Berechnung 3 JahresFrist Jahresarbeitsentgeltgrenze
Verfasst: 26.10.2009, 19:06
Hallo zusammen,
ich habe eine Frage:
Habe mir eine neue PKV zugelegt. Mein Arbeitgeber verweigert nun das Anlegen der Daten mit der Begründung, dass im Jahr 2007 meine JAEG nicht über der gesetzlichen Höhe gelegen hat.
Ich habe im August 2007 den Arbeitgeber gewechselt. Jan-Jul + Aug-Dez ergeben Werte oberhalb der Grenze.
Ein Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze in einem von drei aufeinander folgenden Kalenderjahren liegt vor, wenn das tatsächlich im Kalenderjahr erzielte regelmäßige Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze überstiegen hat.
So wurde es mir auch vom Versicherungsagenten erzählt.
Mein Arbeitgeber beruft sich jedoch auf den Hinweis:
Die JAEG ist bei folgenden Anlässen neu zu berechnen:
bei Beginn eines Beschäftigungsverhältnisses
Im Gesetzestext ist doch von der "Jahresgrenze" die Rede, also was ich innerhalb eines ganzen KalenderJahres verdiene.
Was ist nun richtig?
Was passiert, wenn der Arbeitgeber nun doch recht hat? Kann ich die PKV wieder kündigen / oder ruhen lassen bis 2011?
Ehrlich gesagt sehe ich eine Benachteiligung, wenn bei jedem Jobwechsel neu berechnet wird. Dann kommt man bei ungünstigen Jobwechseln ja nie aus der GKV heraus, obwohl über die Jahre hinweg das Jahresentgeld immer oberhalb der Grenze liegt, nur bei unterjährigem Jobantritt und Hochrechnung auf 12 Monate und evtl. weniger Gehalt in der Probezeit, immer mal wieder drunter liegt.
Vielen Dank im voraus.
officegirl32
ich habe eine Frage:
Habe mir eine neue PKV zugelegt. Mein Arbeitgeber verweigert nun das Anlegen der Daten mit der Begründung, dass im Jahr 2007 meine JAEG nicht über der gesetzlichen Höhe gelegen hat.
Ich habe im August 2007 den Arbeitgeber gewechselt. Jan-Jul + Aug-Dez ergeben Werte oberhalb der Grenze.
Ein Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze in einem von drei aufeinander folgenden Kalenderjahren liegt vor, wenn das tatsächlich im Kalenderjahr erzielte regelmäßige Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze überstiegen hat.
So wurde es mir auch vom Versicherungsagenten erzählt.
Mein Arbeitgeber beruft sich jedoch auf den Hinweis:
Die JAEG ist bei folgenden Anlässen neu zu berechnen:
bei Beginn eines Beschäftigungsverhältnisses
Im Gesetzestext ist doch von der "Jahresgrenze" die Rede, also was ich innerhalb eines ganzen KalenderJahres verdiene.
Was ist nun richtig?
Was passiert, wenn der Arbeitgeber nun doch recht hat? Kann ich die PKV wieder kündigen / oder ruhen lassen bis 2011?
Ehrlich gesagt sehe ich eine Benachteiligung, wenn bei jedem Jobwechsel neu berechnet wird. Dann kommt man bei ungünstigen Jobwechseln ja nie aus der GKV heraus, obwohl über die Jahre hinweg das Jahresentgeld immer oberhalb der Grenze liegt, nur bei unterjährigem Jobantritt und Hochrechnung auf 12 Monate und evtl. weniger Gehalt in der Probezeit, immer mal wieder drunter liegt.
Vielen Dank im voraus.
officegirl32