Central vs Hallesche
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Central vs Hallesche
Hallo,
kurze Frage zu folgenden Tarifen Central EKN2500 (SB 2600) und Hallesche NK 4 (SB 3000). Haben beide Angebote vorliegen. Bei der Central bestand die letzten 5 Jahre eine Anwartschaft, bei der Halleschen eine Gruppenversicherung die bei Weiterführung in eine Einzelversicherung umgestellt wird.
Habe verstanden, dass der wesentliche Unterschied die Abdeckung der Zahnbehandlung ist (Hallesche Staffelung / Central unbeschränkt), sowie die Rückerstattung bei Nichtinanspruchnahme von Chefarzt/Unterbrinung (Central nein/Hallesche ja).
Fällt jemanden sonst noch ein wesentlicher Punkt ein?
Bedanke mich vorab herzlich für die Hilfe
PS: VN ist 45, männlich, gesund und zukünftig Selbstständiger nach 20 Jahren im Angestelltenverhältnis
kurze Frage zu folgenden Tarifen Central EKN2500 (SB 2600) und Hallesche NK 4 (SB 3000). Haben beide Angebote vorliegen. Bei der Central bestand die letzten 5 Jahre eine Anwartschaft, bei der Halleschen eine Gruppenversicherung die bei Weiterführung in eine Einzelversicherung umgestellt wird.
Habe verstanden, dass der wesentliche Unterschied die Abdeckung der Zahnbehandlung ist (Hallesche Staffelung / Central unbeschränkt), sowie die Rückerstattung bei Nichtinanspruchnahme von Chefarzt/Unterbrinung (Central nein/Hallesche ja).
Fällt jemanden sonst noch ein wesentlicher Punkt ein?
Bedanke mich vorab herzlich für die Hilfe
PS: VN ist 45, männlich, gesund und zukünftig Selbstständiger nach 20 Jahren im Angestelltenverhältnis
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Fällt jemanden sonst noch ein wesentlicher Punkt ein?
Einer? Hier ein paar Beispiele:
- Honorarerstattung Ausland
- Kriegsklausel
- Umwandluinsverpflichtung Zusatz
- lebenserhaltenden Hilfsmittel (offen / geschlossen)
- künstliche Ernährung
- Logo- Ergotherapie
- Transportkosten ambulant
Sie sind mit Ihren "wesentlichen Unterschieden" nur an der obersten Oberfläche.
Mit freundlichen Grüßen
RG
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Vielen Dank an die beiden Verfasser. Was schlagen Sie vor, wie ich jetzt am besten vorgehe? Die Versicherung direkt auf diese Punkte ansprechen? Zum Thema Lebensverlängerung/künstliche Ernährung und "Kriegsklausel" wäre ich kurzfristig an weiteren Infos interessiert ... komme erst am Montag zum Telefonieren und bin ehrlich gesagt sehr neugierig
Merci

Merci
paris hat geschrieben:Vielen Dank an die beiden Verfasser. Was schlagen Sie vor, wie ich jetzt am besten vorgehe? Die Versicherung direkt auf diese Punkte ansprechen? Zum Thema Lebensverlängerung/künstliche Ernährung und "Kriegsklausel" wäre ich kurzfristig an weiteren Infos interessiert ... komme erst am Montag zum Telefonieren und bin ehrlich gesagt sehr neugierig![]()
Merci
Künstliche Ernährung erstatten eben per Bedingungen nicht alle Versicherer. Selbiges bei den Hilfsmitteln, hier gibt es geschlossene Kataloge, teilweise offene (z.B. "alle lebenserhaltenden Hilfsmittel") sowie komplett offene Kataloge (z.B. bei R+V oder Mannh.).
Die Kriegsklausel besagt, inwiefern im Kriegsfall geleistet wird. Das können Sie dem Vertrag entnehmen.
Natürlich kann Ihnen beim Vergleich auch ein Makler oder Vermittler helfen.
