Hallo,
so, spät, aber immerhin.
Zuletzt war ich vor rund 12 Jahren privat über die Familie krankenversichert.
Ich bin seit 6 Jahren selbständig und will mich jetzt versichern, also wohl privat.
Gibt es überhaupt kosten-dämpfende Lösungen, oder kann ich im Grunde zu jedem x-bliebigen Basis Tarif-Anbieter gehen, strafzahlen und dann teuer und schlecht versichert werden?
Für Hinweise dankbar.
Grüße,
Jens
noch nicht versichert-schadenbegrenztes Vorgehen
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Also, Du hast ab dem 01.01.2009 sogar eine Pflicht dich privat zu versichern.
Du kannst Dir jetzt eine x-beliebige priv. Kv. aussuchen.
Die ausgesuchte Kv. muss Dir auf jeden Fall den Basistarif anbieten. Leider ist der Basistarif natürlich der Teuerste. Gehe man davon aus, dass Du für diesen Tarif nur für die Kv. 569,82 Euro zahlen musst.
Normaltarife sind in der Regel günstiger. Aber diesen Tarif muss Dir die priv. Kv. nicht anbieten. Es steht hier im Ermessen der priv. Kv. Bei den Normaltarife können Wartezeiten (allgem. Wartezeit 3 Monate / besondere Wartezeit 8 Monate) vereinbart werden. D. h., Du musst erst einmal löhnen, bekommst aber keine Leistungen. Ferner können auch Risikozuschläge vereinbart werden.
Dieses gibt es alles nicht im Basistarif!
Ganz egal welchen Tarif Du abschliesst, sei es ein Normal- oder der Basistarif! Du löhnst in der Regel einen Strafzuschlag ab Januar 2009, bekommst aber keine Leistungen rückwirkend.
Wenn es Dir gelingt zum 01.11.2009 eine priv. Kv. abzuschliessen, beträgt der Strafzuschlag ca. das 6-fache von der lfd. Prämie des Monats November 2009. Dieser Strafzuschlag ist mit der Novemberprämie sofort fällig. Hierfür mutet Dir der Gesetzgeber eine Kreditaufnahme zu.
Sooh, das sind die geseztlichen Bestimmungen. Wie es in der Praxis aussieht, sollten Dir die Fachleute der priv. Kv. erläutern.
Du kannst Dir jetzt eine x-beliebige priv. Kv. aussuchen.
Die ausgesuchte Kv. muss Dir auf jeden Fall den Basistarif anbieten. Leider ist der Basistarif natürlich der Teuerste. Gehe man davon aus, dass Du für diesen Tarif nur für die Kv. 569,82 Euro zahlen musst.
Normaltarife sind in der Regel günstiger. Aber diesen Tarif muss Dir die priv. Kv. nicht anbieten. Es steht hier im Ermessen der priv. Kv. Bei den Normaltarife können Wartezeiten (allgem. Wartezeit 3 Monate / besondere Wartezeit 8 Monate) vereinbart werden. D. h., Du musst erst einmal löhnen, bekommst aber keine Leistungen. Ferner können auch Risikozuschläge vereinbart werden.
Dieses gibt es alles nicht im Basistarif!
Ganz egal welchen Tarif Du abschliesst, sei es ein Normal- oder der Basistarif! Du löhnst in der Regel einen Strafzuschlag ab Januar 2009, bekommst aber keine Leistungen rückwirkend.
Wenn es Dir gelingt zum 01.11.2009 eine priv. Kv. abzuschliessen, beträgt der Strafzuschlag ca. das 6-fache von der lfd. Prämie des Monats November 2009. Dieser Strafzuschlag ist mit der Novemberprämie sofort fällig. Hierfür mutet Dir der Gesetzgeber eine Kreditaufnahme zu.
Sooh, das sind die geseztlichen Bestimmungen. Wie es in der Praxis aussieht, sollten Dir die Fachleute der priv. Kv. erläutern.
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- Registriert: 28.01.2007, 17:53
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Hi Jens
da unversichert ist eine Ärztliche Untersuchung fällig egal in welchen Tarif.
Dieser Untersuchungsbericht kann dazu genutzt werden um die Wartezeiten zu umgehen.
Sind Sie gesund und bei der Schufa sauber, dann kann mann einen Normaltarif anbieten möglichst einen mit exorbitanter Selbstbeteiligung,
viele Gesellschaften lassen sich auf eine Ratenzahlung ein nur wenn diese nicht eingehalten wird ist der Betrag Strafbetrag auf einmal fällig.
Gruß
da unversichert ist eine Ärztliche Untersuchung fällig egal in welchen Tarif.
Dieser Untersuchungsbericht kann dazu genutzt werden um die Wartezeiten zu umgehen.
Sind Sie gesund und bei der Schufa sauber, dann kann mann einen Normaltarif anbieten möglichst einen mit exorbitanter Selbstbeteiligung,
viele Gesellschaften lassen sich auf eine Ratenzahlung ein nur wenn diese nicht eingehalten wird ist der Betrag Strafbetrag auf einmal fällig.
Gruß
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