Dringend - Absicherung für Auszeit

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Frank-san
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Dringend - Absicherung für Auszeit

Beitragvon Frank-san » 05.08.2009, 12:15

Hallo ans nette Forum,

vielen Dank schon einmal an speaklevel für die Beantwortung meiner ersten Frage zum Sabbatical.

Ich habe ein ziemlich komplexes Problem (zumindest aus meiner Sicht) für welches ich auch nach intensiver Suche hier noch keine stichhaltige Antwort gefunden habe.

Folgende Situation:

Ich bin seit ca. 5 Jahren bei der privat versichert, männlich 36 Jahre.

Von Sept 09 möchte ich für 1 Jahr eine Auszeit nehmen für unterschiedliche Dinge (Weiterbildung, Neuorientierung, kleine Reisen). Den Grossteil werde ich in Deutschland verbringen (von kleinen Trips abgesehen).

Diese Auszeit kann folgendermassen erfolgen:

1) 1 Jahr unbezahlter Urlaub. D.h. Einkommen = 0 als Angestellter. Ich bin noch Teilhaber in einer GbR mit ca. 500 EUR / Monat Brutto UMSATZ. Ca. 100 EUR Netto. Evtl. bezahlt mein Arbeitgeber die Sozialbeiträge für das Jahr.
Hier kann ich laut Auskunft meiner PKV meine Tarife reduzieren und einzelne Leistungen auf Anwartschaft setzen (z.B. Krankenhaustagegeld).

2) Kündigung meinerseits. D.h. 3 Monate Sperrfrist seitens Arbeitsamt.
Laut erster Auskunft meiner PKV bin ich als Arbeitslos gemeldeter erst einmal in der Lage bei der GKV eine Befreiung zu beantragen und dann (wenn ich den Grossteil des Betrages selber trage) weiter in der PKV zu sein.

3) Teilzeit. Ich vereinbare mit meinem AG eine Teilzeitvereinbarung. Z.B. arbeite ich 2 Jahre für 50% der Kohle. Das müsste ich dann aber so drehen das ich in keinem Jahr unter die BBG falle. Für mich eine nicht sehr gute option, da ich mich dann lange an meinen AG binde.

Folgende Probleme bereiten mir bei den o.g. Szenarien besondere Kopfschmerzen.

- 3 Jahresfrist. Es kann doch wohl nicht wahr sein das ich in dem Jahr in dem ich freigestellt bin und die Anwartschaft bezahle, weitere 3 Jahre Anwartschaft und GkV bezahlen muss um dann wieder in die PKV zu kommen?

- Wie erfolgt die Bewertung der GKV für das Einkommen / Versicherungspflicht. Wer kann mir schwarz auf weiss im Vorfeld bestätigen das ich in 1) und 2) mich wirklich von der Versicherungspflicht befreien lassen kann und auch dann selber privat versichern kann?

- Wie und wann wird das erreichen der BBG durchgeführt? Pro Kalenderjahr? Wird dann am Ende des Kalenderjahres das erreichte Einkommen an die Kasse gemeldet?

- Gibt es irgendwo eine zentrale Beratungsstelle mit der man sich zu so einem Thema (evtl gegen Kohle) zusammensetzen kann?

1000 Dank an alle.

Frank-san

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