Vermittler leider Fehlanzeige. Wir sind derzeit im Ausland und den Aussendienstler der Central, der den Vertrag auch ursprünglich vermittelt hat (sprich sein Geld bereits verdient hat), kann man knicken. Werde mich nächste Woche ans Telefon klemmen und die Fragen direkt stellen. Kann ich im Internet denn irgendwo die Allgemeinen Versicherungsbedingungen bzw. Bestimmungen o.g. Tarife finden? Mir liegt leider nur eine 2-seitige Übersicht über die Versicherungsleistungen vor.
paris hat geschrieben:Vermittler leider Fehlanzeige. Wir sind derzeit im Ausland und den Aussendienstler der Central, der den Vertrag auch ursprünglich vermittelt hat (sprich sein Geld bereits verdient hat), kann man knicken. Werde mich nächste Woche ans Telefon klemmen und die Fragen direkt stellen. Kann ich im Internet denn irgendwo die Allgemeinen Versicherungsbedingungen bzw. Bestimmungen o.g. Tarife finden? Mir liegt leider nur eine 2-seitige Übersicht über die Versicherungsleistungen vor.
Ich bin mal so nett:
Hallesche:
http://www.hallesche.de/h_u_vp_vu_pm_22_mbkk-bild.pdf (AVB)
http://www.hallesche.de/h_u_vp_vu_pm_19_nk-bild.pdf (Tarif)
Central:
http://www.centralmaklernet.de/online/C ... a/T337.pdf
Bei Fragen: Wenden Sie sich gerne per PN an mich.
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Hallo paris,
zur Kriegsklausel:
Zitat aus der "PKV-Bibel" (Bach/Moser - MB/KK- und MB-KT-Kommentar zu §5. 1a. , 3. Auflage):
(ZITAT S.279 ff) "... Da der Ausschluss auf der nicht kalkulierbaren Gefahr eines gehäuften Schadeneintritts beruht, kommt es nicht darauf an, ob ein Krieg im völkerrechtlichen Sinne herrscht ... Ebenso ist es unerheblich, ob eine förmliche Kriegserklärung abgegeben, ein Waffenstillstand oder gar ein Friedensvertrag geschlossen wurde. ... Entscheidend ist allein ... das Bestehen eines tatsächlich kriegsmäßigen Gewaltzustandes ... Der Einsatz von Waffen kann dabei ...in einem nicht offensiven Gebrauch liegen, wie etwa in der Anlage von Minenfeldern. Terroranschläge sind mit dem im Beitrag berücksichtigeten Sicherheitszuschlag abgedeckt, soweit deren Folgen auf einen kleinen Personenkreis beschränkt sind ... Spätfolgen durch nach Kriegsende liegengebliebenes Kriegsgerät genügen" (ZITAT ENDE)
Das bezieht sich auf §5 MB/KK, wonach Leistungen für Kriegs- und Kriegsfolgeereignisse vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind.
Sie sind im Ausland? Öfters? Beruflich? Länger? Vielleicht im Ruhestand dauerhaft?
Dann sollten Sie die Auslandgeltung genau prüfen. Dabei spielen eine Reihe wichtiger Vertragsdetails eine Rolle. Sowohl mit der Central als auch mit der Hallesche kann es bei bestimmten Konstellationen Probleme geben.
Freundliche Grüße
RG
zur Kriegsklausel:
Zitat aus der "PKV-Bibel" (Bach/Moser - MB/KK- und MB-KT-Kommentar zu §5. 1a. , 3. Auflage):
(ZITAT S.279 ff) "... Da der Ausschluss auf der nicht kalkulierbaren Gefahr eines gehäuften Schadeneintritts beruht, kommt es nicht darauf an, ob ein Krieg im völkerrechtlichen Sinne herrscht ... Ebenso ist es unerheblich, ob eine förmliche Kriegserklärung abgegeben, ein Waffenstillstand oder gar ein Friedensvertrag geschlossen wurde. ... Entscheidend ist allein ... das Bestehen eines tatsächlich kriegsmäßigen Gewaltzustandes ... Der Einsatz von Waffen kann dabei ...in einem nicht offensiven Gebrauch liegen, wie etwa in der Anlage von Minenfeldern. Terroranschläge sind mit dem im Beitrag berücksichtigeten Sicherheitszuschlag abgedeckt, soweit deren Folgen auf einen kleinen Personenkreis beschränkt sind ... Spätfolgen durch nach Kriegsende liegengebliebenes Kriegsgerät genügen" (ZITAT ENDE)
Das bezieht sich auf §5 MB/KK, wonach Leistungen für Kriegs- und Kriegsfolgeereignisse vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind.
