Prinzipielle Rückkehrmöglichkeit PKV->GKV
Verfasst: 18.12.2009, 22:19
Hallo zusammen,
aus verschiedenen Gründen (werde Papa, will Optionen kennenlernen) würde ich gerne verstehen, ob ich (PKV versichert) in die GKV wechseln kann.
folgendes ist meine Situation:
- Alter 38
- ledig (immer gewesen)
- immer PKV versichert. Erst über die Eltern, dann während Studium eigenen PKV Vertrag abgeschlossen. Meiner Erinnerung nach habe ich mich niemals von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen (müßte 1996/7 gewesen sein), sondern einfach nur die PKV für mich abgeschlossen.
- Studium 2000 beendet, Job angefangen, bin danach immer über der Beitragsbemessungsgrenze und über der Jahresarbeitsentgeldgrenze gewesen.
- In 2004 ist meine damalige Firma in Insolvenz gegangen, daher war ich dann beim Arbeitsamt (AA), um mich mit Überbrückungsgeld selbständig zu machen. Hier wird es dann etwas komplexer:
Das AA hat mich als PKV Kunde zur örtlichen AOK geschickt, um mich von der versicherungspflicht befreien zu lassen. Das war wohl falsch (unnötig), die sind einfach der Standartprozedur für Arbeitslosengeld gefolgt.
Der Mann bei der AOK war erstaunt und hat mir mitgeteilt, daß er mich nicht befreien kann, da ich a) nicht versichungsplichtig bin (da ich keinen Tag arbeitslos war sondern direkt selbstständig) und b) als Selbstständiger noch nicht mal freiwillig GKV versichert sein könnte da ich die Vorraussetzungen nicht hatte (siehe meine Versicherungsvorgeschichte oben).
Somit hat er mir dann eine Bescheinigung dafür gegeben, daß ich mich bei der AOK _nicht_ freiwillig versichern lassen kann, da ich die Vorraussetzungen nicht erfülle.
- Seit Ende 2004 bin ich nun wieder angestellt (wieder über den Grenzen), und weiter PKV.
Meine Frage:
Der Mann von der AOK hat mir damals gesagt, daß ich jederzeit in die GKV eintreten könnte - da ich ja niemals "ausgetreten" bin. Können das die hier anwesenden Experten bestätigen? Wenn nein, wann hätte ich denn meine GKV "Fähigkeit" verwirkt?
Danke im Voraus für die Antworten,
Ernst
aus verschiedenen Gründen (werde Papa, will Optionen kennenlernen) würde ich gerne verstehen, ob ich (PKV versichert) in die GKV wechseln kann.
folgendes ist meine Situation:
- Alter 38
- ledig (immer gewesen)
- immer PKV versichert. Erst über die Eltern, dann während Studium eigenen PKV Vertrag abgeschlossen. Meiner Erinnerung nach habe ich mich niemals von der gesetzlichen Versicherungspflicht befreien lassen (müßte 1996/7 gewesen sein), sondern einfach nur die PKV für mich abgeschlossen.
- Studium 2000 beendet, Job angefangen, bin danach immer über der Beitragsbemessungsgrenze und über der Jahresarbeitsentgeldgrenze gewesen.
- In 2004 ist meine damalige Firma in Insolvenz gegangen, daher war ich dann beim Arbeitsamt (AA), um mich mit Überbrückungsgeld selbständig zu machen. Hier wird es dann etwas komplexer:
Das AA hat mich als PKV Kunde zur örtlichen AOK geschickt, um mich von der versicherungspflicht befreien zu lassen. Das war wohl falsch (unnötig), die sind einfach der Standartprozedur für Arbeitslosengeld gefolgt.
Der Mann bei der AOK war erstaunt und hat mir mitgeteilt, daß er mich nicht befreien kann, da ich a) nicht versichungsplichtig bin (da ich keinen Tag arbeitslos war sondern direkt selbstständig) und b) als Selbstständiger noch nicht mal freiwillig GKV versichert sein könnte da ich die Vorraussetzungen nicht hatte (siehe meine Versicherungsvorgeschichte oben).
Somit hat er mir dann eine Bescheinigung dafür gegeben, daß ich mich bei der AOK _nicht_ freiwillig versichern lassen kann, da ich die Vorraussetzungen nicht erfülle.
- Seit Ende 2004 bin ich nun wieder angestellt (wieder über den Grenzen), und weiter PKV.
Meine Frage:
Der Mann von der AOK hat mir damals gesagt, daß ich jederzeit in die GKV eintreten könnte - da ich ja niemals "ausgetreten" bin. Können das die hier anwesenden Experten bestätigen? Wenn nein, wann hätte ich denn meine GKV "Fähigkeit" verwirkt?
Danke im Voraus für die Antworten,
Ernst