Freigestellt von Gesetzlicher Krankenkasse, was nun?

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susanna
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Freigestellt von Gesetzlicher Krankenkasse, was nun?

Beitragvon susanna » 05.11.2009, 22:16

Um während meines Studiums in der privaten Krankenkasse meines Vaters bleiben zu können, hatte ich mich vor 9 Jahren von der GKV freistellen lassen. Mit 27 musste ich aus diesem Versicherungsverhältnis ausscheiden und konnte auch nicht als Neukundin aufgenommen werden, da das Versicherungsverhältnis von vorneherein altersbeschränkt war.
Nach einem Auslandsjahr,während dessen ich über eine Organisation privat versichert war, muss ich mir jetzt eine neue Krankenkasse suchen und brauche wegen der Freistellung vor neun Jahren eine private.
Ich bin als Promotionsstudentin eingeschrieben, wurde jetzt allerdings schon von einer privaten Krankenkasse aufgrund vorheriger psychologischer Behandlungen abgelehnt.
Ich habe deshalb jetzt bei einer privaten Krankenkasse nach dem Basistarif gefragt, damit ich nicht wieder abgelehnt werden kann, der kostet allerdings etwa 500 Euro monatlich, die ich mir beim besten Willen nicht leisten kann.

In Deutschland herrscht jetzt Versicherungsplicht. Sehen Sie eine Möglichkeit, mich dennoch als Studentin versichern zu lassen? Kann man sich da in etwa heineinklagen? Gibt es private Krankenkassen, die einen günstigeren Basistarif haben? Was empfehlen Sie mir generell in punkto Krankenkasse?

Viele Gruesse, Susanna

Rossi
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Beitragvon Rossi » 07.11.2009, 01:10

Sorry, da geht der Schuss - damaliger Antrag auf Befreiung von der Versicherungspflich als Student - nun volle Kanne nach hinten los. Damals war es günstiger, heute ist es teurer.

Du hast es völlig richtig erkannt; in Deutschland gibt es eine Versicherungspflicht.

Der Grundsatz lautet, jeder ist dort versicherungspflichtig, wo er zuletzt gewesen ist. Und bei Dir ist es die priv. Kv., daran ist offensichtlich nichts zu rütteln.

Im Bereich der priv. Kv. gibt es Normaltarife und den sog. Basistarif. Die Normaltarife kann die priv. Kv. anbieten, sie muss es aber nicht!

In deiner Konstellation muss die priv. Kv. Dir nur den Basistarif anbieten, mehr nicht. Und leider kostet der Basittarif ziemlich viel!!

Sieht im ersten Anlauf nicht gut aus!!!

elliptic
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Re: Freigestellt von Gesetzlicher Krankenkasse, was nun?

Beitragvon elliptic » 07.11.2009, 06:03

susanna hat geschrieben:Ich bin als Promotionsstudentin eingeschrieben,

Ich habe deshalb jetzt bei einer privaten Krankenkasse nach dem Basistarif gefragt, der kostet allerdings etwa 500 Euro monatlich, die ich mir beim besten Willen nicht leisten kann.

In Deutschland herrscht jetzt Versicherungsplicht.


Da hat der Gesetzgeber wohl mal wieder die Promotionsstudenten
übersehen.

Das war schon so als die Pflegepflichtversicherung neu eingeführt wurde.
Der Beitrag zur privaten Pflegepflichtversicherung waere fuer mich
fast genauso hoch gewesen wie der Krankenversicherungsbeitrag.
Konnte ich mir auch nicht leisten; ich hatte also den Abschluss einer
privaten Pflegepflichtversicherung abgelehnt trotz der
Bussgeldandrohung. Das hatte meine damalige Krankenversicherung
aber trotzdem nicht davon abgehalten einseitig einen
privatrechtlichen Pflegepflichtversicherungvertrag mit mir zu postulieren
und einfach Beitraege von meinem Konto abzubuchen. Das stoppte
erst als ich beim Vorstandsekretariat mit Strafanzeige drohte.
Nach ein paar Montaten gab es schliesslich einen ermaessigten
Studententarif, den ich dann notgedrungen zahlte.

Wenn Sie schon eingeschrieben sind, so verlangt die Universität wohl
keinen Nachweis über eine Krankenversicherung mehr?
Damit können Sir ja erst mal studieren falls dazu das Geld reicht.

Vielleicht findet sich ja doch noch eine private Versicherung, die sie
zu einem vernünftigen Tarif eventuell mit Zuschlag nimmt. Der
Basistarif halbiert sich auch bei Bedürftigkeit. (Mir ist unklar ob man das
als Promotionsstudent überhaupt sein kann und nicht dagegengehalten
werde könnte, dass Sie stattdessen besser Arbeiten sollten.)

