Hallo,
ich habe eine Frage:
Mutter ist privat krankenversichert und im Mutterschutz, nimmt 2 Jahre Elternzeit und arbeitet Teilzeit ab 6 Monate nach Geburt (und liegt dann mit der Teilzeit wahrscheinlich auch über der Beitragsbemessungsgrenze).
Vater ist gesetzlich pflichtversichert, Jahreseinkommen liegt über dem der Mutter, Eltern sind noch nicht verheiratet, Heirat aber im gleichen Jahr geplant.
Wie wird das gemeinsame Kind versichert?
Was passiert, wenn wir heiraten, muss es dann sowieso in die Private Versicherung oder ist das dann abhängig vom Einkommen der Eltern?
Danke
Rosalie
Versicherung Neugeborenes
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- Postrank7
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schauen sie mal in diese Tabelle..da sind einige Fälle durchgespielt......
viewtopic.php?p=1423#1423
Was ich bei ihrer Situation aber nicht richtig verstehe :
Der Mann ist (angestellt und aufgrund seines Einkommens ?) GKV-pflichtversichert, hat aber an Einkommen mehr als Sie, die selbst mit Teilzeit noch oberhalb der Bemessungsgrenze liegen ?
viewtopic.php?p=1423#1423
Was ich bei ihrer Situation aber nicht richtig verstehe :
Der Mann ist (angestellt und aufgrund seines Einkommens ?) GKV-pflichtversichert, hat aber an Einkommen mehr als Sie, die selbst mit Teilzeit noch oberhalb der Bemessungsgrenze liegen ?
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- Postrank7
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Hallo in die Runde,
die Tabelle unter dem o.a. Link finde ich zu kompliziert und mit teilweise falschen Begriffen. Es geht auch einfacher:
Ein Elternteil ------------------- NEIN => Kind beitragsfrei in der GKV
Privat?
|
JA
|
Brutto von PKV-
Mitglied über -------------- NEIN => Kind beitragsfrei in der GKV
Pflichtgrenze?
|
JA
|
PKV-Mitglied
Verdient mehr als -------------- NEIN => Kind beitragsfrei in der GKV
GKV-Mitglied?
|
JA
|
=> Kind PKV-versichert oder gegen eigenen Beitrag in der GKV
@rosalie: Sie meinen wahrscheinlich: Vater gesetzlich versichert (kann dann nur freiwilig sein, wenn er mehr verdient als die Mutter, die in Teilzeit über der Pflichtgrenze / JAEG (nicht Beitragsbemessungsgrenze) liegt.
Ist das richtig interpretiert? Das muss man wissen, um richtig antworten zu können.
Wenn die Eltern nicht verheiratet sind, kann das Kind in der Familienversicherung des GKV-Versicherten bleiben. PKV ist aber auch möglich.
Grüße
die Tabelle unter dem o.a. Link finde ich zu kompliziert und mit teilweise falschen Begriffen. Es geht auch einfacher:
Ein Elternteil ------------------- NEIN => Kind beitragsfrei in der GKV
Privat?
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JA
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Brutto von PKV-
Mitglied über -------------- NEIN => Kind beitragsfrei in der GKV
Pflichtgrenze?
|
JA
|
PKV-Mitglied
Verdient mehr als -------------- NEIN => Kind beitragsfrei in der GKV
GKV-Mitglied?
|
JA
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=> Kind PKV-versichert oder gegen eigenen Beitrag in der GKV
@rosalie: Sie meinen wahrscheinlich: Vater gesetzlich versichert (kann dann nur freiwilig sein, wenn er mehr verdient als die Mutter, die in Teilzeit über der Pflichtgrenze / JAEG (nicht Beitragsbemessungsgrenze) liegt.
Ist das richtig interpretiert? Das muss man wissen, um richtig antworten zu können.
Wenn die Eltern nicht verheiratet sind, kann das Kind in der Familienversicherung des GKV-Versicherten bleiben. PKV ist aber auch möglich.
Grüße
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