Allgemeine Fragen zur PKV
Moderatoren: Rossi, Czauderna, Frank
Allgemeine Fragen zur PKV
Hallo,
Habe die Moeglichkeit in die PKV zu wechseln jedoch nur mit Risikozuschlag. Bin mir nicht sicher ob ich nun den Schritt wagen soll.
Zur Entscheidungsfindung hab ich noch ein paar Fragen:
- Steigt bei Preisanpassungen auch der Risikozuschlag oder bleibt dieser konstant und hiervon unberuehrt?
- Ab 2010 kann ich die Kosten steuerlich geltend machen. Kann ich die Beitraege fuer meine Kinder auch geltend machen?
- Ist es evtl moeglich durch die Elternzeit wieder in die GKV zu kommen? Bekommt man waehrend der Elternzeit weiterhin Gehalt vom AG? Kann ich auch durch Entgeltumwandlung wieder in die GKV?
- Was kosten Kinder in der PKV? Habe mal was von 100 Euro gehoert.
Vielen Dank.
Mfg
Sebastian
Habe die Moeglichkeit in die PKV zu wechseln jedoch nur mit Risikozuschlag. Bin mir nicht sicher ob ich nun den Schritt wagen soll.
Zur Entscheidungsfindung hab ich noch ein paar Fragen:
- Steigt bei Preisanpassungen auch der Risikozuschlag oder bleibt dieser konstant und hiervon unberuehrt?
- Ab 2010 kann ich die Kosten steuerlich geltend machen. Kann ich die Beitraege fuer meine Kinder auch geltend machen?
- Ist es evtl moeglich durch die Elternzeit wieder in die GKV zu kommen? Bekommt man waehrend der Elternzeit weiterhin Gehalt vom AG? Kann ich auch durch Entgeltumwandlung wieder in die GKV?
- Was kosten Kinder in der PKV? Habe mal was von 100 Euro gehoert.
Vielen Dank.
Mfg
Sebastian
Re: Allgemeine Fragen zur PKV
seb_fis hat geschrieben:Hallo,
Hallo,
Habe die Moeglichkeit in die PKV zu wechseln jedoch nur mit Risikozuschlag. Bin mir nicht sicher ob ich nun den Schritt wagen soll.
Das will gut überlegt sein...
Zur Entscheidungsfindung hab ich noch ein paar Fragen:
- Steigt bei Preisanpassungen auch der Risikozuschlag oder bleibt dieser konstant und hiervon unberuehrt?
Kommt darauf an, was in der Vereinbarung steht.
Es gibt beide Varianten. Das er steigt ist aber die Regel.
- Ab 2010 kann ich die Kosten steuerlich geltend machen. Kann ich die Beitraege fuer meine Kinder auch geltend machen?
[color=blue]Ja. Je nach Versicherungsschutz mit einigen Abschlägen.
- Ist es evtl moeglich durch die Elternzeit wieder in die GKV zu kommen? Bekommt man waehrend der Elternzeit weiterhin Gehalt vom AG?
Sie bekommem Elterngeld und sonst normalerweise nichts.
Ist Ihr AG übersozial, kann er ihnen natürlich Geld schenken für nicht erbrachte Arbeit.
Kann ich auch durch Entgeltumwandlung wieder in die GKV?
Wenn Sie der Umwandlungsbetrag wieder unter die JAEG bringt, ja!!
- Was kosten Kinder in der PKV? Habe mal was von 100 Euro gehoert.
Es kommt darauf an, was Sie sich für einen Schutz und welche Selbstbeteiligung Sie sich für Ihre Kinder ausgesucht haben.
100 ist genauso möglich wie 180.
Vielen Dank.
Bitteschön
Mfg
Sebastian
Ja das muss ich mir ganz gut ueberlegen, da der Riskiozuschlag enorm ist (ca. 60%), deshalb bin ich mir ueberhaupt nicht sicher ob es ueberhaupt Sinn macht in die PKV zu wechseln...
Wie hoch ist das Elterngeld? Hierdurch koennte ich ja auch wieder unter die JAEG fallen, oder?
Wie ist das mit Zusatzversicherungen? Sind die Leistungen mit der PKV vergleichbar?
Mfg
Wie hoch ist das Elterngeld? Hierdurch koennte ich ja auch wieder unter die JAEG fallen, oder?
Wie ist das mit Zusatzversicherungen? Sind die Leistungen mit der PKV vergleichbar?
Mfg
seb_fis hat geschrieben:Ja das muss ich mir ganz gut ueberlegen, da der Riskiozuschlag enorm ist (ca. 60%), deshalb bin ich mir ueberhaupt nicht sicher ob es ueberhaupt Sinn macht in die PKV zu wechseln...
Wie hoch ist das Elterngeld? Hierdurch koennte ich ja auch wieder unter die JAEG fallen, oder?
Wie ist das mit Zusatzversicherungen? Sind die Leistungen mit der PKV vergleichbar?
Mfg
Darf ich fragen, ob Sie das alles in Eigenregie machen oder ob Sie beraten werden?
E.Kacmaz hat geschrieben:seb_fis hat geschrieben:Ja das muss ich mir ganz gut ueberlegen, da der Riskiozuschlag enorm ist (ca. 60%), deshalb bin ich mir ueberhaupt nicht sicher ob es ueberhaupt Sinn macht in die PKV zu wechseln...
Wie hoch ist das Elterngeld? Hierdurch koennte ich ja auch wieder unter die JAEG fallen, oder?
Wie ist das mit Zusatzversicherungen? Sind die Leistungen mit der PKV vergleichbar?
Mfg
Darf ich fragen, ob Sie das alles in Eigenregie machen oder ob Sie beraten werden?
Ne ich lass mich natuerlich beraten. Ich will mir nur weitere Meinungen einholen. Bin mir nicht sicher ob die Versicherungsvertreterin das ganze neutral sieht oder durch die rosarote Brille. Sie versteht meine Zweifel und bedenken nicht so ganz...
