Hallo!
Ich hoffe, dass die folgenden Fragen nicht schon gestellt wurden, bei der Suche habe ich jedenfalls nichts gefunden.
Ich möchte im nächsten Jahr (das genaue Datum muss ich mit meinem Arbeitgeber noch aushandeln) in einem sozialen Projekt in Großbritanien mitarbeiten - für 1 Jahr im Rahmen von unbezahltem Urlaub. Ich bekomme dort für meine Arbeit kein Geld, ärztliche Versorgung erhalte ich aber über den National Health Service.
Ich bin zur Zeit als Angestellter privat versichert. Eine Anwartschaftsversicherung würde wohl 40% des gegenwärtigen Beitrags kosten, was eine Menge ist, zumal ich ja während meines Auslandsaufenthalts nichts verdiene. Meine Fragen sind:
Muss ich eine Anwartschaftsversicherung abschließen oder gibt es eine Möglichkeit, die PKV einfach ruhen zu lassen?
Wenn das nicht geht: Kann ich überhaupt meine private KV kündigen oder muss ich in Deutschland versichert bleiben (evtl. auch gesetzlich)?
Wenn ich kündigen kann: geht das vor dem 31.12.10 oder muss ich in jedem Fall bis zu diesem Datum bei der PKV versichert bleiben?
Falls ich die PKV gekündigt habe und auch sonst nicht mehr in Deutschland versichert bin, kann ich mich nach der Rückkehr nach Deutschland in der GKV freiwillig versichern?
Vielen Dank schon mal für die Antworten!
Freundliche Grüße, Jo
Versicherung während und nach unbezahltem Urlaub
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
So einfach kann man seit dem 01.01.2009 eine PKV nicht mehr bzw. gar nicht mehr kündigen.
Knackpunkt ist, wo Du deinen Wohnsitz behalten wirst.
Denn jede Person mit Wohnsitz in Deutschland hat eine Pflicht eine priv. Kv. aufrechtzuerhalten. Allerdings besteht diese Pflicht nicht, wenn man anderweitige Ansprüche auf Absicherung im Krankheitsfall oder gesetzlich versichert ist.
So jetzt geht es los. Wir leben in der EU, alle gesetzlichen Versicherungen in der EU sind der GKV in Deutschland gleichgesetzt. Ist die National Health Service eine gesetzliche Versicherung im England? Wenn ja, könntest Du die priv. Kv. kündigen.
Aber poste doch erst einmal, um welche Art von Versicherung es sich in England handelt.
Danach kann man weiter diskutieren!
Knackpunkt ist, wo Du deinen Wohnsitz behalten wirst.
Denn jede Person mit Wohnsitz in Deutschland hat eine Pflicht eine priv. Kv. aufrechtzuerhalten. Allerdings besteht diese Pflicht nicht, wenn man anderweitige Ansprüche auf Absicherung im Krankheitsfall oder gesetzlich versichert ist.
So jetzt geht es los. Wir leben in der EU, alle gesetzlichen Versicherungen in der EU sind der GKV in Deutschland gleichgesetzt. Ist die National Health Service eine gesetzliche Versicherung im England? Wenn ja, könntest Du die priv. Kv. kündigen.
Aber poste doch erst einmal, um welche Art von Versicherung es sich in England handelt.
Danach kann man weiter diskutieren!
Erstmal vielen Dank für die rasche Antwort! Der National Health Service ist die gesetzliche Krankenversicherung in GB, die alle EU-Bürger kostenlos in Anspruch nehmen können. Laut Auskunft des Projektträgers wäre für mich über den NHS die Versorgung gesichert und ich brauche keine eigene Versicherung.
Puh, das geht jetzt so richtig ins Eingemachte.
Wenn die National Health Service eine gesetzliche Krankenkasse ist und Du dort pflichtversichert wirst, ist es eine Pflichtversicherung in einer deutschen Krankenkasse gleichzusezten. Innerhalb der EU ist das nämlich gleich.
Müsste dann bedeuten, dass Du die priv. Kv. gem. § 205 Abs. 2 VVG ausserordentlich kündigen könntest. Du brauchst auch keine Anschlussversicherung nachweisen, da durch die Pflichtversicherung in England keine Verpflichtung gem. § 193 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 VVG besteht, die priv. Kv. aufrechtzuerhalten.
Wenn die Versicherung in England unterhalb von 12 Monaten liegt, dann muss Dich die priv. Kv. in Deutschland zu den alten Konditionen wieder aufnehmen. Jenes ergibt sich aus § 5 Abs. 9 SGB V.
Beträgt die Versicherungszeit in England genau 12 Monate oder mehr, dann muss Dich die priv. Kv. nicht mehr aufnehmen. Die Karten werden dann neu gemischt; Wartezeiten, Risikoprüfung etc.
Wenn Du aber 12 Monate in der englischen GKV gewesen bist und zuvor irgendwann mal in Deutschland 1 Tag GKV versichert gewesen bist, kannst Du nach Beendigung der Versicherung in England der deutschen GKV freiwillig beitreten.
Ich würde Dir dringend empfehlen Kontakt mit der DVKA aufzunehmen, ob das alles so klappt. So ganz sicher bin ich mir nicht, glaube aber, dassa es in die Richtung gehen könnte. Und dann auch noch Kontakt mit einem Profi der priv. Kv.
Wenn die National Health Service eine gesetzliche Krankenkasse ist und Du dort pflichtversichert wirst, ist es eine Pflichtversicherung in einer deutschen Krankenkasse gleichzusezten. Innerhalb der EU ist das nämlich gleich.
Müsste dann bedeuten, dass Du die priv. Kv. gem. § 205 Abs. 2 VVG ausserordentlich kündigen könntest. Du brauchst auch keine Anschlussversicherung nachweisen, da durch die Pflichtversicherung in England keine Verpflichtung gem. § 193 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 VVG besteht, die priv. Kv. aufrechtzuerhalten.
Wenn die Versicherung in England unterhalb von 12 Monaten liegt, dann muss Dich die priv. Kv. in Deutschland zu den alten Konditionen wieder aufnehmen. Jenes ergibt sich aus § 5 Abs. 9 SGB V.
Beträgt die Versicherungszeit in England genau 12 Monate oder mehr, dann muss Dich die priv. Kv. nicht mehr aufnehmen. Die Karten werden dann neu gemischt; Wartezeiten, Risikoprüfung etc.
Wenn Du aber 12 Monate in der englischen GKV gewesen bist und zuvor irgendwann mal in Deutschland 1 Tag GKV versichert gewesen bist, kannst Du nach Beendigung der Versicherung in England der deutschen GKV freiwillig beitreten.
Ich würde Dir dringend empfehlen Kontakt mit der DVKA aufzunehmen, ob das alles so klappt. So ganz sicher bin ich mir nicht, glaube aber, dassa es in die Richtung gehen könnte. Und dann auch noch Kontakt mit einem Profi der priv. Kv.
Wer ist online?
Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 81 Gäste