Seite 1 von 1

Unfallbericht / Regressansprüche

Verfasst: 17.08.2009, 13:03
von Bit2_Gosu
Hallo!

Ich bin mit Beihilfe (über meine Eltern) bei der DBV-Winterthur versichert.

Ich habe mich anfang April dieses Jahres beim Fußballspielen so stark am Daumen verletzt, dass viele ärtzliche Untersuchungen folgen mussten. Dabei hat mir einer meiner Freunde aus unmittelbarer Nähe einen Fußball gegen die Hand geschossen - ich weiß aber nicht wer es war.

Nun will die DBV einen Unfallbericht.

Beschwerdebezeichnung: Daumenfraktur.
Die benannten Beschwerden könnten mit einem Unfallereignis in Verbindung stehen. Damit wir mögliche Ansprüche gegen Dritte prüfen können, sind wir auf nähere Informationen angewiesen..."


Sie will wissen, ob es sich um ein Ereignis ohne Schadensanspruch handelt (beim Laufen umgeknickt etc.) oder um "Unfälle, Ereignisse, Tätlichkeiten, bei denen Schadensersatzansprüche bestehen können" (Privatunfall mit möglichem Regress - Autounfall, auf Glatteis auf fremdem Grundstück ausgerutscht etc.).

Nun frage ich mich, was passiert, wenn ich der DBV den Unfall genauso schildere, wie er passiert ist. Wie sieht das mit weiteren Fragen aus, wenn nicht klar ist, wer den Ball geschossen hat?
Sollte ich mir vielleicht lieber eine ganz andere Unfallbeschreibung ausdenken?

Was meint ihr?

Verfasst: 17.08.2009, 18:12
von Knackwurst
Bitte auf jeden Fall die Wahrheit schreiben.

Hier geht es ausschließlich um die Prüfung, ob die DBV die erstatteten Kosten beim Schadenverursacher (nicht bei Ihnen) zurück bekommen kann.

Da der Schadenverursacher unbekannt ist, hat die DBV diese Möglichkeit nicht. Würde der Verursacher ermittelt, wäre es ein Thema für dessen Haftpflichtversicherung.

Fazit: Für Sie absolut unproblematisch. :D

Verfasst: 17.08.2009, 18:17
von DKV-Service-Center
ups,
so einfachist das nicht, wenn er selber schon sagt das ihn jemand angeschossen hat wird weitergebohrt.

Gruß
Normal sagt mann immer beim Fußballspielen ohne fremdverschulden

Verfasst: 17.08.2009, 18:57
von Frank
Habt ihr privat gespielt oder im Verein?

Verfasst: 17.08.2009, 23:33
von Knackwurst
DKV-Service-Center hat geschrieben:ups,
so einfachist das nicht, wenn er selber schon sagt das ihn jemand angeschossen hat wird weitergebohrt.

Gruß
Normal sagt mann immer beim Fußballspielen ohne fremdverschulden


Wo ist das Problem? Er hat nichts zu befürchten, die Nachforschungen gelten ausschließlich der Frage einer Regressmöglichkeit beim Verursacher. Soll der Versicherer ruhig "bohren".

Formaljuristisch: § 86 Abs. 1 VVG. Die Mitwirkungspflicht des Versicherungsnehmers ergibt sich aus § 86 Abs. 2 VVG.
Das Gesetz bezieht sich eindeutig auf Ersatzansprüche gegen einen Dritten. Außerdem: "Der Übergang kann nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers geltend gemacht werden."

Er soll - wie gesagt - bitte bei der Wahrheit bleiben. Ansonsten könnte es Probleme geben, denn § 86 Abs. 2 VVG ist als Obliegenheit ausgestaltet. Damit gelten die bekannten Folgen des Obliegenheitenrechts.