin...
Aufgrund von Gehaltsreduzierungen in 2006 wäre ich also seit ein paar Monaten pflichtversichert. Mein AG hat aber versäumt hier tätig zu werden!
Was passiert jetzt?
Wer trägt die Folgen des Versäumnisses?
Kann ich rückwirkend aus der PKV fliegen und in die GKV kommen?
Muss ich dann alle Erstattungen zurückzahlen und bekomme von der GKV ggf. nur einen Teil wieder? Oder womöglich gar nichts weil die rückwirkedn nicht erstatten?
Wenn man gg Ende eines Jahres unter die JAEG rutscht aber absehbar ist, dass man im nächsten Jahr wieder drüber liegt, gilt dann auch die Pflichtversicherung mit dem ganzen hin und her und womöglich Verlust der Rücklagen wenn man dann schnellstmöglich wieder zurück in die PK geht?
Im Moment bin ich doch ein wenig verunsichert...
Danke im voraus für ein wenig Beruhigung (falls möglich).
dragstar