Bin seit 3 Jahren privat krankenversichert, da ich mich damals selständig gemacht habe. Nun bin ich gerade im Erziehungsurlaub und habe aus gesundheitlichen Gründen mein Gewebe aufgeben müssen. Komme ich zurück in die gesetzliche KV? Bin nicht verheiratet und glaube kaum die Beiträge weiter zahlen zu können.
Welche Möglichkeiten habe ich?
Wechsel von der privaten in die gestzliche KV
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Brauche einen Rat, soll ich zurueck in die GKV?
Hallo! Ich war in der PKV bis Ende 2005, dann bin ich fuer 2 Jahre ins Ausland, Ende 2007 kehre ich zurueck nach Deutschland. Inzwischen habe ich geheiratet. Meine Frau wird in Deutschland erstmal einen Job suchen. Wir wollen vielleicht ein Kind bekommen. Ich kann wieder in die PKV rein, wenn ich zurueckgehe, weiss aber nicht ob das eine gute Idee ist, denn es wird mit Sicherheit sehr teuer. Was meint ihr? Danke!
wenn du vorher in der privaten versicherung warst, kannst du ja nicht einfach so in die gesetzliche kasse zurück. es sei denn, du hast einen job, wo du unterhalb der versicherungspflichtgrenze verdienst. dann hast du aber auch keine wahl. dann mußt du in die gkv.
wenn deine frau einen job hat und gesetzlich versichert ist, kannst du dich bei ihr beitragsfrei mitversichern, solang du keine einkünfte über 350 eur mtl. hast.
wenn deine frau einen job hat und gesetzlich versichert ist, kannst du dich bei ihr beitragsfrei mitversichern, solang du keine einkünfte über 350 eur mtl. hast.
Zusatzfrage Wechsel PV --> GV
Hallo zusammen,
habe den gleichen Fall, nach Jahren in der PV (Selbsständiger in versicherungsbranche) möchte ich zurück in die GV.
Dies kann ich also sobald ich in ein Angestelltenverhältnis mit einem
Einkommen von > 400 Euro gewechselt bin!?
Gilt dies ab Eintrittsdatum oder muss ich erst eine gewisse Zeit in diesem Verhältnis beschäftigt worden sein?
Bitte helft mir!
Wenn ich weiter in die Zukunft blicke, gehe ich nach meiner befristeten Anstellung wieder in die Selbsständigkeit zurück ... dann jedoch als freiwillig Versicherter. Uns so hab ich den Weg aus der PK geschafft, oder?!?
Wäre Euch für schnelle Antworten wirklich DANKBAR!
LG Jannek
habe den gleichen Fall, nach Jahren in der PV (Selbsständiger in versicherungsbranche) möchte ich zurück in die GV.
Dies kann ich also sobald ich in ein Angestelltenverhältnis mit einem
Einkommen von > 400 Euro gewechselt bin!?
Gilt dies ab Eintrittsdatum oder muss ich erst eine gewisse Zeit in diesem Verhältnis beschäftigt worden sein?
Bitte helft mir!
Wenn ich weiter in die Zukunft blicke, gehe ich nach meiner befristeten Anstellung wieder in die Selbsständigkeit zurück ... dann jedoch als freiwillig Versicherter. Uns so hab ich den Weg aus der PK geschafft, oder?!?
Wäre Euch für schnelle Antworten wirklich DANKBAR!
LG Jannek
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- Postrank7
- Beiträge: 2143
- Registriert: 28.01.2007, 17:53
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Hallo Jannek
[quote][code]Nebenher werde ich die Selbsständigkeit dann als Nebentätigkeit ausüben.
Denn ich werde dies dann weniger als 18 Stunden in der Woche tun.
Die daraus enstehenden Einkünfte liegen dann auch unter denen der Angestelltentätigkeit ... so dass es keine Probleme geben sollte, oder?! [/code][/quote]
ich sehe da schon noch einige Probleme,
erstes, es muss eine Versicherungspflichtige Beschäftigung sein, die Aussage über 400 Euro ist in diesem Zusammenhang um einen Euro zu erhöhen.
nach dem SGB V
§ 5 Versicherungspflicht
(1) Versicherungspflichtig sind
1.Arbeiter, Angestellte und zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind.
Es reicht meiner Meinung nach nicht aus ich mache mal eben 12 Monate auf 401 Euro nebenberuflich mache ich auch ein bischen....
Ich rate Ihnen dringend Ihre geplante Beschäftigung auch die Nebenberufliche, von der Krankenkasse prüfen zu lassen , nicht nur das sondern ich würde um einen Bescheid bitten in 12 Monaten weiß keiner mehr was gesagt wurde
Gruß
[quote][code]Nebenher werde ich die Selbsständigkeit dann als Nebentätigkeit ausüben.
Denn ich werde dies dann weniger als 18 Stunden in der Woche tun.
Die daraus enstehenden Einkünfte liegen dann auch unter denen der Angestelltentätigkeit ... so dass es keine Probleme geben sollte, oder?! [/code][/quote]
ich sehe da schon noch einige Probleme,
erstes, es muss eine Versicherungspflichtige Beschäftigung sein, die Aussage über 400 Euro ist in diesem Zusammenhang um einen Euro zu erhöhen.
nach dem SGB V
§ 5 Versicherungspflicht
(1) Versicherungspflichtig sind
1.Arbeiter, Angestellte und zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigte, die gegen Arbeitsentgelt beschäftigt sind.
Es reicht meiner Meinung nach nicht aus ich mache mal eben 12 Monate auf 401 Euro nebenberuflich mache ich auch ein bischen....
Ich rate Ihnen dringend Ihre geplante Beschäftigung auch die Nebenberufliche, von der Krankenkasse prüfen zu lassen , nicht nur das sondern ich würde um einen Bescheid bitten in 12 Monaten weiß keiner mehr was gesagt wurde
Gruß
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