PKV oder GKV nach Dienstzeitende als SAZ?
Verfasst: 13.01.2010, 08:46
Hallo,
werde am 30.04.2010 die Bundeswehr nach 13-jähriger Dienstzeit verlassen und unmittelbar zum 01.05.2010 eine Tätigkeit ausüben, die von der Bezahlung her über der Versicherungspflichtgrenze der GKV liegt. Bis zum 30.04.2012 habe ich einen Beihilfeanspruch.
Jetzt meine Fragen: Wie muss ich mich ab dem 01.05.2010 versichern? Gibt es da Wahlmöglichkeiten oder ist nur ein Weg möglich?
Muss ich in die GKV, weil ich eine Tätigkeit aufnehme die allerdings über der Versicherungspflichtgrenze der GKV liegt. Oder kann ich ab 01.05.2010 auch in die PKV wechseln (Restkostenversicherung) und auch die Beihilfe in Anspruch nehmen? Meine Frau und meine beiden Kinder sind jetzt bereits über die Beihilfe und die PKV versichert. Ich habe eine Anwartschaft für die PKV.
Welche Möglichkeit macht Sinn und welche ist überhaupt durchführbar?
Vielen Dank für Eure Antworten.
werde am 30.04.2010 die Bundeswehr nach 13-jähriger Dienstzeit verlassen und unmittelbar zum 01.05.2010 eine Tätigkeit ausüben, die von der Bezahlung her über der Versicherungspflichtgrenze der GKV liegt. Bis zum 30.04.2012 habe ich einen Beihilfeanspruch.
Jetzt meine Fragen: Wie muss ich mich ab dem 01.05.2010 versichern? Gibt es da Wahlmöglichkeiten oder ist nur ein Weg möglich?
Muss ich in die GKV, weil ich eine Tätigkeit aufnehme die allerdings über der Versicherungspflichtgrenze der GKV liegt. Oder kann ich ab 01.05.2010 auch in die PKV wechseln (Restkostenversicherung) und auch die Beihilfe in Anspruch nehmen? Meine Frau und meine beiden Kinder sind jetzt bereits über die Beihilfe und die PKV versichert. Ich habe eine Anwartschaft für die PKV.
Welche Möglichkeit macht Sinn und welche ist überhaupt durchführbar?
Vielen Dank für Eure Antworten.