Hallo,
meine Familie und ich beziehen seit dem 1.3.09 ALG2. Ich war und bin seit meiner Geburt in der PKV, mein Mann war bei der Barmer. Ich bin auch nach dem 1.3.09 in der PKV geblieben, unsere gemeinsame Tochter, die im Februar 2009 geboren wurde, ist über mich versichert.
Wir wollten uns grundsätzlich schon gemeinsam bei meinem Mann in der Versicherung Familienversichern, aber da ich zu dem Zeitpunkt hochschwanger war und wir mit ganz anderen Dingen zu kämpfen hatten, haben wir das erstmal nicht gemacht. Uns war auch kein Grund bekannt, warum es damit eilig sein sollte.
Es ist einige Zeit ins Land gegangen und wir wollten das jetzt angehen da auch die finanzielle Belastung durch meine länger als erwartet andauernde arbeitslosigkeit langsam für die PKV zu groß wird, die ARGE zahlt dafür bisher keinen Cent.
Nun erfahre ich (von der TK-Beratung), dass ich nur RÜCKWIRKEND zum 1.3.09 in die GKV wechseln kann und alles was mir meine PKV seitdem erstattet hat also nichtig wäre und ich zurückzahlen müsste.
Ist das richtig so? MUSS es so laufen?
Hat meine PKV auch den Spielraum auf das Theater zu verzichten?
Sollte ich besser in der PKV bleiben bis ich eine Arbeit finde? W
enn ich mich von der Versicherungspflicht befreien lassen würde, könnte ich dann auch nach Arbeitsaufnahme oder Aufgrund meiner Ehe nicht mehr in die GKV?
Wie würde so eine Rückerstattung mit meiner PKV praktisch ablaufen?
Wer kann mich hier beraten? Meine PKV?
Ich bin gerade etwas verzweifelt... weiss jemand Rat?
ALG2 seit 1.3.09 - Jetzt Wechsel von GKV zu PKV?
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Ich gehe mal davon aus, dass Du Hausfrau bist und nicht hauptberuflich selbständig, korrekt.
Damit entsteht kraft Gesetzes ein Anspruch auf Familienversicherung und vermutlich sogar vor dem 01.03.2009. Also auch rückwirkend.
In dieser Konstellation, wo der Anspruch auf Familienversicherung entsteht hat man ein sog. ausserordentliches rückwirkendes Kündigungsrecht. Allerdings nur max. 3 Monate rückwirkend nach Beginn des Anspruches auf Familienversicherung. Will heissen, die Frist für die rückwirkende Kündigung ist am 31.05.2009 abgelaufen.
Jetzt kannst Du die priv. Kv. erst zum Ende des Monats kündigen, wo Du der priv. Kv. den Anspruch auf Familienversicherung nachweist. Will heissen, erst mit Wirkung für die Zukunft. Jenes ergibt sich aus § 205 Abs. 2 VVG.
Damit bekommst Du natürlich auch keine Beiträge erstattet. Daher wird die priv. Kv. auch keinen Stress machen.
Die bisher gezahlten Prämien zahlst Du allerdings aus der eigenen Tasche, die ARGE wird hier nichts dazugeben, da Du dich familienversichern konntest.
Mal ne Frage, hat die ARGE dich hierüber auch schön informiert? Was hast Du im Antrag auf ALG II angegeben, Familienversicherung oder priv. Kv.?
Damit entsteht kraft Gesetzes ein Anspruch auf Familienversicherung und vermutlich sogar vor dem 01.03.2009. Also auch rückwirkend.
In dieser Konstellation, wo der Anspruch auf Familienversicherung entsteht hat man ein sog. ausserordentliches rückwirkendes Kündigungsrecht. Allerdings nur max. 3 Monate rückwirkend nach Beginn des Anspruches auf Familienversicherung. Will heissen, die Frist für die rückwirkende Kündigung ist am 31.05.2009 abgelaufen.
Jetzt kannst Du die priv. Kv. erst zum Ende des Monats kündigen, wo Du der priv. Kv. den Anspruch auf Familienversicherung nachweist. Will heissen, erst mit Wirkung für die Zukunft. Jenes ergibt sich aus § 205 Abs. 2 VVG.
Damit bekommst Du natürlich auch keine Beiträge erstattet. Daher wird die priv. Kv. auch keinen Stress machen.
Die bisher gezahlten Prämien zahlst Du allerdings aus der eigenen Tasche, die ARGE wird hier nichts dazugeben, da Du dich familienversichern konntest.
Mal ne Frage, hat die ARGE dich hierüber auch schön informiert? Was hast Du im Antrag auf ALG II angegeben, Familienversicherung oder priv. Kv.?
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