Hallo!
Es freut mich ein spezielles ‚Kranken’-Versicherungs-Forum gefunden zu haben.
Ich hätte gern eure private und natürlich unverbindliche Meinung zu folgendem Sachverhalt:
Ich bin seit 1996 selbständig.
Seit 1997 zahle ich in eine PKV. Bei dem gleichen Versicherer habe ich
noch diverse andere Versicherungen (Kfz, Unfall, privat Haftpflicht u.s.w.)
Bis 2007 hatte ich in meiner PKV ambulant und stationär mit einem SB
1500 Euro im ambulanten Bereich versichert.
Seit 2007 konnte ich mir die KV eigentlich nicht mehr leisten und habe
den ambulanten Bereich gekündigt. Ich weiß zwar, dass dies ein
gewisses Risiko darstellt nur als Ein-Mann-Firma in der heutigen
Zeit ist es nun mal nicht so einfach immer weiter steigende Beiträge zu zahlen.
Ich müsste sowieso die meisten Arztrechnungen selber zahlen.
Der stationäre Bereich ist weiterhin mit 100% versichert
(da können wohl nach meiner Meinung die meisten Kosten entstehen).
Nun mache ich mir Gedanken was die sogenannte Kopfpauschale
angeht.
Dank Frau Merkel müssen wir uns ja alle unter Strafandrohung
zwangsversichern (wie man das zahlen soll, fragt natürlich keiner).
Ich weiß im Moment nicht wie ich mich weiter verhalten soll.
Den zusätzlichen Beitrag für den ambulante Bereich kann ich
nicht zahlen und soweit wie mir bekannt ist würde das Sozialamt
(ARGE?) nur bis zu einem gewissem Betrag Zuschüsse gewähren.
Nur wenn ich da Zuschüsse beantragen würde, dann würde man
mich doch wie einen ALG 2 Empfänger sehen, also mit ständigen
Gesprächsterminen und weiteren Anforderungen, richtig?
Weiter frage ich mich, ob mich mein Versicherer irgendwann ‚anklagen’
würde, weil ich ja seit 01.2009 nicht ambulant versichert bin?!
Ich vermute, dass werden die irgendwann mal raus kriegen...
Nur wenn dies geschehen sollte, dann bliebe mir wohl nicht anderes
übrig als die „zwei Finger“ zu heben und alles aufzugeben und
vermutlich irgendwann die eidesstattliche Versicherung zu
unterschreiben.
Was meint Ihr:
Wird mein Versicherer merken, dass ich ‚nur’ stationär versichert bin?
Wird mich dann mein Versicherer anklagen und Beiträge zurückfordern?
(vielleicht sollte man da auch bedenken, dass ich insg. 6 Versicherungen
bei dem Versicherer habe und in den letzten 12 Jahren ‚nur’ zwei kleine
Schadensfälle hatte)
Ich hoffe, Ihr versteht worüber was ich mir Gedanken mache?
Vielen Dank im Voraus!
Gruß, Maik
Krankenversicherungspflicht ambulant und stationär
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Also, Du hast seit dem 01.01.2009 klipp und klar die Verpflichtung auch für den ambulanten Bereich eine priv. Krankheitskostenversicherung abzuschließen. Dabei darfst Du eine jährliche Selbstbeteiligung von 5.000,00 Euro vereinbaren.
Ich denke mal, irgendwann kommt die priv. Kv. dahinter und es wird auffallen. Dann löhnst Du sofort ab dem 01.01.2009 einen Strafzuschlag. Leistungen bekommst Du natürlich nicht rückwirkend, sondern erst ab dem Zeitpunkt wo Du die Änderung des Vertrages anzeigst.
Wenn Du mich fragst, es lohnt sich nicht. Der Strafzuschlag ist auch ziemlich hoch. Der Janaur 2009 ist kostenlos, für die Monate Februar bis Mai 2009 zahlst Du die volle Prämie, wie bei Beginn der ambulanten Krankheistkostenversicherung. Ab Juni 2009 wird der Strafzuschlag auf 1/6 der lfd. Prämie reduziert.