Genauso ist das mit den Beitragsanpassungen...
Mfg
seb_fis hat geschrieben:E.Kacmaz hat geschrieben:seb_fis hat geschrieben:Ja das muss ich mir ganz gut ueberlegen, da der Riskiozuschlag enorm ist (ca. 60%), deshalb bin ich mir ueberhaupt nicht sicher ob es ueberhaupt Sinn macht in die PKV zu wechseln...
Wie hoch ist das Elterngeld? Hierdurch koennte ich ja auch wieder unter die JAEG fallen, oder?
Wie ist das mit Zusatzversicherungen? Sind die Leistungen mit der PKV vergleichbar?
Mfg
Darf ich fragen, ob Sie das alles in Eigenregie machen oder ob Sie beraten werden?
Ne ich lass mich natuerlich beraten. Ich will mir nur weitere Meinungen einholen. Bin mir nicht sicher ob die Versicherungsvertreterin das ganze neutral sieht oder durch die rosarote Brille. Sie versteht meine Zweifel und bedenken nicht so ganz...
Genauso ist das mit den Beitragsanpassungen...
Mfg
Hmm, viele Ihrer Fragen sind ja eindeutig durch Gesetze geregelt, somit gilt es ja einfach nur eine richtige Auskunft zu vom Vermittler zu erhalten, weil dieser ja wissen muss, wo es steht.
Während der Elternzeit gilt folgendes:
SGB V § 6
4) Wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze in drei aufeinander folgenden Kalenderjahren überschritten, endet die Versicherungspflicht mit Ablauf des dritten Kalenderjahres, in dem sie überschritten wird. Dies gilt nicht, wenn das Entgelt die vom Beginn des nächsten Kalenderjahres an geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht übersteigt. Rückwirkende Erhöhungen des Entgelts werden dem Kalenderjahr zugerechnet, in dem der Anspruch auf das erhöhte Entgelt entstanden ist. Ein Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze in einem von drei aufeinander folgenden Kalenderjahren liegt vor, wenn das tatsächlich im Kalenderjahr erzielte regelmäßige Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze überstiegen hat. Für Zeiten, in denen bei fortbestehendem Beschäftigungsverhältnis kein Arbeitsentgelt erzielt worden ist, insbesondere bei Arbeitsunfähigkeit nach Ablauf der Entgeltfortzahlung sowie bei Bezug von Entgeltersatzleistungen, ist ein regelmäßiges Arbeitsentgelt in der Höhe anzusetzen, in der es ohne die Unterbrechung erzielt worden wäre. Für Zeiten des Bezugs von Erziehungsgeld oder Elterngeld oder der Inanspruchnahme von Elternzeit oder Pflegezeit, für Zeiten, in denen als Entwicklungshelfer Entwicklungsdienst nach dem Entwicklungshelfergesetz geleistet worden ist, sowie im Falle des Wehr- oder Zivildienstes ist ein Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze anzunehmen, wenn spätestens innerhalb eines Jahres nach diesen Zeiträumen eine Beschäftigung mit einem regelmäßigen Arbeitsentgelt oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze aufgenommen wird; dies gilt auch für Zeiten einer Befreiung von der Versicherungspflicht nach § 8 Abs. 1 Nr. 1a, 2, 2a oder 3.
Die Elternzeit löst also keine Versicherungspflicht aus.
Naja, als Vertreterin darf sie ja auch nicht objektiv sein, sondern hat die Interessen der Unternehmung, für die sie vertritt zu wahren.
Was sind denn Ihre bedenken?
Was ist überhaupt ihr Motiv für einen Wechsel in die PKV?
Zudem sollten Sie einen Wechsel erst vollziehen, wenn Sie sicher sind.
Wenn Sie bedenken haben und diese nicht ausgeräumt werden können oder soweit verstärkt werden, dass ein Wechsel für Sie nicht in Frage kommt, macht es vielleicht Sinn, sich anderweitig beraten zu lassen.
Das ist hier im Forum nicht zulässig und nicht möglich.
Wir können die eine oder andere Frage beantworten und oftmals tun sich dadurch eher zusätzliche Fragen auf, weil eine ganzheitliche Abwägung den Rahmen sprengen würde.
Was ist mit den Beitragsanpassungen?
Was wurde Ihnen hierzu gesagt?
Grüße
E.Kacmaz hat geschrieben:seb_fis hat geschrieben:E.Kacmaz hat geschrieben:seb_fis hat geschrieben:Ja das muss ich mir ganz gut ueberlegen, da der Riskiozuschlag enorm ist (ca. 60%), deshalb bin ich mir ueberhaupt nicht sicher ob es ueberhaupt Sinn macht in die PKV zu wechseln...
Wie hoch ist das Elterngeld? Hierdurch koennte ich ja auch wieder unter die JAEG fallen, oder?
Wie ist das mit Zusatzversicherungen? Sind die Leistungen mit der PKV vergleichbar?
Mfg
Darf ich fragen, ob Sie das alles in Eigenregie machen oder ob Sie beraten werden?
Ne ich lass mich natuerlich beraten. Ich will mir nur weitere Meinungen einholen. Bin mir nicht sicher ob die Versicherungsvertreterin das ganze neutral sieht oder durch die rosarote Brille. Sie versteht meine Zweifel und bedenken nicht so ganz...
Genauso ist das mit den Beitragsanpassungen...
Mfg
Hmm, viele Ihrer Fragen sind ja eindeutig durch Gesetze geregelt, somit gilt es ja einfach nur eine richtige Auskunft zu vom Vermittler zu erhalten, weil dieser ja wissen muss, wo es steht.
