Zunächst also die Fakten:
Bin seit einigen Jahren selbständig (mit stark schwankendem Einkommen) und PKV versichert.
Aufgrund der Wirtschaftskrise sind meine Aufträge nach dem 1. Quartal 2009 komplett eingebrochen. Trotz verstärkter Bemühungen tat sich ca. 6 Monate absolut nichts. Aus diesem Grund beschloss ich zweigleisig zu fahren und parallel wieder nach einem Angestelltenverhältnis zu suchen, was dann über eine Zeitarbeitsfirma auch relativ schnell geklappt hat.
Die gesetzlichen Bestimmungen sind nun aber wohl so, dass man bei dieser Konstellation grundsätzlich in die GKV wechseln muss, und ggf. frühestens nach 2 Jahren wieder die Möglichkeit besteht, sich über PKV versichern lassen (spielte aber bei mir keine Rolle, da ich auch unter der Bemessungsgrenze lag). Meine PKV machte mich darauf aufmerksam, dass ich durch die Kündigung später nur unter deutlich schlechteren Bedingungen wieder versichert werden könne. Eine Möglichkeit der Weiterversicherung sah sie aber auch nicht.
Wegen Umstrukturierungen wurde mein Vertrag nun noch in diesem Monat gekündigt. Habe heute Morgen mit meiner derzeitigen GKV telefoniert, da ich mich jetzt dort weiter versichern wollte, erhielt aber die Auskunft, dass das nicht Möglich sei, da ich mindestens 1 Jahr in der GKV versichert sein muss, um dauerhaft wieder dort aufgenommen zu werden.
Habe jetzt zunächst einmal eine Verständnisfrage, ob das alles so korrekt ist:
Wenn ich ein Angestelltenverhältnis eingehe, werde ich gezwungen, meine bestehende PKV (und damit meinen Tarif) zu kündigen. Neuversicherung später also nur unter schlechteren Voraussetzungen möglich.
Mein Arbeitsverhältnis wird vor Ablauf eines Jahres gekündigt. Das ist von mir unverschuldet, ich hätte den Vertrag gerne erfüllt. Dennoch fliege ich aufgrund der gesetzlichen Vorschriften innerhalb von 6 Monaten zum 2. Mal aus meiner bestehenden KV!
Sollte das so richtig sein, kann ich die Gesetzgebung hier in keiner Weise nachvollziehen!

Dennoch meine Frage: Was kann ich tun? Da ich nicht weiß, ob mein nächstes Einkommen aus selbständiger oder unselbständiger Arbeit ist, würde ich am liebsten in die GKV wechseln, denn wenn ich mich jetzt vielleicht nur für wenige Tage/Wochen privat versichere, um anschließend wieder angestellt zu arbeiten, beginnt die Sperrfrist von 1 Jahr ja wieder von neuem ?!?
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Danke schon mal für eure Antworten!