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Zeitsoldat nach Ausscheiden: kann man in PKV?

Verfasst: 14.03.2010, 17:47
von Poison Nuke
Hallo,

irgendwie ist das ganze Thema echt undurchsichtig und seitens der Bundeswehr kamen da wirklich Null informationen und auch auf Nachfragen konnte mir keiner in der Wehrbereichsverwaltung oder so jemand sagen wie das aussieht mit Versicherrung nach meinem Ausscheiden als SAZ6+4.

Ich bin jetzt bereits raus nur weil die ne Aktenumstellung hatten musste ich erstmal bis heute warten eh ich überhaupt irgendwelche Unterlagen in die Hand bekommen hatte, was ich bekomme usw.

Also, das Arbeitsamt und die Wehrbereichsverwaltung sagt mir, in der 1jähigen Zeit der Übergangsgebührnisse müsse ich mich privat Vollversichern. Allerdings hatte ich während der Zeit in der Bundeswehr bei einer GKV eine Anwartschaft und Pflegepflicht laufen.

Und egal wen ich nun frage, jeder sagt mir was anderes was ich jetzt machen muss.


Aktuell bin ich Arbeitslos, bekomm aber vermutlich ab nächsten Monat eine Teilzeitstelle die unterhalb des Beitragmessungssatzes liegt, der für die Übergangsgebührnisse entscheident ist.


MUSS ich jetzt in eine GKV oder MUSS ich in eine PKV oder steht mir beides offen oder wie sieht es aus?


hoffe ihr könnt mir helfen .-.

Re: Zeitsoldat nach Ausscheiden: kann man in PKV?

Verfasst: 14.03.2010, 18:22
von Cassiesmann
Poison Nuke hat geschrieben:Aktuell bin ich Arbeitslos, bekomm aber vermutlich ab nächsten Monat eine Teilzeitstelle die unterhalb des Beitragmessungssatzes liegt, der für die Übergangsgebührnisse entscheident ist.


MUSS ich jetzt in eine GKV oder MUSS ich in eine PKV oder steht mir beides offen oder wie sieht es aus?


Hallo,

wenn die Tätigkeit mehr als 400€/Monat bringt sind Sie versicherungspflichtig in der GKV. die BBG ist (in Ihrem Fall) irrelevant.

Gruß
CM

Verfasst: 14.03.2010, 18:23
von Poison Nuke
es sind weniger als 400€, die BBG für den Bund liegt sogar noch tiefer (360€ ausg. von meinem letzten Gehalt).

Verfasst: 14.03.2010, 20:01
von Cassiesmann
Mir ging es um die BBG der GKV!