neue KV nach Rückkehr aus dem Ausland

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elmo
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neue KV nach Rückkehr aus dem Ausland

Beitragvon elmo » 11.02.2007, 21:44

Hallo zusammen,
meine beste Freundin lebt seit September 2006 in Taiwan und hat ihre GKV leider vor der Ausreise gekündigt. Sie hat z.Zt. nur eine private Auslandskrankenversicherung. Nun ist sie unerwartet schwanger geworden und möchte ihr Baby nicht in Taiwan sondern in Deutschland bekommen. Da sie länger als 3 Monate bleiben möchte, hat sie nun ein echtes Problem mit ihrer Auslandskrankenversicherung. Die zahlt nämlich nur alle Kosten, wenn sie nach 3 Monaten wieder ausreist. Wer kann uns einen Tipp geben, welche Krankenversicherung man abschließen kann, die auch die Kosten einer Schwangerschaft und Entbindung übernimmt? Ich freue mich auf eure Tipps.
Gruß elmo

Sonya
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Beitragvon Sonya » 12.02.2007, 09:29

Hallo,

vielleicht kann sie sich bei der gesetzlichen Krankenversicherung als freiwilliges Mitglied versichern. Will deine Freundin denn nach der Geburt gleich wieder zurück ins Ausland? Ich kann mir gut vorstellen, dass sie für das Baby das Beste will, aber dass eine Krankenversicherung nur die Kosten der Entbindung und der Voruntersuchungen bezahlen soll und danach keine Beiträge mehr sieht, ist auch nicht die feine Art.

elmo
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Beitragvon elmo » 12.02.2007, 20:55

Es war nicht geplant, dass sie wieder nach Deutschland kommt. Die Schwangerschaft ist eben dazwischen gekommen. Hier in Deutschland können sich dann wenigstens ihre Eltern um ihre 4-jährige Tochter während der Entbindung kümmern. Ihr Mann ist beruflich viel unterwegs und dort dann allein das Kind zu bekommen, ohne dass man chinesisch kann, ist, denke ich, nicht ganz so einfach. Sie würde auch höhere Beiträge zahlen, aber wir haben noch keine Krankenversicherung (auch keine private) gefunden ohne Wartezeit in Bezug auf Schwangerschaft. Es ist halt alles anders gekommen als geplant.

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Beitragvon DKV-Service-Center » 12.02.2007, 22:13

Hallo elmo,
unverhofft kommt oft :-), ich wünsche deiner Freundin ersteinmal alles Gute.
Möglicherweise erkennt die Gesellschaft wo Sie jetzt Auslandsreisekrankenversichert ist, diese Reisekrankenversicherung als Vorversicherung an. Welche Gesellschaft - wie heißt der Tarif ?
Ansonsten sehe ich nur die Möglichkeit so schnell wie Möglich eine Versicherungspflichtige Tätigkeit auf zu nehmen, ich hoffe Sie ist nicht schon im 9. ten Monat.,
Bei deiner Schilderung sehe ich aber ein weiteres Problem wo ist das 4 jährige Kind versichert ?
MFG R.Maaß

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Beitragvon elmo » 27.02.2007, 20:36

Über eine versicherungspflichtige Beschäftigung haben wir auch schon nachgedacht. Sie befindet sich bei Ankunft in der 31. Woche, da die Fluggesellschaften sie nicht mehr nach der 32. Woche befördern würden. Die 4-jährige Tochter ist in der Schweiz krankenversichert, da der Vater früher in der Schweiz gearbeitet hat. Die Versicherung gilt weltweit. Das Neugeborene wird auch in der Schweiz versichert.
Was hat es mit der Vorversicherung auf sich? Ist es möglich den Tarif dann zu wechseln? Meine Freundin ist bei der Allianz auslandskrankenversichert. Der Tarif lautet R65S.

Vielen Dank für die Hilfe.
Gruß
elmo

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Beitragvon DKV-Service-Center » 27.02.2007, 23:09

Hallo elmo,

Ich mache mich einmal Kundig sage morgen bescheid.
gruß

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Beitragvon DKV-Service-Center » 28.02.2007, 21:47

[quote="DKV-Service-Center"]Hallo elmo,

Ich mache mich einmal Kundig sage morgen bescheid.
gruß[/quote]

Ich habe noch keine Rückmeldung von der Allianz erhalten Sorry
Am besten unter angabe der Versicherungsnummer bei der Allianz anfragen
Gruß


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