Während der Elternzeit gilt folgendes:
SGB V § 6
4) Wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze in drei aufeinander folgenden Kalenderjahren überschritten, endet die Versicherungspflicht mit Ablauf des dritten Kalenderjahres, in dem sie überschritten wird. Dies gilt nicht, wenn das Entgelt die vom Beginn des nächsten Kalenderjahres an geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht übersteigt. Rückwirkende Erhöhungen des Entgelts werden dem Kalenderjahr zugerechnet, in dem der Anspruch auf das erhöhte Entgelt entstanden ist. Ein Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze in einem von drei aufeinander folgenden Kalenderjahren liegt vor, wenn das tatsächlich im Kalenderjahr erzielte regelmäßige Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze überstiegen hat. Für Zeiten, in denen bei fortbestehendem Beschäftigungsverhältnis kein Arbeitsentgelt erzielt worden ist, insbesondere bei Arbeitsunfähigkeit nach Ablauf der Entgeltfortzahlung sowie bei Bezug von Entgeltersatzleistungen, ist ein regelmäßiges Arbeitsentgelt in der Höhe anzusetzen, in der es ohne die Unterbrechung erzielt worden wäre. Für Zeiten des Bezugs von Erziehungsgeld oder Elterngeld oder der Inanspruchnahme von Elternzeit oder Pflegezeit, für Zeiten, in denen als Entwicklungshelfer Entwicklungsdienst nach dem Entwicklungshelfergesetz geleistet worden ist, sowie im Falle des Wehr- oder Zivildienstes ist ein Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze anzunehmen, wenn spätestens innerhalb eines Jahres nach diesen Zeiträumen eine Beschäftigung mit einem regelmäßigen Arbeitsentgelt oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze aufgenommen wird; dies gilt auch für Zeiten einer Befreiung von der Versicherungspflicht nach § 8 Abs. 1 Nr. 1a, 2, 2a oder 3.
Die Elternzeit löst also keine Versicherungspflicht aus.
Naja, als Vertreterin darf sie ja auch nicht objektiv sein, sondern hat die Interessen der Unternehmung, für die sie vertritt zu wahren.
Was sind denn Ihre bedenken?
Was ist überhaupt ihr Motiv für einen Wechsel in die PKV?
Zudem sollten Sie einen Wechsel erst vollziehen, wenn Sie sicher sind.
Wenn Sie bedenken haben und diese nicht ausgeräumt werden können oder soweit verstärkt werden, dass ein Wechsel für Sie nicht in Frage kommt, macht es vielleicht Sinn, sich anderweitig beraten zu lassen.
Das ist hier im Forum nicht zulässig und nicht möglich.
Wir können die eine oder andere Frage beantworten und oftmals tun sich dadurch eher zusätzliche Fragen auf, weil eine ganzheitliche Abwägung den Rahmen sprengen würde.
Was ist mit den Beitragsanpassungen?
Was wurde Ihnen hierzu gesagt?
Grüße
Meine Zweifel sind, dass sich der Beitrag durch den Risikozuschlag enorm erhoehen wird. Wenn ich dann auch noch Kinder haben sollte wird es in der PKV Unverhaeltnismaessig teuer.
Mein Motiv ist ganz eindeutig, dass ich eine bessere Versorgung anstrebe. Natuerlich wuerd ich mir auch noch etwas Geld sparen, aber das ist nicht das wichtigste.
Zu den Beitragsanpassungen wurde mir gesagt, dass es welche geben wird. Wie hoch konnte sie mir natuerlich nicht sagen. Ich hab gelesen, dass sich der Beitrag alle 12 Jahre in etwa verdoppelt. Das waer mit Risikozuschlag enorm.
Mfg
seb_fis hat geschrieben:E.Kacmaz hat geschrieben:seb_fis hat geschrieben:E.Kacmaz hat geschrieben:seb_fis hat geschrieben:Ja das muss ich mir ganz gut ueberlegen, da der Riskiozuschlag enorm ist (ca. 60%), deshalb bin ich mir ueberhaupt nicht sicher ob es ueberhaupt Sinn macht in die PKV zu wechseln...
Wie hoch ist das Elterngeld? Hierdurch koennte ich ja auch wieder unter die JAEG fallen, oder?
Wie ist das mit Zusatzversicherungen? Sind die Leistungen mit der PKV vergleichbar?
Mfg
Darf ich fragen, ob Sie das alles in Eigenregie machen oder ob Sie beraten werden?
Ne ich lass mich natuerlich beraten. Ich will mir nur weitere Meinungen einholen. Bin mir nicht sicher ob die Versicherungsvertreterin das ganze neutral sieht oder durch die rosarote Brille. Sie versteht meine Zweifel und bedenken nicht so ganz...
Genauso ist das mit den Beitragsanpassungen...
Mfg
Hmm, viele Ihrer Fragen sind ja eindeutig durch Gesetze geregelt, somit gilt es ja einfach nur eine richtige Auskunft zu vom Vermittler zu erhalten, weil dieser ja wissen muss, wo es steht.
Während der Elternzeit gilt folgendes:
SGB V § 6
4) Wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze in drei aufeinander folgenden Kalenderjahren überschritten, endet die Versicherungspflicht mit Ablauf des dritten Kalenderjahres, in dem sie überschritten wird. Dies gilt nicht, wenn das Entgelt die vom Beginn des nächsten Kalenderjahres an geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht übersteigt. Rückwirkende Erhöhungen des Entgelts werden dem Kalenderjahr zugerechnet, in dem der Anspruch auf das erhöhte Entgelt entstanden ist. Ein Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze in einem von drei aufeinander folgenden Kalenderjahren liegt vor, wenn das tatsächlich im Kalenderjahr erzielte regelmäßige Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze überstiegen hat. Für Zeiten, in denen bei fortbestehendem Beschäftigungsverhältnis kein Arbeitsentgelt erzielt worden ist, insbesondere bei Arbeitsunfähigkeit nach Ablauf der Entgeltfortzahlung sowie bei Bezug von Entgeltersatzleistungen, ist ein regelmäßiges Arbeitsentgelt in der Höhe anzusetzen, in der es ohne die Unterbrechung erzielt worden wäre. Für Zeiten des Bezugs von Erziehungsgeld oder Elterngeld oder der Inanspruchnahme von Elternzeit oder Pflegezeit, für Zeiten, in denen als Entwicklungshelfer Entwicklungsdienst nach dem Entwicklungshelfergesetz geleistet worden ist, sowie im Falle des Wehr- oder Zivildienstes ist ein Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze anzunehmen, wenn spätestens innerhalb eines Jahres nach diesen Zeiträumen eine Beschäftigung mit einem regelmäßigen Arbeitsentgelt oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze aufgenommen wird; dies gilt auch für Zeiten einer Befreiung von der Versicherungspflicht nach § 8 Abs. 1 Nr. 1a, 2, 2a oder 3.
