Bin neu hier im Forum, muss mich also für etwaige Unbedarftheiten schon im Vorraus entschuldigen
![Huldigen .-.](./images/smilies/hail.gif)
Zu meiner Frage:
Ich bin bei der DeBeKa versichert. Kürzlich wurde bei mir eine starke Pollenallergie festgestellt, die mein Immunsystem stark schwächt und innerhalb von max. 10 Jahren, so die Aussagen mehrerer Ärzte, sicher zu Asthma führen wird.
Eine Allergenvermeidung ist (neben der Hyposensibilisierung als Ursachenbekämpfung) die einzige Möglichkeit, diese Folgeerkrankung, welche natürlich mit erheblichen Folgekosten v.a. für die Versicherung verbunden ist, zu vermeiden.
Auf Nachfrage bei der DeBeKa teilte man mir mit, dass eine Kostenübernahme für die mir verschriebene Allergiebettwäsche auch nicht anteilig möglich ist, da diese nicht im Leistungskatalog der DeBeKa aufgelistet sei.
Inzwischen habe ich in Erfahrung gebracht, dass selbst gesetzliche Versicherungen dazu verpflichtet(!) sind, die Kosten für Allergikerbettwäsche zu übernehmen. Das folgt aus dem Sozialgesetzbuch (SGB), Buch 5, § 23, Abs. 1 Nr. 1:
Versicherte haben Anspruch auf ärztliche Behandlung und Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln, wenn diese notwendig sind,
eine Schwächung der Gesundheit, die in absehbarer Zeit voraussichtlich zu einer Krankheit führen würde, zu beseitigen.
Diese Norm wurde ausgefüllt durch ein Urteil des Sozialgerichts Berlin, in dem die Übernahme der Kosten für Allergikerbettwäsche für verpflichtend erklärt wurde (Urteil Az: S 75 KR 367/92).
Nun zu meiner eigentlichen Frage.
Müssen nicht private KV auch verpflichtet sein, gesetzlich festgelegte MINDESTleistungen nach dem SOZIALgesetzbuch zu übernehmen, wenn gesetzliche Kassen das sind?
Bin für jede Antwort, jeden Verweis, oder Überlegung dankbar!
Liebe Grüße aus München, Moritz