Die Strafprämie ist sofort mit der lfd. Prämie fällig. Der Gesetzgeber mutet Dir hierfür eine Kreditaufnahme zu.
Ich denke mal, irgendwann kommt die priv. Kv. dahinter und es wird auffallen. Dann löhnst Du sofort ab dem 01.01.2009 einen Strafzuschlag. Leistungen bekommst Du natürlich nicht rückwirkend, sondern erst ab dem Zeitpunkt wo Du die Änderung des Vertrages anzeigst.
Wenn Du mich fragst, es lohnt sich nicht. Der Strafzuschlag ist auch ziemlich hoch. Der Janaur 2009 ist kostenlos, für die Monate Februar bis Mai 2009 zahlst Du die volle Prämie, wie bei Beginn der ambulanten Krankheistkostenversicherung. Ab Juni 2009 wird der Strafzuschlag auf 1/6 der lfd. Prämie reduziert.
Die Strafprämie ist sofort mit der lfd. Prämie fällig. Der Gesetzgeber mutet Dir hierfür eine Kreditaufnahme zu.
Danke Herr Rossi.
die Gesetzeslage ist mir soweit bekannt, auch dass es keine
Härtefallregelungen oder Ausnahmen gibt.
Nur mal so am Rande: wie ist das eigentlich mit den Obdachlosen?
Die müssten ja auch 300 Euro und mehr monatlich löhnen, oder?
(was für ein Wahnsinn!)
Ich habe in meinem Beitrag jedoch versucht klar zu machen,
dass ich nicht in der Lage bin den ambulanten Anteil zu zahlen.
Also was soll ich nach euerer Meinung tun?
In die Langzeitarbeitslosigkeit gehen und die letzten 12
Jahr als Steuerzahler abhaken?
Weiter kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, dass mich
mein Versicherer mit Strafzahlungen belegt, wenn ich mich
doch wieder ambulant versichern sollte, denn wenn ich dann
die Finger hebe, haben die einen guten Kunden kompl. verloren-
eigentlich sollten die Versicherer rechen können...
Allerdings ist denen das trotzdem zuzutrauen.
Vielleicht könnte ich der ARGE meine Situation mal schriftlich
schildern und erst einmal hören, ob und wie viel die dazugeben.
P.S.: Kredite bekommt ein Einzelunternehmer mit geringem Einkommen
keine. Und ausserdem: Kredite um Krankenkassenbeiträge und/oder
Strafzahlungen zu finazieren? Wo soll das enden?
Gruß, Maik
die Gesetzeslage ist mir soweit bekannt, auch dass es keine
Härtefallregelungen oder Ausnahmen gibt.
Nur mal so am Rande: wie ist das eigentlich mit den Obdachlosen?
Die müssten ja auch 300 Euro und mehr monatlich löhnen, oder?
(was für ein Wahnsinn!)
Ich habe in meinem Beitrag jedoch versucht klar zu machen,
dass ich nicht in der Lage bin den ambulanten Anteil zu zahlen.
Also was soll ich nach euerer Meinung tun?
In die Langzeitarbeitslosigkeit gehen und die letzten 12
Jahr als Steuerzahler abhaken?
Weiter kann ich mir eigentlich nicht vorstellen, dass mich
mein Versicherer mit Strafzahlungen belegt, wenn ich mich
doch wieder ambulant versichern sollte, denn wenn ich dann
die Finger hebe, haben die einen guten Kunden kompl. verloren-
eigentlich sollten die Versicherer rechen können...
Allerdings ist denen das trotzdem zuzutrauen.
Vielleicht könnte ich der ARGE meine Situation mal schriftlich
schildern und erst einmal hören, ob und wie viel die dazugeben.
P.S.: Kredite bekommt ein Einzelunternehmer mit geringem Einkommen
keine. Und ausserdem: Kredite um Krankenkassenbeiträge und/oder
Strafzahlungen zu finazieren? Wo soll das enden?