Die Elternzeit löst also keine Versicherungspflicht aus.
Naja, als Vertreterin darf sie ja auch nicht objektiv sein, sondern hat die Interessen der Unternehmung, für die sie vertritt zu wahren.
Was sind denn Ihre bedenken?
Was ist überhaupt ihr Motiv für einen Wechsel in die PKV?
Zudem sollten Sie einen Wechsel erst vollziehen, wenn Sie sicher sind.
Wenn Sie bedenken haben und diese nicht ausgeräumt werden können oder soweit verstärkt werden, dass ein Wechsel für Sie nicht in Frage kommt, macht es vielleicht Sinn, sich anderweitig beraten zu lassen.
Das ist hier im Forum nicht zulässig und nicht möglich.
Wir können die eine oder andere Frage beantworten und oftmals tun sich dadurch eher zusätzliche Fragen auf, weil eine ganzheitliche Abwägung den Rahmen sprengen würde.
Was ist mit den Beitragsanpassungen?
Was wurde Ihnen hierzu gesagt?
Grüße
Meine Zweifel sind, dass sich der Beitrag durch den Risikozuschlag enorm erhoehen wird. Wenn ich dann auch noch Kinder haben sollte wird es in der PKV Unverhaeltnismaessig teuer.
Mein Motiv ist ganz eindeutig, dass ich eine bessere Versorgung anstrebe. Natuerlich wuerd ich mir auch noch etwas Geld sparen, aber das ist nicht das wichtigste.
Zu den Beitragsanpassungen wurde mir gesagt, dass es welche geben wird. Wie hoch konnte sie mir natuerlich nicht sagen. Ich hab gelesen, dass sich der Beitrag alle 12 Jahre in etwa verdoppelt. Das waer mit Risikozuschlag enorm.
Mfg
Können Sie vielleicht Ross und Reiter nennen? Gesellschaft und Tarif?
Wäre der Zuschlag eher dauerhaft z.B. aufgrund einer chronischen Erkrankung oder würde dieser mit hoher Wahrscheinlichkeit wegfallen, wenn Sie Ihn überprüfen lassen?
Was die Beitragsanpassungen angeht ist dieses ähnlich wie in der GKV langfristig eine Black-Box.
Durchschnittswerte sind da eher irreführend (alle 12 Jahre), da es einige Tarife gab, die hierfür keine 6 Jahre gebraucht haben und andere Tarife die länger gebraucht haben und zukünftig wird es sich nicht anders verhalten.
Viele Grüße
Dennoc
E.Kacmaz hat geschrieben:seb_fis hat geschrieben:E.Kacmaz hat geschrieben:seb_fis hat geschrieben:E.Kacmaz hat geschrieben:seb_fis hat geschrieben:Ja das muss ich mir ganz gut ueberlegen, da der Riskiozuschlag enorm ist (ca. 60%), deshalb bin ich mir ueberhaupt nicht sicher ob es ueberhaupt Sinn macht in die PKV zu wechseln...
Wie hoch ist das Elterngeld? Hierdurch koennte ich ja auch wieder unter die JAEG fallen, oder?
Wie ist das mit Zusatzversicherungen? Sind die Leistungen mit der PKV vergleichbar?
Mfg
Darf ich fragen, ob Sie das alles in Eigenregie machen oder ob Sie beraten werden?
Ne ich lass mich natuerlich beraten. Ich will mir nur weitere Meinungen einholen. Bin mir nicht sicher ob die Versicherungsvertreterin das ganze neutral sieht oder durch die rosarote Brille. Sie versteht meine Zweifel und bedenken nicht so ganz...
Genauso ist das mit den Beitragsanpassungen...
Mfg
Hmm, viele Ihrer Fragen sind ja eindeutig durch Gesetze geregelt, somit gilt es ja einfach nur eine richtige Auskunft zu vom Vermittler zu erhalten, weil dieser ja wissen muss, wo es steht.
Während der Elternzeit gilt folgendes:
SGB V § 6
4) Wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze in drei aufeinander folgenden Kalenderjahren überschritten, endet die Versicherungspflicht mit Ablauf des dritten Kalenderjahres, in dem sie überschritten wird. Dies gilt nicht, wenn das Entgelt die vom Beginn des nächsten Kalenderjahres an geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht übersteigt. Rückwirkende Erhöhungen des Entgelts werden dem Kalenderjahr zugerechnet, in dem der Anspruch auf das erhöhte Entgelt entstanden ist. Ein Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze in einem von drei aufeinander folgenden Kalenderjahren liegt vor, wenn das tatsächlich im Kalenderjahr erzielte regelmäßige Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze überstiegen hat. Für Zeiten, in denen bei fortbestehendem Beschäftigungsverhältnis kein Arbeitsentgelt erzielt worden ist, insbesondere bei Arbeitsunfähigkeit nach Ablauf der Entgeltfortzahlung sowie bei Bezug von Entgeltersatzleistungen, ist ein regelmäßiges Arbeitsentgelt in der Höhe anzusetzen, in der es ohne die Unterbrechung erzielt worden wäre. Für Zeiten des Bezugs von Erziehungsgeld oder Elterngeld oder der Inanspruchnahme von Elternzeit oder Pflegezeit, für Zeiten, in denen als Entwicklungshelfer Entwicklungsdienst nach dem Entwicklungshelfergesetz geleistet worden ist, sowie im Falle des Wehr- oder Zivildienstes ist ein Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze anzunehmen, wenn spätestens innerhalb eines Jahres nach diesen Zeiträumen eine Beschäftigung mit einem regelmäßigen Arbeitsentgelt oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze aufgenommen wird; dies gilt auch für Zeiten einer Befreiung von der Versicherungspflicht nach § 8 Abs. 1 Nr. 1a, 2, 2a oder 3.