Wenn das Geld wirklich nicht reicht, bleibt halt nur sich nicht zu versichern.
Geht auch. Man konnte in Deuschland schon promovieren als es noch
gar keine Krankenversicherungen gab. Falls Sie Deutsche Nationalität
haben kann man Sie noch nicht mal ausweissen. Zu sonstigen
Risiken wissen vielleicht andere hier mehr. Die scheinen mir
aber eher rein finanzieller Natur. Überstehen Forderungen von
privaten Krankenversichungsunternehmen nach SGB überhaupt eine
Privatinsolvenz? Wie dem auch sei, eine Versicherungspflicht ohne
gleichzeitige Pflicht des Staates im Falle von Bedürftigkeit die Kosten
zumindest als Darlehen zu übernehmen führt trotzdem zu keiner
wundersamen Geldschöpfung. Diese Rolle kann nur die EZB übernehmen.

Cassiesmann
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Re: Freigestellt von Gesetzlicher Krankenkasse, was nun?

Beitragvon Cassiesmann » 07.11.2009, 07:22

elliptic hat geschrieben:
susanna hat geschrieben:Ich bin als Promotionsstudentin eingeschrieben,

Ich habe deshalb jetzt bei einer privaten Krankenkasse nach dem Basistarif gefragt, der kostet allerdings etwa 500 Euro monatlich, die ich mir beim besten Willen nicht leisten kann.

In Deutschland herrscht jetzt Versicherungsplicht.

Wenn das Geld wirklich nicht reicht, bleibt halt nur sich nicht zu versichern.
Geht auch. Man konnte in Deuschland schon promovieren als es noch
gar keine Krankenversicherungen gab. Falls Sie Deutsche Nationalität
haben kann man Sie noch nicht mal ausweissen. Zu sonstigen
Risiken wissen vielleicht andere hier mehr. Die scheinen mir
aber eher rein finanzieller Natur. Überstehen Forderungen von
privaten Krankenversichungsunternehmen nach SGB überhaupt eine
Privatinsolvenz? Wie dem auch sei, eine Versicherungspflicht ohne
gleichzeitige Pflicht des Staates im Falle von Bedürftigkeit die Kosten
zumindest als Darlehen zu übernehmen führt trotzdem zu keiner
wundersamen Geldschöpfung. Diese Rolle kann nur die EZB übernehmen.


Ich kann nur dazu raten, diesen (recht naiven Rat) nicht zu folgen! Unabhängig davon, müssen Sie sich versichern und auch den Beitrag rückwirkend zahlen.

Evtl. lässt sich was über die PKV machen, über die Sie im Ausland versichert waren. In welcher PKV waren sie über Ihren Vater versichert (KVB oder PBeaKK)?

elliptic
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Re: Freigestellt von Gesetzlicher Krankenkasse, was nun?

Beitragvon elliptic » 07.11.2009, 21:30

Cassiesmann hat geschrieben:Ich kann nur dazu raten, diesen (recht naiven Rat) nicht zu folgen! Unabhängig davon, müssen Sie sich versichern und auch den Beitrag rückwirkend zahlen.


Das ist einfach falsch:

§ 193 Versicherungsvertragsgesetz

(4) Wird der Vertragsabschluss später als einen Monat nach Entstehen der Pflicht nach Absatz 3 Satz 1 beantragt, ist ein Prämienzuschlag zu entrichten. Dieser beträgt einen Monatsbeitrag für jeden weiteren angefangenen Monat der Nichtversicherung, ab dem sechsten Monat der Nichtversicherung für jeden weiteren angefangenen Monat der Nichtversicherung ein Sechstel eines Monatsbeitrags.

Ab dem 6. Monat fallen also - aber auch nur dann wenn AUSSER der
dem Eintreten der Versicherungspflicht eine Versicherung auch
BEANTRAGT wird - im Falle eines spaeteren Abschlusses einer
Versicherung nur ein SECHSTEL eines Monatsbeitrages als Nachzahlung
an. Ich wuerde diesen Betrag natuerlich zuruecklegen. Weitere
nachteilige Folgen im Falle einer Nichtversicherung kann ich erstmal
nicht sehen. Wenn Sie Versicherung brauchen können Sie die immer
noch beantragen. Wenn sie Glueck haben kommen Sie so durchs
Promotionsstudium, sparen sich die Prämien und sind
dann später gesetzlich versichert.

