Versicherungspflicht in der PKV und Rückkehr / Strafe
Verfasst: 12.03.2010, 11:23
Guten Tag Zusammen,
ich habe eine Frage zum Thema Versicherungspflicht, Rückkehr in die private KV sowie allgemeine Vorgehensweise.
Sachverhalt: nach dem ich bis 03.2005 gesetzlich versichert war, habe ich mich in der Zeit von 04.2005 bis 11.2006 privat versichert. Da ich in finanzieller Schwierigkeit geriet und den Beitrag nicht zahlen konnte, wurde mir die Versicherung gekündigt. Ich habe seit 12.2006 bis heute (03.2010) keine Versicherung.
Nun habe ich erfahren, dass es seit 1.2009 generell eine Versicherungspflicht für alle ehemalige Privatversicherungsnehmer gibt und man Strafe für die 'versicherungslose' Zeit bezahlen muss.
Da ich über die Beitragsbemessungsgrenze bin, muss ich mich wahrscheinlich weiterhin privat versichern. Die Zeit in der ich ohne Versicherung bin bis jetzt habe ich keine Arztbehandlungen nehmen müssen.
Können Sie mir bitte bei der Frage helfen, bei wem ich mich am besten wenden kann und ob ich Strafe zahlen muss für die Zeit ohne Versicherung. Und wenn ja wie hoch fällt die Strafe aus und für welchen Zeitraum? Muss ich für den Zeitraum von 12.2006 bis heute oder für den Zeitraum von 1.2009 bis heute Strafe zahlen? Wenn ich mich jetzt neu versichere, privat, muß ich den Basistarif nehmen oder kann ich einen beliebigen Tarif nehmen, abhängig vom Einstiegsalter und Gesundheitszustand?
Vielen vielen dank vorab für Ihre Hilfe
Andre
P.S Ich wohne in Berlin und kennt jemand von Ihnen die AUV, kann ich mich an diese Agentur beim Auswählen einer neuen PKV wenden?
ich habe eine Frage zum Thema Versicherungspflicht, Rückkehr in die private KV sowie allgemeine Vorgehensweise.
Sachverhalt: nach dem ich bis 03.2005 gesetzlich versichert war, habe ich mich in der Zeit von 04.2005 bis 11.2006 privat versichert. Da ich in finanzieller Schwierigkeit geriet und den Beitrag nicht zahlen konnte, wurde mir die Versicherung gekündigt. Ich habe seit 12.2006 bis heute (03.2010) keine Versicherung.
Nun habe ich erfahren, dass es seit 1.2009 generell eine Versicherungspflicht für alle ehemalige Privatversicherungsnehmer gibt und man Strafe für die 'versicherungslose' Zeit bezahlen muss.
Da ich über die Beitragsbemessungsgrenze bin, muss ich mich wahrscheinlich weiterhin privat versichern. Die Zeit in der ich ohne Versicherung bin bis jetzt habe ich keine Arztbehandlungen nehmen müssen.
Können Sie mir bitte bei der Frage helfen, bei wem ich mich am besten wenden kann und ob ich Strafe zahlen muss für die Zeit ohne Versicherung. Und wenn ja wie hoch fällt die Strafe aus und für welchen Zeitraum? Muss ich für den Zeitraum von 12.2006 bis heute oder für den Zeitraum von 1.2009 bis heute Strafe zahlen? Wenn ich mich jetzt neu versichere, privat, muß ich den Basistarif nehmen oder kann ich einen beliebigen Tarif nehmen, abhängig vom Einstiegsalter und Gesundheitszustand?
Vielen vielen dank vorab für Ihre Hilfe
Andre
P.S Ich wohne in Berlin und kennt jemand von Ihnen die AUV, kann ich mich an diese Agentur beim Auswählen einer neuen PKV wenden?