Die Elternzeit löst also keine Versicherungspflicht aus.
Naja, als Vertreterin darf sie ja auch nicht objektiv sein, sondern hat die Interessen der Unternehmung, für die sie vertritt zu wahren.
Was sind denn Ihre bedenken?
Was ist überhaupt ihr Motiv für einen Wechsel in die PKV?
Zudem sollten Sie einen Wechsel erst vollziehen, wenn Sie sicher sind.
Wenn Sie bedenken haben und diese nicht ausgeräumt werden können oder soweit verstärkt werden, dass ein Wechsel für Sie nicht in Frage kommt, macht es vielleicht Sinn, sich anderweitig beraten zu lassen.
Das ist hier im Forum nicht zulässig und nicht möglich.
Wir können die eine oder andere Frage beantworten und oftmals tun sich dadurch eher zusätzliche Fragen auf, weil eine ganzheitliche Abwägung den Rahmen sprengen würde.
Was ist mit den Beitragsanpassungen?
Was wurde Ihnen hierzu gesagt?
Grüße
Meine Zweifel sind, dass sich der Beitrag durch den Risikozuschlag enorm erhoehen wird. Wenn ich dann auch noch Kinder haben sollte wird es in der PKV Unverhaeltnismaessig teuer.
Mein Motiv ist ganz eindeutig, dass ich eine bessere Versorgung anstrebe. Natuerlich wuerd ich mir auch noch etwas Geld sparen, aber das ist nicht das wichtigste.
Zu den Beitragsanpassungen wurde mir gesagt, dass es welche geben wird. Wie hoch konnte sie mir natuerlich nicht sagen. Ich hab gelesen, dass sich der Beitrag alle 12 Jahre in etwa verdoppelt. Das waer mit Risikozuschlag enorm.
Mfg
Können Sie vielleicht Ross und Reiter nennen? Gesellschaft und Tarif?
Wäre der Zuschlag eher dauerhaft z.B. aufgrund einer chronischen Erkrankung oder würde dieser mit hoher Wahrscheinlichkeit wegfallen, wenn Sie Ihn überprüfen lassen?
Was die Beitragsanpassungen angeht ist dieses ähnlich wie in der GKV langfristig eine Black-Box.
Durchschnittswerte sind da eher irreführend (alle 12 Jahre), da es einige Tarife gab, die hierfür keine 6 Jahre gebraucht haben und andere Tarife die länger gebraucht haben und zukünftig wird es sich nicht anders verhalten.
Viele Grüße
Dennoc
Es handelt sich hierbei um die AXA mit dem Tarif Vital600-N. Die Vertreterin hat gemeint, dass sich mit den Zuschlaegen noch was machen laesst. So schnell glaub ich jedoch nicht, dass das was wird. Hab Probleme mit der Bandscheibe und mit dem Knie. Bin jedoch jetzt aber schon laengere Zeit beschwerdefrei.
Mfg
seb_fis hat geschrieben:E.Kacmaz hat geschrieben:seb_fis hat geschrieben:E.Kacmaz hat geschrieben:seb_fis hat geschrieben:E.Kacmaz hat geschrieben:seb_fis hat geschrieben:Ja das muss ich mir ganz gut ueberlegen, da der Riskiozuschlag enorm ist (ca. 60%), deshalb bin ich mir ueberhaupt nicht sicher ob es ueberhaupt Sinn macht in die PKV zu wechseln...
Wie hoch ist das Elterngeld? Hierdurch koennte ich ja auch wieder unter die JAEG fallen, oder?
Wie ist das mit Zusatzversicherungen? Sind die Leistungen mit der PKV vergleichbar?
Mfg
Darf ich fragen, ob Sie das alles in Eigenregie machen oder ob Sie beraten werden?
Ne ich lass mich natuerlich beraten. Ich will mir nur weitere Meinungen einholen. Bin mir nicht sicher ob die Versicherungsvertreterin das ganze neutral sieht oder durch die rosarote Brille. Sie versteht meine Zweifel und bedenken nicht so ganz...
Genauso ist das mit den Beitragsanpassungen...
Mfg
Hmm, viele Ihrer Fragen sind ja eindeutig durch Gesetze geregelt, somit gilt es ja einfach nur eine richtige Auskunft zu vom Vermittler zu erhalten, weil dieser ja wissen muss, wo es steht.