Sie sind im Ausland? Öfters? Beruflich? Länger? Vielleicht im Ruhestand dauerhaft?
Dann sollten Sie die Auslandgeltung genau prüfen. Dabei spielen eine Reihe wichtiger Vertragsdetails eine Rolle. Sowohl mit der Central als auch mit der Hallesche kann es bei bestimmten Konstellationen Probleme geben.
Freundliche Grüße
RG
Zuletzt geändert von Roland Gutsch am 04.06.2010, 09:54, insgesamt 1-mal geändert.
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@ Herrn Maaß,
Freundliche Grüße
RG
Ich wundere mich immer wieder, woher Sie - ohne paris und seine Wünsche zu kennen - solche Ratschläge geben können. Für einen einen Makler wäre das potenziell "tödlich".wenn 5 Jahre eine Anwartschaft bei der Central bestand würde ich diese Aufleben lassen.
Auch diese Aussage finde ich mutig. Mag ja sein, dass Sie das so beurteilen - aber es gibt nicht "den besseren Tarif" - nur einen auf die individuellen Wünsche "besser passenden". Und die Wünsche von paris kennt keiner hier.die Central hat auch bessere wie den EKN
Freundliche Grüße
RG
Ich seh schon, im Forum wird wirklich auf Genauigkeit geachtet. Vielen Dank dafür.
Es ist in diesem PKV-Dschungel wirklich mehr als hilfreich, dass man sich dadurch zumindest/hoffentlich die gröbsten Schnitzer erspart. Was "paris" will ist recht einfach: größtmögliche Sicherheit, dass im Krankheitsfall gezahlt wird. Einen hohen SB, da selbstständig und versehen mit dem Wunsch nur für die "grossen Sachen" eine Absicherung zu haben. Deshalb Central EKN und nicht V111/122S3. Einen guten KT-Tarif, der bei Verdienstausfall auch wirklich zahlt. Das scheint mir bei der Halleschen auch der Knackpunkt zu sein, dass sie bei "Neuselbstständigen" (auch nach 20 Jahren Berufserfahrung) für 3 Jahre einen Maximalbetrag von 150 Euro p.T. einziehen und denn bei entsprechend höherem Einkommen nicht verändern.
An "hulrich" einen ganz besonderen Dank, meine Wochenendlektüre ist gesichert
Es ist in diesem PKV-Dschungel wirklich mehr als hilfreich, dass man sich dadurch zumindest/hoffentlich die gröbsten Schnitzer erspart. Was "paris" will ist recht einfach: größtmögliche Sicherheit, dass im Krankheitsfall gezahlt wird. Einen hohen SB, da selbstständig und versehen mit dem Wunsch nur für die "grossen Sachen" eine Absicherung zu haben. Deshalb Central EKN und nicht V111/122S3. Einen guten KT-Tarif, der bei Verdienstausfall auch wirklich zahlt. Das scheint mir bei der Halleschen auch der Knackpunkt zu sein, dass sie bei "Neuselbstständigen" (auch nach 20 Jahren Berufserfahrung) für 3 Jahre einen Maximalbetrag von 150 Euro p.T. einziehen und denn bei entsprechend höherem Einkommen nicht verändern.
An "hulrich" einen ganz besonderen Dank, meine Wochenendlektüre ist gesichert

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Hallo paris,
zum KT: diesem Teil Ihrer Versicherung liegen andere Musterbedingungen und auch andere Tarifbedingungen zu Grunde als der Krankenversicherung.
Auch hier sollten Sie sehr genau ins Detail gehen - die Unterschiede sind fast so groß wie in der KV. Und die beiden bisher genannten Versicherer sind da nicht optimal. Sie können übrigens KV und KT durchaus bei verschiedenen Unternehmen absichern (ist auch häufig sinnvoll).
