Ich habe da ein Problem mit der KV-Wahl. Keine Versicherung kann mir eindeutig sagen wie ich mich versichern muss.
Meine Situation:
Als ehemaliger Zeitsoldat(SaZ12), seit 07/2005 entlassen und zu 30% in der PKV + 70% Beihilfe, bekomme ich noch bis 06/2008 Übergangsgebührnisse über die Bundeswehr ausgezahlt. Seit dem 01.12.2006 habe ich, nach Beendigung meiner Umschulung, eine normale Arbeitsstelle als EDV-FAchkraft angetreten.
Nun stellt sich die Frage kann ich wegen der Gebührnisse in der PKV bleiben und nur die RV & AV über eine GKV laufen lassen oder muss ich mich gesetzlich versichern?
Jede Versicherung sagt mir immer was anderes. Die einen sagen dürch die sozialplfichtige Arbeit müsste ich in die GKV und die Beihilfe fällt weg. Heute war ich mal bei der AOK/Rheinland die berufen sich auf §6 Abs. 2 SGB V und sagen ich wäre versicherungsfrei. Auch meine PKV meint ich wäre noch vericherungsfrei, da ich noch beihilfeberechtigt bin.
Nun würde ich gerne wissen was stimmt.
Übergangsgebührnisse und zivil angestellt
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Danke für die Antwort.
Das Selbe habe ich heute meinem Chef gesagt und der hat dies der zuständigen AOK in Hückelhoven mitgeteilt.
Ca. 1 Stunde später rief der Chef der AOK Hückeloven an und sagte er hätte noch einmal alles kontrolliert und sagt weiterhin das ich mich gesetzlich versichern muss.
Der eine sagt so der andere so!!!!
Das Selbe habe ich heute meinem Chef gesagt und der hat dies der zuständigen AOK in Hückelhoven mitgeteilt.
Ca. 1 Stunde später rief der Chef der AOK Hückeloven an und sagte er hätte noch einmal alles kontrolliert und sagt weiterhin das ich mich gesetzlich versichern muss.
Der eine sagt so der andere so!!!!
beihilfeanspruch
hi, du hast solange du übergangsgebührnisse beziehst anspruch auf 70% beihilfe. sobald du aber eine tätigkeit als arbeitnehmer aufnimmst bist du verpflichtet in die gesetzliche zu wechseln bzw. dein arbeitgeber muss dich dort anmelden.
aus der praxis als rechnungsführer weiß ich dass in der praxis die anmeldung bei der gesetzlichen durch den arbeitgeber gern umgangen wird, da das für das unternehmen günstiger ist.
aus meiner tätigkeit als kaufmann für versicherungen und finanzen weiß ich aber dass das sozialversicherungsbetrug ist!
du musst also (leider) in die gesetzliche. um dir den status eines privatpatienten zu erhalten kannst du eine entsprechende zusatzversicherung abschließen. das musst du nur zu 30% tun da ja der beihilfeanspruch zu 70% trotzdem besteht.
aus der praxis als rechnungsführer weiß ich dass in der praxis die anmeldung bei der gesetzlichen durch den arbeitgeber gern umgangen wird, da das für das unternehmen günstiger ist.
aus meiner tätigkeit als kaufmann für versicherungen und finanzen weiß ich aber dass das sozialversicherungsbetrug ist!
du musst also (leider) in die gesetzliche. um dir den status eines privatpatienten zu erhalten kannst du eine entsprechende zusatzversicherung abschließen. das musst du nur zu 30% tun da ja der beihilfeanspruch zu 70% trotzdem besteht.
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