Während der Elternzeit gilt folgendes:
SGB V § 6
4) Wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze in drei aufeinander folgenden Kalenderjahren überschritten, endet die Versicherungspflicht mit Ablauf des dritten Kalenderjahres, in dem sie überschritten wird. Dies gilt nicht, wenn das Entgelt die vom Beginn des nächsten Kalenderjahres an geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht übersteigt. Rückwirkende Erhöhungen des Entgelts werden dem Kalenderjahr zugerechnet, in dem der Anspruch auf das erhöhte Entgelt entstanden ist. Ein Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze in einem von drei aufeinander folgenden Kalenderjahren liegt vor, wenn das tatsächlich im Kalenderjahr erzielte regelmäßige Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze überstiegen hat. Für Zeiten, in denen bei fortbestehendem Beschäftigungsverhältnis kein Arbeitsentgelt erzielt worden ist, insbesondere bei Arbeitsunfähigkeit nach Ablauf der Entgeltfortzahlung sowie bei Bezug von Entgeltersatzleistungen, ist ein regelmäßiges Arbeitsentgelt in der Höhe anzusetzen, in der es ohne die Unterbrechung erzielt worden wäre. Für Zeiten des Bezugs von Erziehungsgeld oder Elterngeld oder der Inanspruchnahme von Elternzeit oder Pflegezeit, für Zeiten, in denen als Entwicklungshelfer Entwicklungsdienst nach dem Entwicklungshelfergesetz geleistet worden ist, sowie im Falle des Wehr- oder Zivildienstes ist ein Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze anzunehmen, wenn spätestens innerhalb eines Jahres nach diesen Zeiträumen eine Beschäftigung mit einem regelmäßigen Arbeitsentgelt oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze aufgenommen wird; dies gilt auch für Zeiten einer Befreiung von der Versicherungspflicht nach § 8 Abs. 1 Nr. 1a, 2, 2a oder 3.
Die Elternzeit löst also keine Versicherungspflicht aus.
Naja, als Vertreterin darf sie ja auch nicht objektiv sein, sondern hat die Interessen der Unternehmung, für die sie vertritt zu wahren.
Was sind denn Ihre bedenken?
Was ist überhaupt ihr Motiv für einen Wechsel in die PKV?
Zudem sollten Sie einen Wechsel erst vollziehen, wenn Sie sicher sind.
Wenn Sie bedenken haben und diese nicht ausgeräumt werden können oder soweit verstärkt werden, dass ein Wechsel für Sie nicht in Frage kommt, macht es vielleicht Sinn, sich anderweitig beraten zu lassen.
Das ist hier im Forum nicht zulässig und nicht möglich.
Wir können die eine oder andere Frage beantworten und oftmals tun sich dadurch eher zusätzliche Fragen auf, weil eine ganzheitliche Abwägung den Rahmen sprengen würde.
Was ist mit den Beitragsanpassungen?
Was wurde Ihnen hierzu gesagt?
Grüße
Meine Zweifel sind, dass sich der Beitrag durch den Risikozuschlag enorm erhoehen wird. Wenn ich dann auch noch Kinder haben sollte wird es in der PKV Unverhaeltnismaessig teuer.
Mein Motiv ist ganz eindeutig, dass ich eine bessere Versorgung anstrebe. Natuerlich wuerd ich mir auch noch etwas Geld sparen, aber das ist nicht das wichtigste.
Zu den Beitragsanpassungen wurde mir gesagt, dass es welche geben wird. Wie hoch konnte sie mir natuerlich nicht sagen. Ich hab gelesen, dass sich der Beitrag alle 12 Jahre in etwa verdoppelt. Das waer mit Risikozuschlag enorm.
Mfg
Können Sie vielleicht Ross und Reiter nennen? Gesellschaft und Tarif?
Wäre der Zuschlag eher dauerhaft z.B. aufgrund einer chronischen Erkrankung oder würde dieser mit hoher Wahrscheinlichkeit wegfallen, wenn Sie Ihn überprüfen lassen?
Was die Beitragsanpassungen angeht ist dieses ähnlich wie in der GKV langfristig eine Black-Box.
Durchschnittswerte sind da eher irreführend (alle 12 Jahre), da es einige Tarife gab, die hierfür keine 6 Jahre gebraucht haben und andere Tarife die länger gebraucht haben und zukünftig wird es sich nicht anders verhalten.
Viele Grüße
Dennoc
Es handelt sich hierbei um die AXA mit dem Tarif Vital600-N. Die Vertreterin hat gemeint, dass sich mit den Zuschlaegen noch was machen laesst. So schnell glaub ich jedoch nicht, dass das was wird. Hab Probleme mit der Bandscheibe und mit dem Knie. Bin jedoch jetzt aber schon laengere Zeit beschwerdefrei.
Mfg
Wie sind sie auf diesen Tarif gekommen?
Welches waren Ihre Vorgaben bezüglich der Leistungsinhalte?
Und haben Sie auch andere Anbieter betrachtet, welche die gleichen für Sie wichtigen Leistungen abbilden?
E.Kacmaz hat geschrieben:seb_fis hat geschrieben:E.Kacmaz hat geschrieben:seb_fis hat geschrieben:E.Kacmaz hat geschrieben:seb_fis hat geschrieben:E.Kacmaz hat geschrieben:seb_fis hat geschrieben:Ja das muss ich mir ganz gut ueberlegen, da der Riskiozuschlag enorm ist (ca. 60%), deshalb bin ich mir ueberhaupt nicht sicher ob es ueberhaupt Sinn macht in die PKV zu wechseln...
Wie hoch ist das Elterngeld? Hierdurch koennte ich ja auch wieder unter die JAEG fallen, oder?
Wie ist das mit Zusatzversicherungen? Sind die Leistungen mit der PKV vergleichbar?
Mfg
Darf ich fragen, ob Sie das alles in Eigenregie machen oder ob Sie beraten werden?
Ne ich lass mich natuerlich beraten. Ich will mir nur weitere Meinungen einholen. Bin mir nicht sicher ob die Versicherungsvertreterin das ganze neutral sieht oder durch die rosarote Brille. Sie versteht meine Zweifel und bedenken nicht so ganz...
Genauso ist das mit den Beitragsanpassungen...
Mfg
Hmm, viele Ihrer Fragen sind ja eindeutig durch Gesetze geregelt, somit gilt es ja einfach nur eine richtige Auskunft zu vom Vermittler zu erhalten, weil dieser ja wissen muss, wo es steht.
