Leistungen nach Beitragsausgleich?
Verfasst: 04.03.2010, 13:07
Hallo,
mich würde interessieren wie folgendes bei der PKV gesetzlich geregelt ist:
Nach Beitragsrückstand ruhende PKV, nach Monaten dann Ausgleich des Rückstandes und geregelte Zahlung der mon. Beiträge.
Bekommt man die privat gezahlten Leistungsrechnungen während der Ruhezeit nach der Begleichung der Beiträgsrückstände zurück? Oder hat man alles quasi doppelt und selbst bezahlt??
Wer könnte mir darüber Auskunft geben???
Es geht um die "gute Continentale PKV"
Dankeschön
Music
mich würde interessieren wie folgendes bei der PKV gesetzlich geregelt ist:
Nach Beitragsrückstand ruhende PKV, nach Monaten dann Ausgleich des Rückstandes und geregelte Zahlung der mon. Beiträge.
Bekommt man die privat gezahlten Leistungsrechnungen während der Ruhezeit nach der Begleichung der Beiträgsrückstände zurück? Oder hat man alles quasi doppelt und selbst bezahlt??
Wer könnte mir darüber Auskunft geben???
Es geht um die "gute Continentale PKV"
Dankeschön
Music