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Höhe des Zuschusses

Verfasst: 31.05.2010, 11:04
von huber2
Hallo,
wo kann ich verbindlich erfahren bezw. nachlesen, wie hoch der der jeweils aktuelle Zuschuß zur privaten Krankenkasse ist. Auf Anfrage bei meiner ARGE, wurde der Zuschuß rückwirkend erhöht und nachgezahlt. Ergo war er vorher falsch.
Im voraus vielen Dank
Huber2

Verfasst: 31.05.2010, 12:52
von Rossi
Öhm, es kommt ganz drauf an, bei welcher ARGE Du Leistungen erhälst.

Es gibt hier das Problem der sog. Deckungslücke. Die Vorgehensweise der ARGEN ist total unterschiedlich.

Poste doch erst einmal, in welcher Höhe die ARGE einen Zuschuss gewährt hat, getrennt nach KV und PV!

Verfasst: 31.05.2010, 21:04
von RHW
Hallo,

die Paragraphen nennen zwar keine konkreten Zahlen, sind aber vielleicht doch hilfreich:

http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__26.html

http://bundesrecht.juris.de/vag/__12.html

http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__232a.html
GKV-Versicherte: 2555 Euro x 0,345 = 881,48 Euro beitragspflichtige Einnahme x 14,3% = 126,05 Euro (Beitrag, den die Arge monatlich für einen Alg II-Bezieher an die Krankenkasse überweist)

Gruß
RHW

Verfasst: 31.05.2010, 21:15
von Rossi
jooh, zzgl. Pflegeversicherung

2.555,00 Euro * 0,362 = 924,91 Euro * 1,95 % = 18,04 Euro

Jenes sind dann die Beträge, die nach dem Wortlaut von § 26 SGB II in Verbindung mit § 12 Abs. 1 c Satz 6 VAG sowie § 110 Abs. 2 SGB XI zu löhnen sind.

Aber für diesen Preis bekommt man die KV/PV leider nicht!

Verfasst: 01.06.2010, 11:31
von huber2
Hallo,
jetzt bekomme ich 126,05 € KK.
Nachdem es keine Möglichkeit der Überprüfung gibt, muß ich wohl der ARGE alles glauben. Na ja, immerhin passen sie den Zuschuß rückwirkend an.
Vielen Dank für die Antworten.

Verfasst: 01.06.2010, 12:11
von huber2
Hallo,
was die Plegeversicherung angeht, wird sie voll übernommen.
Begründung der ARGE: §26 Abs. 3 SGB II verweist NICHT auf
§12 Abs. 1c S. 6 VAG. -fr-
Tschüß

Verfasst: 01.06.2010, 23:36
von Rossi
Wunderbar "huber2", dass Du die Agenturhinweise zitierst. Hiernach gibt es keine Deckelung des PV-Beitrags; er ist zu übernehmen.

Aber was glaubst Du wohl, wieviele ARGEN sich an die Agenturhinweise orientieren?

Meine Erfahrung zeigt, viele ARGEN haben die Hinweise noch nicht einmal gelesen bzw. mitbekommen und zahlen deswegen nur 18,04 Euro!

Verfasst: 02.06.2010, 10:35
von huber2
Hallo Rossi!
Die kleine Einschränkung heißt "angemessen".

Auf jeden Fall sind die §§ in der Straßenverkehrsordnung eindeutiger gefaßt.
=D>
Tschüß