Während der Elternzeit gilt folgendes:
SGB V § 6
4) Wird die Jahresarbeitsentgeltgrenze in drei aufeinander folgenden Kalenderjahren überschritten, endet die Versicherungspflicht mit Ablauf des dritten Kalenderjahres, in dem sie überschritten wird. Dies gilt nicht, wenn das Entgelt die vom Beginn des nächsten Kalenderjahres an geltende Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht übersteigt. Rückwirkende Erhöhungen des Entgelts werden dem Kalenderjahr zugerechnet, in dem der Anspruch auf das erhöhte Entgelt entstanden ist. Ein Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze in einem von drei aufeinander folgenden Kalenderjahren liegt vor, wenn das tatsächlich im Kalenderjahr erzielte regelmäßige Jahresarbeitsentgelt die Jahresarbeitsentgeltgrenze überstiegen hat. Für Zeiten, in denen bei fortbestehendem Beschäftigungsverhältnis kein Arbeitsentgelt erzielt worden ist, insbesondere bei Arbeitsunfähigkeit nach Ablauf der Entgeltfortzahlung sowie bei Bezug von Entgeltersatzleistungen, ist ein regelmäßiges Arbeitsentgelt in der Höhe anzusetzen, in der es ohne die Unterbrechung erzielt worden wäre. Für Zeiten des Bezugs von Erziehungsgeld oder Elterngeld oder der Inanspruchnahme von Elternzeit oder Pflegezeit, für Zeiten, in denen als Entwicklungshelfer Entwicklungsdienst nach dem Entwicklungshelfergesetz geleistet worden ist, sowie im Falle des Wehr- oder Zivildienstes ist ein Überschreiten der Jahresarbeitsentgeltgrenze anzunehmen, wenn spätestens innerhalb eines Jahres nach diesen Zeiträumen eine Beschäftigung mit einem regelmäßigen Arbeitsentgelt oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze aufgenommen wird; dies gilt auch für Zeiten einer Befreiung von der Versicherungspflicht nach § 8 Abs. 1 Nr. 1a, 2, 2a oder 3.
Die Elternzeit löst also keine Versicherungspflicht aus.
Naja, als Vertreterin darf sie ja auch nicht objektiv sein, sondern hat die Interessen der Unternehmung, für die sie vertritt zu wahren.
Was sind denn Ihre bedenken?
Was ist überhaupt ihr Motiv für einen Wechsel in die PKV?
Zudem sollten Sie einen Wechsel erst vollziehen, wenn Sie sicher sind.
Wenn Sie bedenken haben und diese nicht ausgeräumt werden können oder soweit verstärkt werden, dass ein Wechsel für Sie nicht in Frage kommt, macht es vielleicht Sinn, sich anderweitig beraten zu lassen.
Das ist hier im Forum nicht zulässig und nicht möglich.
Wir können die eine oder andere Frage beantworten und oftmals tun sich dadurch eher zusätzliche Fragen auf, weil eine ganzheitliche Abwägung den Rahmen sprengen würde.
Was ist mit den Beitragsanpassungen?
Was wurde Ihnen hierzu gesagt?
Grüße
Meine Zweifel sind, dass sich der Beitrag durch den Risikozuschlag enorm erhoehen wird. Wenn ich dann auch noch Kinder haben sollte wird es in der PKV Unverhaeltnismaessig teuer.
Mein Motiv ist ganz eindeutig, dass ich eine bessere Versorgung anstrebe. Natuerlich wuerd ich mir auch noch etwas Geld sparen, aber das ist nicht das wichtigste.
Zu den Beitragsanpassungen wurde mir gesagt, dass es welche geben wird. Wie hoch konnte sie mir natuerlich nicht sagen. Ich hab gelesen, dass sich der Beitrag alle 12 Jahre in etwa verdoppelt. Das waer mit Risikozuschlag enorm.
Mfg
Können Sie vielleicht Ross und Reiter nennen? Gesellschaft und Tarif?
Wäre der Zuschlag eher dauerhaft z.B. aufgrund einer chronischen Erkrankung oder würde dieser mit hoher Wahrscheinlichkeit wegfallen, wenn Sie Ihn überprüfen lassen?
Was die Beitragsanpassungen angeht ist dieses ähnlich wie in der GKV langfristig eine Black-Box.
Durchschnittswerte sind da eher irreführend (alle 12 Jahre), da es einige Tarife gab, die hierfür keine 6 Jahre gebraucht haben und andere Tarife die länger gebraucht haben und zukünftig wird es sich nicht anders verhalten.
Viele Grüße
Dennoc
Es handelt sich hierbei um die AXA mit dem Tarif Vital600-N. Die Vertreterin hat gemeint, dass sich mit den Zuschlaegen noch was machen laesst. So schnell glaub ich jedoch nicht, dass das was wird. Hab Probleme mit der Bandscheibe und mit dem Knie. Bin jedoch jetzt aber schon laengere Zeit beschwerdefrei.
Mfg
Wie sind sie auf diesen Tarif gekommen?
Welches waren Ihre Vorgaben bezüglich der Leistungsinhalte?
Und haben Sie auch andere Anbieter betrachtet, welche die gleichen für Sie wichtigen Leistungen abbilden?
Den Tarif hat mir die Vertreterin vorgeschlagen, da er alles beinhaltet was man braucht, wenn er mir durch den Zuschlag zu teuer wird kann ich auch in einen anderen Tarif wechseln mit weniger Leistungen. Dann halt mit Mehrbettzimmer und kein Chefarzt. Wir haben einen etwas hoeherwertigen Tarif gewaehlt, da der Arbeitegeber ja ca. die Haelfte beisteuert.
Vergleichen konnte ich leider nicht viel, da ich bei den meisten anderen Gesellschaften vorab schon eine Ablehnung erhalten hab.
Mfg
-
- Postrank7
- Beiträge: 142
- Registriert: 13.03.2008, 20:58
Mfg[/quote]
Wie sind sie auf diesen Tarif gekommen?
Welches waren Ihre Vorgaben bezüglich der Leistungsinhalte?
