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gesetzliche Krankenversicherung oder Unfallversicherung?

Verfasst: 07.04.2010, 15:34
von JuergenXXX
Hallo,
ich habe einen Freund, der sich während der Arbeitszeit am Arbeitsplatz beide Beine gebrochen hat. Dies geschau wie folgt (in Kurzform): Eine Frau parkte unberechtigeterweise auf einen Betriebsparkplatz. Da mein Freund hilfsbereit ist und es auch seitens der Amleitung die Aufforderung gibt, unbefugt parkende Personen zu bitten, den Parkplatz zu verlassen, wolle mein Freund der Frau helfen, den verschneiten Parkplatz zu verlassen und wollte Sie anschieben. Dabei fuhr der Wagen rückwärs und da hinter meinen Freund die Mauer war, brach er sich beide Beine.
Nun unsere Fragen:
Ist dies ein Arbeitsunfall?
Ist es richtig, daß er bei einem Arbeitsunfall Kosten, z.B. Taxikosten zum Arzt erstattet bekommt, was er bei einer Abrechnung mit der gesetzlichen Krankenkasse nicht erstattet bekommt?
Vielen Dank für eure sachdienliche Hilfe!
Jürgen

Verfasst: 07.04.2010, 20:52
von Rossi
Upsela, jenes entscheidet die zuständige Berufsgenossenschaft, ob es sich um einen Arbeitsunfall handelt.

Aber in der Tat ist es so, dass die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung wesentlich besser sind. So kann man dort unter Umständen auch länger als 78 Wochen Krankengeld beziehen. Ferner könnte unter Umstände eine Unfallrente gewährt werden.

Ob allerdings die Hilfsbereitschaft Bestandteil der Arbeit und somit ein Arbeitsunfall darstellt, entzieht sich meiner Kenntnis. Die Berufsgenossenschaft puhlen sehr gerne und zählen Erbsen!

Verfasst: 07.04.2010, 21:30
von DKV-Service-Center
ich sehe es noch anders :-) da ein PKW beteiligt war war es ja ein Verkehrsunfall und ich würde alle anfallenden Rechnungen welche von der Kasse oder BG nicht bezahlt werden dahin weiterleiten .

Gruß