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Kind - Wechsel von GKV zu PKV möglich?

Verfasst: 20.11.2009, 21:41
von eagleburger
Ich bin privatversichert, mein Partner (nicht verheiratet) gesetzlich. Unsere (gerade 6 Monate alte) Tochter haben wir im Rahmen der Familienversicherung gesetzlich bei meinem Partner mitversichert.

Besteht die Möglichkeit, unsere Tochter jetzt noch privat versichern zu lassen? Wenn wir heiraten würden, müsste dies ja auf jeden Fall erfolgen. Aber dazu haben wir uns noch nicht durchringen können. 8)

Schon mal vielen Dank im Voraus.

Verfasst: 21.11.2009, 10:53
von Vergil09owl
Hm grundsätzlich kannman das machen, aber man kann sowohl GKV wi PKV versichert sein.

Verfasst: 21.11.2009, 11:57
von eagleburger
Vergil09owl hat geschrieben:Hm grundsätzlich kannman das machen, aber man kann sowohl GKV wi PKV versichert sein.


Aber was sollte der Sinn sein, GKV- und PKV-versichert zu sein?

Verfasst: 21.11.2009, 13:28
von Czauderna
eagleburger hat geschrieben:
Vergil09owl hat geschrieben:Hm grundsätzlich kannman das machen, aber man kann sowohl GKV wi PKV versichert sein.


Aber was sollte der Sinn sein, GKV- und PKV-versichert zu sein?


Hallo,
na, du hast doch sicher einen Grund warum du danach fragst - eine
Doppelversicherung ist grundsätzlich schon möglich - da gibt es keine Hinderungsgründe.

Das könnte dann so aussehen - das für die "normale" ärztliche Behandlung das Kind über KVK (Krankenversichertenkarte) zu Lasten der GKV. behandelt wird und bei Sachen, die von der GKV nicht übernommen werden dann die PKV zum Zuge käme.

Von Seiten der GKV. gibt deshalb bestimmt keine Einsprüche.

Gruß
Czauderna

Re: Kind - Wechsel von GKV zu PKV möglich?

Verfasst: 21.11.2009, 13:43
von Cassiesmann
eagleburger hat geschrieben:Besteht die Möglichkeit, unsere Tochter jetzt noch privat versichern zu lassen?


Wenn die privatversicherte Person verbeamtet ist, stellen Sie sich bitte auf mögliche Probleme bei der Beihilfe ein. Eine pauschale Antwort ist hier nicht möglich!

Verfasst: 21.11.2009, 20:06
von Thomas Schösser
Hallo,

grundsätzlich liegt hier zu wenig Information über Ihren Fall vor. Daher ist alles hier nur Spekulation und müsste selbstverständlich individuell geprüft werden.

Sie meinten, dass Ihr Kind momentan bei einer GKV über Ihre zukünftige Frau versichert ist. Ob nach der Hochzeit eine beitragsfreie Familienversicherung nach SGB V §10 erfolgen kann hängt von mehreren Faktoren ab (Einkommen beider Eltern, beruflicher Status, Verwandschaftsverhältnis zum Kind, Versichertenstatus etc.)

Auf meiner Homepage habe ich diesbezüglich etwas zusammengefaßt
http://www.*******.de/kinderversicherung/

Unter gewissen Umständen kann eine beitragsfreie Familienversicherung aber auch nicht möglich sein. Dann wäre eine freiwillige Mitgliedschaft des Kindes gegen Beitrag jedoch unter gewissen Umständen denkbar.

Eventuell ist eine PKV ebenfalls denkbar...

Aber wie gesagt. Mit so wenig Information kann man auch keine Richtung angeben und eine Beratung kann ein Forum sowieso nicht bieten.
Lassen Sie sich von einem Spezialisten beraten, der alle Details kennt.

Re: Kind - Wechsel von GKV zu PKV möglich?

Verfasst: 21.11.2009, 20:31
von DKV-Service-Center
Besteht die Möglichkeit, unsere Tochter jetzt noch privat versichern zu lassen? Wenn wir heiraten würden, müsste dies ja auf jeden Fall erfolgen. Aber dazu haben wir uns noch nicht durchringen können. 8)

Ja ohne wenn und aber kurz und knapp :-) allerdings jetzt mit Gesundheitsprüfung.
Gruß

Verfasst: 22.11.2009, 11:35
von Czauderna
Hallo,
noch einmal - natürlich können Sie Kinder, die kostenlos in der GKV-Versicherung sind auch zusätzlich in der PKV vollversichern - warum sollte das nicht möglich sein ??
Ob es im Falle der Verbeamtung Schwierigkeiten mit der Beihilfe geben könnte und die Frage ob ein Anspruch auf di gesetzliche und kostenfreie Familienversicherung beginnt oder endet spielt hier keine Rolle.
DEr Sachverhalt reduziert sich auf die Frage"Ist eine Doppelversicherung möglich - ja oder nein" - und die Antwort lautet "ja".
Wenn das Kind z.B. station#r behandelt werden müsste und die Rechnung wird der PKV vorgelegt, dann wird diese im Falle einer Vollversicherung auch die Kosten übernehmen - dann bleibt GKV leistungsfrei.
Benötigt das Kind z.B. eine KfO-Behandlung, dann zahlt die GKV und die PKV bleibt leistungsfrei usw., usw.
Gruß
Czauderna

Verfasst: 22.11.2009, 16:42
von Knackwurst
Ich verstehe eagleburger nicht so, dass er beide Versicherungsarten parallel möchte, sondern "jetzt noch" - also nach der Entscheidung für die GKV die Tochter privat zu versichern.

Dies unterstellt, hat DKV-SC die Frage bereits beantwortet.

Alternativ würde ich über Zusatzversicherungen nachdenken. Die Kombination:

Kostenerstattung, Einbettzimmer + CA, Zahn mit KFO dürfte zusammen mit einer freiwilligen GKV-Mitgliedschaft (nach der Heirat notwendig) in etwa gleich teuer sein.

Vorteil:
besserer Schutz als Voll-PKV, wesentlich geringere Beitragsanpassung

Nachteil:
Anpassung des GKV-Leistungsumfangs möglich

Verfasst: 22.11.2009, 18:32
von Czauderna
Hallo,
ja, dann sollte "Eagleburger" das mal klarstellen - obwohl der Anspruch auf die gesetzliche Familienversicherung bleibt weiterhin bestehen, auch wenn das Kind "nur" in der PKV versichert werden soll.
Gruß
Czauderna