Und haben Sie auch andere Anbieter betrachtet, welche die gleichen für Sie wichtigen Leistungen abbilden?[/quote]
Den Tarif hat mir die Vertreterin vorgeschlagen, da er alles beinhaltet was man braucht, wenn er mir durch den Zuschlag zu teuer wird kann ich auch in einen anderen Tarif wechseln mit weniger Leistungen. Dann halt mit Mehrbettzimmer und kein Chefarzt. Wir haben einen etwas hoeherwertigen Tarif gewaehlt, da der Arbeitegeber ja ca. die Haelfte beisteuert.
Vergleichen konnte ich leider nicht viel, da ich bei den meisten anderen Gesellschaften vorab schon eine Ablehnung erhalten hab.
Mfg[/quote]
Alles was man braucht klingt gut
) ...
Jetzt mal im Ernst.... gab es bis auf den stationären Bereich noch andere Leistungsinhalte?
Kennen Sie die Besonderheiten dieses Tarifs im gegensatz zu ungemanangten Tarifen?
Wie sind sie auf diesen Tarif gekommen?
Welches waren Ihre Vorgaben bezüglich der Leistungsinhalte?
Und haben Sie auch andere Anbieter betrachtet, welche die gleichen für Sie wichtigen Leistungen abbilden?[/quote]
Den Tarif hat mir die Vertreterin vorgeschlagen, da er alles beinhaltet was man braucht, wenn er mir durch den Zuschlag zu teuer wird kann ich auch in einen anderen Tarif wechseln mit weniger Leistungen. Dann halt mit Mehrbettzimmer und kein Chefarzt. Wir haben einen etwas hoeherwertigen Tarif gewaehlt, da der Arbeitegeber ja ca. die Haelfte beisteuert.
Vergleichen konnte ich leider nicht viel, da ich bei den meisten anderen Gesellschaften vorab schon eine Ablehnung erhalten hab.
Mfg[/quote]
Alles was man braucht klingt gut

Jetzt mal im Ernst.... gab es bis auf den stationären Bereich noch andere Leistungsinhalte?
Kennen Sie die Besonderheiten dieses Tarifs im gegensatz zu ungemanangten Tarifen?
Hier mal die beiden Tarife im Vergleich:
ambulant:
100% für ambulante Behandlung durch Ärzte
100% für Vorsorgeuntersuchungen
100% für Heilbehandlungen durch Heilpraktiker
100% für ambulante Psychotherapie
100% für Sehhilfen (max. 250 € in 2 Jahren)
stationaer:
100% inkl. privatärztlicher Behandlung, Hebammen und Unterbringung im Zweibettzimmer
zum Vergleich Tarif EL Bonus-N:
ambulant:
100% für ambulante Behandlungen durch Ärzte
75% für ambulante Heilbehandlung durch Heilpraktiker
100% für Vorsorgeuntersuchungen
100% für Hilfsmittel
75% für Heilmittel
100% für Sehhilfen, max. 100 Euro in 2 Jahren
stationaer:
100%
Rueckerstattung von bis zu 3 Monatsbeitraegen. Gilt fuer beide Tarife.
Mfg
ambulant:
100% für ambulante Behandlung durch Ärzte
100% für Vorsorgeuntersuchungen
100% für Heilbehandlungen durch Heilpraktiker
100% für ambulante Psychotherapie
100% für Sehhilfen (max. 250 € in 2 Jahren)
stationaer:
100% inkl. privatärztlicher Behandlung, Hebammen und Unterbringung im Zweibettzimmer
zum Vergleich Tarif EL Bonus-N:
ambulant:
100% für ambulante Behandlungen durch Ärzte
75% für ambulante Heilbehandlung durch Heilpraktiker
100% für Vorsorgeuntersuchungen
100% für Hilfsmittel
75% für Heilmittel
100% für Sehhilfen, max. 100 Euro in 2 Jahren
stationaer:
100%
Rueckerstattung von bis zu 3 Monatsbeitraegen. Gilt fuer beide Tarife.
Mfg
[quote="seb_fis"]Hier mal die beiden Tarife im Vergleich:
ambulant:
100% für ambulante Behandlung durch Ärzte
100% für Vorsorgeuntersuchungen
100% für Heilbehandlungen durch Heilpraktiker
100% für ambulante Psychotherapie
100% für Sehhilfen (max. 250 € in 2 Jahren)
stationaer:
100% inkl. privatärztlicher Behandlung, Hebammen und Unterbringung im Zweibettzimmer
zum Vergleich Tarif EL Bonus-N:
ambulant:
100% für ambulante Behandlungen durch Ärzte
75% für ambulante Heilbehandlung durch Heilpraktiker
100% für Vorsorgeuntersuchungen
100% für Hilfsmittel
75% für Heilmittel
100% für Sehhilfen, max. 100 Euro in 2 Jahren
stationaer:
100%
Rueckerstattung von bis zu 3 Monatsbeitraegen. Gilt fuer beide Tarife.
Sind diese Angaben die Basis für die Entscheidung für oder gegen den Tarif?
ambulant:
100% für ambulante Behandlung durch Ärzte
100% für Vorsorgeuntersuchungen
100% für Heilbehandlungen durch Heilpraktiker
100% für ambulante Psychotherapie
100% für Sehhilfen (max. 250 € in 2 Jahren)
stationaer:
100% inkl. privatärztlicher Behandlung, Hebammen und Unterbringung im Zweibettzimmer
zum Vergleich Tarif EL Bonus-N:
ambulant:
100% für ambulante Behandlungen durch Ärzte
75% für ambulante Heilbehandlung durch Heilpraktiker
100% für Vorsorgeuntersuchungen
100% für Hilfsmittel
75% für Heilmittel
100% für Sehhilfen, max. 100 Euro in 2 Jahren
stationaer:
100%
Rueckerstattung von bis zu 3 Monatsbeitraegen. Gilt fuer beide Tarife.
Sind diese Angaben die Basis für die Entscheidung für oder gegen den Tarif?
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