Hungerhaken: Und wie geht dieses Bussgeldverfahren dann aus?
Rossi hat geschrieben:
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig
...
6. mit der Entrichtung von sechs Monatsprämien zur privaten Pflegeversicherung in Verzug gerät.
Kann man von Vorsatz oder Leichtfertig reden, wenn man durch Gesetze in diese Fall gejagt wird?
Ich denke es gibt zwei Möglichkeiten wie dieses Verfahren ausgeht:
1) Hungerhaken hat offensichtlich leichtfertig gehandelt, er haette
der Pflegeversicherungspflicht und damit dem Bussgeld wegen
Nichtbezahlen der Beiträge einfach dadurch entgehen können, indem
er vor dem 1.1.2009 seine private Krankeversicherung gekündigt
haette.
Er waere zwar nach dem 1.1.2009 rechtswidrig nicht krankenversichert,
blos gibt es keine direkte Sanktionsdrohung. Wer freiwillig Gesetze
befolgt ohne dazu gezwungen zu sein ist selbst schuld.
Denn: "Personen, die gegen das Risiko Krankheit bei einem privaten
Krankenversicherungsunternehmen mit Anspruch auf allgemeine
Krankenhausleistungen oder im Rahmen von Versicherungsverträgen, die
der Versicherungspflicht nach § 193 Abs. 3 des
Versicherungsvertragsgesetzes genügen, versichert sind, sind
vorbehaltlich des Absatzes 2 verpflichtet, bei diesem Unternehmen zur
Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit einen
Versicherungsvertrag abzuschließen und aufrechtzuerhalten."
(Par. 23, SGB XI).
Also: Ohne Krankenversicherung auch keine Pflegeversicherungspflicht.
2) Hungerhaken ist garnicht mit seinen Beiträgen zur Pflegeversicherung
im Rückstand. Deshalb ist sowieso die Mahnung der IDUNA und
die Drohung mit strafrechtlichen Konsequenzen selbst rechtswidrig.
Ich empfehle Strafanzeige gegen den Vorstand um solchen üblen
Spielereien Einhalt zu gebieten.