Hallo zusammen,
ich habe eine Frage:
Habe mir eine neue PKV zugelegt. Mein Arbeitgeber verweigert nun das Anlegen der Daten mit der Begründung, dass im Jahr 2007 meine JAEG nicht über der gesetzlichen Höhe gelegen hat.
Ich habe im August 2007 den Arbeitgeber gewechselt. Jan-Jul + Aug-Dez ergeben Werte oberhalb der Grenze.
Ein Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze in einem von drei aufeinander folgenden Kalenderjahren liegt vor, wenn das tatsächlich im Kalenderjahr erzielte regelmäßige Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze überstiegen hat.
So wurde es mir auch vom Versicherungsagenten erzählt.
Mein Arbeitgeber beruft sich jedoch auf den Hinweis:
Die JAEG ist bei folgenden Anlässen neu zu berechnen:
bei Beginn eines Beschäftigungsverhältnisses
Im Gesetzestext ist doch von der "Jahresgrenze" die Rede, also was ich innerhalb eines ganzen KalenderJahres verdiene.
Was ist nun richtig?
Was passiert, wenn der Arbeitgeber nun doch recht hat? Kann ich die PKV wieder kündigen / oder ruhen lassen bis 2011?
Ehrlich gesagt sehe ich eine Benachteiligung, wenn bei jedem Jobwechsel neu berechnet wird. Dann kommt man bei ungünstigen Jobwechseln ja nie aus der GKV heraus, obwohl über die Jahre hinweg das Jahresentgeld immer oberhalb der Grenze liegt, nur bei unterjährigem Jobantritt und Hochrechnung auf 12 Monate und evtl. weniger Gehalt in der Probezeit, immer mal wieder drunter liegt.
Vielen Dank im voraus.
officegirl32
Berechnung 3 JahresFrist Jahresarbeitsentgeltgrenze
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Hm, ich glaube Dein Arbeitgeber liegt dort nicht richtig.
Es gibt hierzu ein gemeinsames Rundschreiben der Spitzenverbände der Kv. aus dem Jahre 2007.
Auf Seite 11 findest Du eine entsprechende Passage:
Dabei bezieht sich die vergangenheitsbezogene Betrachtung der tatsächlichen regelmäßigen Jahresarbeitsentgelte auf die dem zu beurteilenden Beschäftigungsverhältnis vorangegangenen Beschäftigungen. Ein Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze in einem von drei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren liegt nach § 6 Abs. 4 Satz 4 SGB V vor, wenn das tatsächlich im Kalenderjahr erzielte regelmäßige Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsent-geltgrenze überstiegen hat.
Wenn Du mich fragst, ist die Formulierung relativ eindeutig; Du kannst wechseln. Tatsächlich hast Du die Grenze überschritten, wenn auch bei 2 Arbeitgebern.
Ich denke mal der Kontakt zum Arbeitgeberservice der derzeit zuständigen Krankenkasse sollte Erleuchtung bringen.
Ansonsten findest Du das Rundschreiben hier:
http://www.aok-business.de/rundschreiben/pdf/rds_20070308-JAE-Grenze.pdf
Es gibt hierzu ein gemeinsames Rundschreiben der Spitzenverbände der Kv. aus dem Jahre 2007.
Auf Seite 11 findest Du eine entsprechende Passage:
Dabei bezieht sich die vergangenheitsbezogene Betrachtung der tatsächlichen regelmäßigen Jahresarbeitsentgelte auf die dem zu beurteilenden Beschäftigungsverhältnis vorangegangenen Beschäftigungen. Ein Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze in einem von drei aufeinanderfolgenden Kalenderjahren liegt nach § 6 Abs. 4 Satz 4 SGB V vor, wenn das tatsächlich im Kalenderjahr erzielte regelmäßige Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsent-geltgrenze überstiegen hat.
Wenn Du mich fragst, ist die Formulierung relativ eindeutig; Du kannst wechseln. Tatsächlich hast Du die Grenze überschritten, wenn auch bei 2 Arbeitgebern.
Ich denke mal der Kontakt zum Arbeitgeberservice der derzeit zuständigen Krankenkasse sollte Erleuchtung bringen.
Ansonsten findest Du das Rundschreiben hier:
http://www.aok-business.de/rundschreiben/pdf/rds_20070308-JAE-Grenze.pdf
Für 2007 zählen auch die ...
... bis Juli vom vorigen Arbeitgeber erhaltenen Bezüge. Sicher hast Du noch die letzte Gehaltsabrechnung vom Juli 2007, in der auch die von Januar bis Juli kumulierten rentenversicherungspflichtigen Bezüge aufgeführt sind.
Diese und das von Rossi genannte Papier des Spitzbubenverbandes dem jetzigen Arbeitgeber - in aller Freundschaft, versteht sich - unter die Nase gehalten, müsste eigentlich reichen.
Und wenn zunächst nicht, mach denjenigen flott, der Dir die PKV vermittelt hat. Der bzw. die betreffende kann doch nicht ganz uninteressiert an der Lösung Deines Problems sein?
Gruß von
Gerhard
Diese und das von Rossi genannte Papier des Spitzbubenverbandes dem jetzigen Arbeitgeber - in aller Freundschaft, versteht sich - unter die Nase gehalten, müsste eigentlich reichen.
Und wenn zunächst nicht, mach denjenigen flott, der Dir die PKV vermittelt hat. Der bzw. die betreffende kann doch nicht ganz uninteressiert an der Lösung Deines Problems sein?
Gruß von
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