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Portabilität von Altersrückstellungen

Verfasst: 28.09.2009, 22:16
von Rossi
Dieses Thema hatten wir schon mal.

Es gab einmalig die Möglichkeit bis zum 30.06.2009 in den Basistarif zu wechseln; die Altersrückstellungen mussten in diesem Fall übertragen werden.

Was ist mit Personen, die nach dem 01.07.2009 in den Basistarif wechseln. Wo bleiben dann gfs. die Altersrückstellungen?

Es gibt in § 204 VVG mehrere Personengruppen, die in den Basistarif wechseln können.

Nehmen wir an ein 54-jähriger hat von der Wechselmöglichkeit in der Zeit vom 01.01.2009 - 30.06.2009 keinen Gebrauch gemacht.

Jetzt wird er im November 2009 55 Jahre alt und kann somit in den Basistarif wechseln. Was ist dann mit den Altersrückstellungen, mal ganz abgesehen, von einigen komischen Berechnungsmethoden der priv. Kvén; es gibt nämlich auch andere Berechnungsmethoden!

Verfasst: 28.09.2009, 23:16
von Philipp Mättig
Hallo Rossi,
den Zeitraum den du ansprichst umschreibt die Möglichkeit die AR zu einem anderen Versicherer mitzunehmen (in der Höhe des BT).
Intern ist das weiterhin uneingeschränkt möglich.

Verfasst: 28.09.2009, 23:36
von Rossi
Wobei die Bestimmungen des § 204 VVG ja auch weitergehend sind. Wenn man die PKV nach dem 01.01.2009 abgeschlossen hat, dann kann man doch auch nachher zu einem anderen priv. Versicherer unter Mitnahme der Altersrückstellungen wechseln, oder?

Ich verstehe diesen ganzen Schweinkram manchmal nicht.

Es gibt hier die Bestimmungen des

§ 193 Abs. 5 VVG

§ 204 VVG

§ 12 Abs. 1 VAG


die man mit- bzw. untereiander verstehen muss.

Wer kann mir dieses fachchinesich mal verständlich übersetzen?!?