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Bürgerentlastungsgesetz und Selbstbehalt

Verfasst: 01.12.2009, 08:15
von filli
Hallo,

angenommen, ich wechsel ab 2010 in der PKV in einen Tarif mit hoher Selbstbeteiligung. Dann zahle ich ja erstmal niedrigere Beiträge, die ich in gewissem Umfang steuerlich geltend machen kann. Im Gegenzug bezahl ich dann aber auch die Selbstbeteiligung aus eigener Tasche. Wie verhält es sich mit dem SB zwecks steuerlicher Berücksichtigung?

Verfasst: 01.12.2009, 08:19
von Cassiesmann
Hallo,

maßgeblich fürs Bürgerentlastungsgesetz ist nur der Beitrag. Die SB ist Ihr Privatvergnügen und wird nicht steuerlich erfasst.

Gruß
CM

Verfasst: 01.12.2009, 09:40
von JarvisCocker
....auch Beitragsrückerstattungen werden gegengerechnet...!

Verfasst: 01.12.2009, 12:03
von Frank
Ich habe Infos hier online gestellt: Bürgerentlastungsgesetz