Wechselplicht von PKV in GKV bei Anstellung?

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bprhoehn
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Wechselplicht von PKV in GKV bei Anstellung?

Beitragvon bprhoehn » 27.09.2009, 16:36

Habe folgendes Problem:

Nach 14 Jahren Selbständigkeit mit privater Krankenversicherung bin ich seit 01.08.2009 wieder in Festanstellung mit einem Gehalt über der Bemessungsgrenze für eine Privatkrankenversicherung.

Das Steuerbüro von meinem AG behauptet nun, dass ich aufgrund der Anstellung wieder in die gesetzliche Krankenkasse, mit höheren Beiträgen und wesentlich geringeren Leistungen, wechseln muss (angeblich seit 2007 gesetzlich so geregelt)! :shock:

Kann mir jemand eine fachkundige Auskunft geben, ob das zutrifft?

Czauderna
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Beitragvon Czauderna » 27.09.2009, 16:50

Hallo,
wenn Sie unter 55 Jahre alt sind hat der Arbeitgeber recht - auch wenn Sie die Versicherungspflichtgrenze überschreitern müssen Sie grundsätzlich 3 Jahre in die GKV und können dann erst wieder zurück wenn die Voraussetzungen dafür immer noch erfüllt wären.

Gruß

Czauderna

Philipp Mättig
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Beitragvon Philipp Mättig » 27.09.2009, 16:51

Ja,
ausgehend davon das du unter 55 Jahre bist.
Entweder die private KV auf Anwartschaft setzen, oder besser noch Umstellung in Kostenerstattungstarife mit Optionsrecht, wenn deine PKV das anbietet.
Gruß
Philipp

bprhoehn
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Danke

Beitragvon bprhoehn » 28.09.2009, 09:29

O. k. danke für die Info


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