Wechsel in PKV: Wirksamkeit der Kündigung? (§175 IV,4 SGB V)
Verfasst: 29.12.2009, 17:28
Hallo allerseits,
ich hoffe, hier liest auch der ein oder andere zwischen den Jahren mit! Würde mich über Meinungen, Ideen und ähnliches zu folgendem Fall sehr freuen! Leider muss ich mich jetzt sehr schnell (bis Jahresende!) entscheiden, ob ich die Entscheidung meiner ehemaligen Krankenkasse akzeptiere oder das rechtlich überprüfen lasse, mit dem Risiko, dass es schiefgeht....
Der Fall ist so:
Ich bin freiwillig in der GKV, habe im Sept. 09 "zum nächst möglichen Zeitpunkt" gekündigt, um in die PKV zu wechseln. Kündigungsbestätigung zum 30.11. wurde ausgestellt, PKV hat mich im Okt. aufgenommen, soweit alles in Butter.
Allerdings ist ja (seit 1.1.09 auch für den Wechsel in die PKV) für die Wirksamkeit der Kündigung noch erforderlich, dass ich der gekündigten Kasse auch einen Nachweis über die neue Versicherung vorlege, und zwar nach dem Wortlaut des § 175 Abs. 4 Satz 4 SGB V während der Kündigungsfrist.
Das Problem:
Die PKV hat diesen Nachweis leider, trotz Nachhakens von meiner Seite, erst mit den übrigen Versicherungsunterlagen am 1.12. (!) versandt. Da hatte ich die alte Kasse zwar schon telefonisch informiert, dass der Nachweis nachgereicht wird, als sie ihn dann wenig später von mir bekamen, hieß es aber, die Kündigung sei unwirksam. Und jetzt kommt es: ich sei nunmehr wieder "fortlaufend" versichert, müsste also ggf. komplett neu kündigen mit allem drum und dran, und das würde bedeuten, dass ich frühestens zum 28.2. rauskann.
Mein Vorschlag bzw. meine Ansicht, dass die Kündigung vom September wenigstens zum Jahresende in Kraft tritt (zum 31.12. wären ja alle Voraussetzungen nach § 175 IV, 4 gegeben), lehnen sie ab.
Frage:
Würdet ihr / würden Sie das so akzeptieren?
Danke schon mal, und wem nichts einfällt, guten Rutsch!
Carsten
PS: Die Sache mit der Rechtsberatung im Einzelfall kenn ich, habe auch selbst einen jur. Hintergrund und eine Anwältin an der Hand, aber ich würde sehr gern noch ein paar Meinungen sachkundiger "Außenstehender" hören.
ich hoffe, hier liest auch der ein oder andere zwischen den Jahren mit! Würde mich über Meinungen, Ideen und ähnliches zu folgendem Fall sehr freuen! Leider muss ich mich jetzt sehr schnell (bis Jahresende!) entscheiden, ob ich die Entscheidung meiner ehemaligen Krankenkasse akzeptiere oder das rechtlich überprüfen lasse, mit dem Risiko, dass es schiefgeht....
Der Fall ist so:
Ich bin freiwillig in der GKV, habe im Sept. 09 "zum nächst möglichen Zeitpunkt" gekündigt, um in die PKV zu wechseln. Kündigungsbestätigung zum 30.11. wurde ausgestellt, PKV hat mich im Okt. aufgenommen, soweit alles in Butter.
Allerdings ist ja (seit 1.1.09 auch für den Wechsel in die PKV) für die Wirksamkeit der Kündigung noch erforderlich, dass ich der gekündigten Kasse auch einen Nachweis über die neue Versicherung vorlege, und zwar nach dem Wortlaut des § 175 Abs. 4 Satz 4 SGB V während der Kündigungsfrist.
Das Problem:
Die PKV hat diesen Nachweis leider, trotz Nachhakens von meiner Seite, erst mit den übrigen Versicherungsunterlagen am 1.12. (!) versandt. Da hatte ich die alte Kasse zwar schon telefonisch informiert, dass der Nachweis nachgereicht wird, als sie ihn dann wenig später von mir bekamen, hieß es aber, die Kündigung sei unwirksam. Und jetzt kommt es: ich sei nunmehr wieder "fortlaufend" versichert, müsste also ggf. komplett neu kündigen mit allem drum und dran, und das würde bedeuten, dass ich frühestens zum 28.2. rauskann.
Mein Vorschlag bzw. meine Ansicht, dass die Kündigung vom September wenigstens zum Jahresende in Kraft tritt (zum 31.12. wären ja alle Voraussetzungen nach § 175 IV, 4 gegeben), lehnen sie ab.
Frage:
Würdet ihr / würden Sie das so akzeptieren?
Danke schon mal, und wem nichts einfällt, guten Rutsch!
Carsten
PS: Die Sache mit der Rechtsberatung im Einzelfall kenn ich, habe auch selbst einen jur. Hintergrund und eine Anwältin an der Hand, aber ich würde sehr gern noch ein paar Meinungen sachkundiger "Außenstehender" hören.