Gruß, Maik
Rossi hat geschrieben:Also, Du hast seit dem 01.01.2009 klipp und klar die Verpflichtung auch für den ambulanten Bereich eine priv. Krankheitskostenversicherung abzuschließen. Dabei darfst Du eine jährliche Selbstbeteiligung von 5.000,00 Euro vereinbaren.
Ich denke mal, irgendwann kommt die priv. Kv. dahinter und es wird auffallen. Dann löhnst Du sofort ab dem 01.01.2009 einen Strafzuschlag. Leistungen bekommst Du natürlich nicht rückwirkend, sondern erst ab dem Zeitpunkt wo Du die Änderung des Vertrages anzeigst.
Wenn Du mich fragst, es lohnt sich nicht. Der Strafzuschlag ist auch ziemlich hoch. Der Janaur 2009 ist kostenlos, für die Monate Februar bis Mai 2009 zahlst Du die volle Prämie, wie bei Beginn der ambulanten Krankheistkostenversicherung. Ab Juni 2009 wird der Strafzuschlag auf 1/6 der lfd. Prämie reduziert.
Die Strafprämie ist sofort mit der lfd. Prämie fällig. Der Gesetzgeber mutet Dir hierfür eine Kreditaufnahme zu.
Sorry Rossi,
aber in diesem Fall irrst Du Dich leider.
Mit dem Abschluss des stationären Tarifes vor dem 01.04.2007 erfüllt er die Versicherungspflicht zum 01.01.2009 und muss keinen ambulanten Tarif dazuwählen. Er geniesst in diesem Fall Bestandsschutz und kann alles so lassen wie es ist.
Ein kleiner Auszug des PKV Verbandes zum Thema...
http://www.pkv.de/positionen/gesundheit ... sicherung/
Viele Grüße
E.Kacmaz
Okay, die Begründung zum Gesetzentwurf (§ 193 Abs. 3 VVG) ist etwas schwammig. Wenn der PKV - Verband es so sieht, ist es doch in Ordnung.
Gretchenfrage ist aber hier, wann MaikW die Klausel für den ambulanten Bereich herausgenommen hat.
War es vor dem 01.04.2007 ist alles in Butter, war es nach dem 01.04.2007 gilt der Bestandsschutz doch wohl nicht, oder?
Will heissen, Vertragsänderung nach dem 01.04.2007, dann hat er auch eine Verpflichtung für den ambulanten Bereich und muss gfs. den Strafzuschlag löhnen!
Na, da bin ich aber mal gespannt, wann die Vertragsänderung war!
Gretchenfrage ist aber hier, wann MaikW die Klausel für den ambulanten Bereich herausgenommen hat.
War es vor dem 01.04.2007 ist alles in Butter, war es nach dem 01.04.2007 gilt der Bestandsschutz doch wohl nicht, oder?
Will heissen, Vertragsänderung nach dem 01.04.2007, dann hat er auch eine Verpflichtung für den ambulanten Bereich und muss gfs. den Strafzuschlag löhnen!
Na, da bin ich aber mal gespannt, wann die Vertragsänderung war!
Rossi hat geschrieben:Okay, die Begründung zum Gesetzentwurf (§ 193 Abs. 3 VVG) ist etwas schwammig. Wenn der PKV - Verband es so sieht, ist es doch in Ordnung.
Gretchenfrage ist aber hier, wann MaikW die Klausel für den ambulanten Bereich herausgenommen hat.
War es vor dem 01.04.2007 ist alles in Butter, war es nach dem 01.04.2007 gilt der Bestandsschutz doch wohl nicht, oder?
Will heissen, Vertragsänderung nach dem 01.04.2007, dann hat er auch eine Verpflichtung für den ambulanten Bereich und muss gfs. den Strafzuschlag löhnen!
Na, da bin ich aber mal gespannt, wann die Vertragsänderung war!
Jepp,
aber er schrieb bis 2007 und ab 2007, so dass es wohl der 01.01.2007 war.
Wenn es nach dem 01.04.2007 war, dann Pech wenn er den Antrag auf Änderung erst ab 01.04.2007 gestellt hat.
Grüße und schönen Abend.
E.Kacmaz
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