Die Lektüre der AVB + Tarifbedingungen ist sicher wichtig - wie steht es denn mit dem Verstehen, der Priorisierung und vor allem mit dem Vergleich der einzelnen Bedingungen zu anderen Anbietern?
Freundliche Grüße
RG
zum KT: diesem Teil Ihrer Versicherung liegen andere Musterbedingungen und auch andere Tarifbedingungen zu Grunde als der Krankenversicherung.
Auch hier sollten Sie sehr genau ins Detail gehen - die Unterschiede sind fast so groß wie in der KV. Und die beiden bisher genannten Versicherer sind da nicht optimal. Sie können übrigens KV und KT durchaus bei verschiedenen Unternehmen absichern (ist auch häufig sinnvoll).
Die Lektüre der AVB + Tarifbedingungen ist sicher wichtig - wie steht es denn mit dem Verstehen, der Priorisierung und vor allem mit dem Vergleich der einzelnen Bedingungen zu anderen Anbietern?
Freundliche Grüße
RG
Hallo RG,
verstehen ist zum Glück kein Problem, da ich mich selbst mal in diesem "Milieu" bewegt habe und seit 15 Jahren bei der DKV (früher Globale) Erfahrungen "am eigenen Leib" sammle, bisher auch ohne grossen Schaden
Bei meinem Mann kommen wegen aktueller Gruppenversicherung Hallesche (wegen Auslandsentsendung und Arbeitgeber) und Anwartschaft bei der Central nur diese beiden Versicherer in Frage. Ich bin mir der Tatsache bewusst, dass es immer noch einen "besseren" Anbieter gibt, doch die scheiden für uns aus. Wir haben Erfahrungen mit beiden o.g. Versicherungen, mussten bisher nix grossartig beanstanden, waren allerdings ausser beim Zahnartz & Orthopäden nicht wirklich leistungsmässig unterwegs. Gewisse Risiken, dass im Leistungsfall anders entschieden wird als heute vom Vertreter oder Versicherer zugesagt, bestehen immer und dessen sind wir uns auch bewusst.
Herzlichen Dank für die guten Ratschläge und noch einen schönen Tag
YM
verstehen ist zum Glück kein Problem, da ich mich selbst mal in diesem "Milieu" bewegt habe und seit 15 Jahren bei der DKV (früher Globale) Erfahrungen "am eigenen Leib" sammle, bisher auch ohne grossen Schaden

Bei meinem Mann kommen wegen aktueller Gruppenversicherung Hallesche (wegen Auslandsentsendung und Arbeitgeber) und Anwartschaft bei der Central nur diese beiden Versicherer in Frage. Ich bin mir der Tatsache bewusst, dass es immer noch einen "besseren" Anbieter gibt, doch die scheiden für uns aus. Wir haben Erfahrungen mit beiden o.g. Versicherungen, mussten bisher nix grossartig beanstanden, waren allerdings ausser beim Zahnartz & Orthopäden nicht wirklich leistungsmässig unterwegs. Gewisse Risiken, dass im Leistungsfall anders entschieden wird als heute vom Vertreter oder Versicherer zugesagt, bestehen immer und dessen sind wir uns auch bewusst.
Herzlichen Dank für die guten Ratschläge und noch einen schönen Tag
YM
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Roland Gutsch hat geschrieben:Sie können übrigens KV und KT durchaus bei verschiedenen Unternehmen absichern (ist auch häufig sinnvoll).
Hallo,
das sehe ich anders.
§ 14 Kündigung durch den Versicherer
(1) Der Versicherer kann das Versicherungsverhältnis zum Ende
eines jeden der ersten drei Versicherungsjahre mit einer Frist von
drei Monaten kündigen, sofern kein gesetzlicher Anspruch auf einen
Beitragszuschuss des Arbeitgebers besteht.
Da gibt's nur einen der darauf verzichtet. Den wird man aber meistens nicht wollen.
Gruß
Philipp
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