Hallo
bin hier in einem kleinen dilemma, bin 20 jahre alt und habe 2009 mein abitur gemacht. war und bin schon immer privatversichert (alleine, also nicht bei meinen eltern, vater is PV mutter war früher PV ist jetzt GV). habe jetzt ein studium im ausland angefangen und eine saftige erhöhung für meine PV bekommen (u.a. weil ich nächstes jahr 21 werde). mein bruder konnte damals wg. "statuswechsel" (schüler -> student) von der PV in die GV. ich wollte im sommer als ich mein studium im ausland began auch in die GV wechseln, was aber nicht gieng weil ich nicht an einer deutschen Uni eingeschrieben war.
habe dann mit meiner PV ein bisschen "verhandelt" und ein fairen preis rausgeschlagen (selbstbeteiliung hoch), doch jetzt habe ich die saftige preiserhöhung bekommen und es stellt mir doch die frage ob ich nicht irgendwie in die gesetzliche versicherung reinkomme. der statuswechsel ist bei mir ja auch vorhanden. wenn ich nach dem abitur gar nichts gemacht (20 jahre urlaub) hätte ich dann in die GV wechseln können?
danke schonmal im vorraus!
wechsel von privater KV in gesetzliche nach Abitur
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Hallo,
Voraussetzung um in die GKV zu kommen ist in deinem Falle der Eintritt von Krankenversicherungspflicht und die tritt bei dir ein wenn du entweder an einer deutschen staatlich anerkannten Fachhochschule oder Universität eingeschrieben bist oder eine krankenversicherungspflichtige Tätigkeit in Deutschland aufnimmst.
Gruß
Czauderna
Voraussetzung um in die GKV zu kommen ist in deinem Falle der Eintritt von Krankenversicherungspflicht und die tritt bei dir ein wenn du entweder an einer deutschen staatlich anerkannten Fachhochschule oder Universität eingeschrieben bist oder eine krankenversicherungspflichtige Tätigkeit in Deutschland aufnimmst.
Gruß
Czauderna
Nun denn, Mandelmann, Du hast leider großes Pech.
Aufgrund der Tatsache, dass das Studium im Ausland stattfindet, unterliegst Du leider nicht der sog. studentischen Pflichtversicherung in der GKV. Die Klamotte kostet nämlich in der GKV nur ca. 65 Euro monatlich.
Ich weiß jetzt nicht, ob die priv. Kv. günstiger ist; ich glaube mal nicht!
Wenn das Studium allerdings in einem EU-Land erfolgt, dann würde ich Dir empfehlen mal Kontakt mit einer GKV in Deutschland aufzunehmen. Aufgrund der sog. EU-Vorschriften, sollen Sachverhalte in EU-Ländern mit den Sachverhalten in Deutschland gleichgestellt werden. Würde zunächst bedeuten, dass das Studium in einem EU-Land mit einem Studium in Deutschland gleichzusetzen ist. Und genau dann landest Du im Bereich der studentischen Pflichtversicherung, will heissen 65 Euro monatlich.
Aber bei den EU-Studenten ist man sich noch nicht richtig einig, weil es hier noch keine expliziten Regelungen gibt. Man denkt aber darüber nach, die EU-Staaten auch für die studentische Pflichtversicherung einzubeziehen.
Ich hatte jedoch letztens eine Kundin, die dann die Aufnahme bei einer Angestelltenkasse (fängt vorne mit einem D an) geschafft hat. Dort hat man es dann großzügig ausgelegt. Ne Rechtsgrundlage gibt es allerdings hierfür noch nicht!
Aufgrund der Tatsache, dass das Studium im Ausland stattfindet, unterliegst Du leider nicht der sog. studentischen Pflichtversicherung in der GKV. Die Klamotte kostet nämlich in der GKV nur ca. 65 Euro monatlich.
Ich weiß jetzt nicht, ob die priv. Kv. günstiger ist; ich glaube mal nicht!
Wenn das Studium allerdings in einem EU-Land erfolgt, dann würde ich Dir empfehlen mal Kontakt mit einer GKV in Deutschland aufzunehmen. Aufgrund der sog. EU-Vorschriften, sollen Sachverhalte in EU-Ländern mit den Sachverhalten in Deutschland gleichgestellt werden. Würde zunächst bedeuten, dass das Studium in einem EU-Land mit einem Studium in Deutschland gleichzusetzen ist. Und genau dann landest Du im Bereich der studentischen Pflichtversicherung, will heissen 65 Euro monatlich.
Aber bei den EU-Studenten ist man sich noch nicht richtig einig, weil es hier noch keine expliziten Regelungen gibt. Man denkt aber darüber nach, die EU-Staaten auch für die studentische Pflichtversicherung einzubeziehen.
Ich hatte jedoch letztens eine Kundin, die dann die Aufnahme bei einer Angestelltenkasse (fängt vorne mit einem D an) geschafft hat. Dort hat man es dann großzügig ausgelegt. Ne Rechtsgrundlage gibt es allerdings hierfür noch nicht!
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