PKV bei Selbständigkeit und Angestellenverhältnis

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dottore83
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PKV bei Selbständigkeit und Angestellenverhältnis

Beitragvon dottore83 » 19.10.2009, 14:21

Hallo liebe Community,

ich bin neu in diesem Forum und habe eine bezüglich der Möglichkeit des Wechsels in die PKV.

Persönliches:

Ich bin 26 Jahre alt und verheiratet. Meine Ehefrau kommt aus dem nicht-europäischen Ausland und absolviert derzeit einen Sprachkurs für den Hochschulzugang. Ob sie jedoch anschließend ein Studium anfängt ist nicht ganz klar.
Ich bin gesetzlich versichert bei der AOK und meine Ehefrau im Rahmen der Familienversicherung ebenfalls.

Arbeit und Finanzen:

Ich bin im Rahmen meiner Promotion seit 06/2008 Angesteller im öffentlichen Dienst, jedoch befristet. Gleichzeitig bin ich als Freiberufler selbständig. Mein derzeitiges Brutto-Einkommen liegt bei über 60.000 Euro, wobei 60% vom Angestellten und 40% (Tendenz steigend) von der Selbständigkeit resuliteren.

Frage(n):

1.) Als ausschließlich Selbständiger kann ich mich bei der PKV versichern. Wie schaut es jedoch bei mir aus, wo ich Angestellter und Selbständiger bin? Gilt die Grenze von knapp 48.000 Euro und 3 Jahren? Wie sieht es mit dem Arbeitgeberanteil aus?
2.) Muss die PKV im Falle meines Wechsels meine Ehefrau mitversichern (Hochzeit liegt etwa 24 Monate zurück)? Wenn nein, wie kann ich sie versichern (Stichwort 400-800 Euro Kraft)?
3.) Welche Versicherungen sind empfehlenswert, wenn man einen wirklich sehr guten Versicherungsumfang anstrebt?

Leider habe ich im Internet nichts gefunden, was unmittelbar auf meinen Fall übertragen lässt. Daher entschuldige ich mich im Vorfeld für die umfangreichen Fragestellungen.

Vielen Dank!

Vergil09owl
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Beitragvon Vergil09owl » 19.10.2009, 14:59

Also solange die Einnahmen aus der versicherungspflichtigen Beschäftigung überwiegen gilt grundsätzlich, zur Zeit, GKV vor PKV.
Wenn länger als 36 Monate, die jeweils geltende JAE Grenze überschritten wird, besteht die Möglichkeit zum Wechsel.
Zu prüfen durch den zuständigen Arbeitgeber, sollte dies der Fall sein Besteht die Möglichkeit ztum Wechsel in die PKV.
Sollte die zukünftige Ehefrau zw 401 -800 € verdienen besteht versicherungspflicht in der GKV, Gleitzone,, bis 400 € ist die Beschäftigung versicherungsfrei.
Am besten zur Versicherung der Ehefrau Angebote bei einzelen privaten KVen einholen, da es zu unterschiedlichen Tarifbedingungen jeweils Versicherungen angeboten werden.

Gruß
Cicero

dottore83
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Beitragvon dottore83 » 19.10.2009, 15:13

Hallo Cicero,

vielen Dank für die schnelle Antwort. Dann hat sich das vorerst mit der PKV erledigt :roll:

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Beitragvon DKV-Service-Center » 19.10.2009, 15:18

hi dottore,

wenn Sie keine Sozialversicherungspflichtigen Angestellten haben sind Sie bei der GKV im Moment gut aufgehoben. Bitte beachten Sie
bei einem Möglichen Wechsel nach auslaufen des Angestellten Verhältnisses das Sie Ihre Frau Mitversichern müssen. Ich würde zumindest solange warten bis die berufliche Zukunft Ihrer Frau geklärt ist.
mfG


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