Wuerden Sie hingegen jetzt eine Versicherung im Basistarif abschliessen
und sie können die Prämien nicht bezahlen geschieht folgendes:

1) Sie haben ein gutes Gewissen, weil Sie der Versicherungspflicht nachgekommen sind.
2) Die "Versicherung" wuerde nur bei Schwangerschaft und akuten
Notlagen zahlen (Versicherung in Anführungszeichen weil sie im
Regelfall ja nicht leistet).
3) Es wuerden deutlich höhere Beitragsschulden auflaufen.
4) Diese werden ausserdem noch recht hoch verzinst und die
es wuerden eventuell auch noch Gerichtskosten auf Sie zukommen.
5) Die Versicherung könnte bei Ihnen Zwangsvollstrecken falls es
doch ewas zu holen gibt.
6) Die Entscheidung ist UNUMKEHRBAR denn:

§ 205 Versicherungsvertragsgesetz

(6) Abweichend von den Absätzen 1 bis 5 kann der Versicherungsnehmer eine Versicherung, die eine Pflicht aus § 193 Abs. 3 Satz 1 erfüllt, nur dann kündigen, wenn er bei einem anderen Versicherer für die versicherte Person einen neuen Vertrag abschließt, der dieser Pflicht genügt. Die Kündigung wird erst wirksam, wenn der Versicherungsnehmer nachweist, dass die versicherte Person bei einem neuen Versicherer ohne Unterbrechung versichert ist.

(Mir ist nicht klar, was bei einem Auslandsaufenthalt passiert.)

7) Ein Versicherungsvetreter freut sich vielleicht über eine Provision.

--------------------
Was also an meinem Rat "naiv" sein soll kann ich nicht verstehen.

Leider ist das Versicherungsrecht so verworren geworden, dass weder
die Politiker die es beschliessen, noch die Richter, noch die mit
der Ausführung beauftragten, noch die Versicherungsvertreter
noch der einfache Bürger es auf die Schnelle verstehen kann.

In meinem Fall (ich war dieses Jahr für 7 Montate mit meiner
Familie in Deutschland, ist in diesem Forum geschildert hat aber
hier niemand richtig verstanden) ist nun folgendes passiert:
So ziemlich keiner (gesetzliche Krankenversicherungen,
private Pflegepflichtversicherungsunternehmen, Oberfinanzdirektion,
öffentliche Arbeitgeber) hat sich die Mühe gemacht korrekt nach
Gesetzeslage zu entscheiden. Jeder entschied so wie er wollte
oder wie es am einfachsten für ihn war. Hat im Endeffekt fuer mich
finanziell aber praktisch keinen Unterschied gemacht und daher
den Sozialgerichten keine Arbeit bereitet.

Besser als nichtversichert ist natuerlich eine Versicherung in einem
bezahlbaren Tarif. Meine obigen Überlegungen gelten nur für den Fall,
dass der Basistarif die einzige Option ist und Sie wirklich den Beitrag
nicht aufbringen können.

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Re: Freigestellt von Gesetzlicher Krankenkasse, was nun?

Beitragvon Cassiesmann » 07.11.2009, 22:45

elliptic hat geschrieben:
Cassiesmann hat geschrieben:Ich kann nur dazu raten, diesen (recht naiven Rat) nicht zu folgen! Unabhängig davon, müssen Sie sich versichern und auch den Beitrag rückwirkend zahlen.


Das ist einfach falsch:

... Wenn sie Glueck haben ....


Und alles läuft genau auf den obigen Punkt heraus!

Sorry, aber das ist in der Tat naiv!

Alternativ dazu kann man auch die Steuerzahlung einstellen und betrunken Autofahren, evtl. hat man auch da Glück!

susanna
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Re: Freigestellt von Gesetzlicher Krankenkasse, was nun?

Beitragvon susanna » 10.11.2009, 12:47

Evtl. lässt sich was über die PKV machen, über die Sie im Ausland versichert waren. In welcher PKV waren sie über Ihren Vater versichert (KVB oder PBeaKK)?[/quote]

Vielen Dank für die Antwort. Ich war bei meinem Vater in der PBeakkb versichert. Im Ausland hatte ich einen Freiwilligendienst gemacht und war dadurch in einer Art Gruppentarif bei der Viktoria versichert.

sct
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Beitragvon sct » 15.01.2010, 13:57

Sie kommen definitiv wieder in die gesetzliche KV wenn Sie wenigstens einen Tag Arbeitslos sind und ALG-II beziehen.
Leider ist es für diese Aktion wohl schon zu spät denn Sie haben wohl schon für Ihre Promotionssteööe unterschrieben. Sonst hätten Sie nach dem Auslandsaufenthalt mal eben einen Monat arbeitslos sein können.

Philipp Mättig
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Beitragvon Philipp Mättig » 15.01.2010, 16:42

Hallo sct,
der Beitrag ist alt. Ihre Antwort falsch !
Was soll das ?
Philipp


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