Falsche Angaben bei Vertragsabschließung

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Kuroshi
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Falsche Angaben bei Vertragsabschließung

Beitragvon Kuroshi » 18.06.2010, 22:26

Hallo liebe Leut,

nun, wie der Titel schon sagt, habe ich bei einem Abschluss einer PKV falschen Angaben gemacht...

Situation:

Die Beraterin meiner Sparkasse empfahl mir eine ZahnPLUS Versicherung.
Inhalt der Versicherung; Zahnersatz, Sehhilfen und eine Auslandskostenversicherung.
Nun habe ich bei der Angabe, ob mir ein Zahn fehle NEIN gesagt, was aber eigentlich der Fall war. Der Grund war sicher nicht "arglistig" gemeint, die Beraterin war einfach nur ne ziemlich hübsche Frau und da kam ich einfach in Verlegenheit :oops:

Das war jetzt vor nem guten Jahr und natürlich steht der nächste Zahnarzttermin an. Könnte ich dem Arzt zum Beispiel sagen, dass ich nicht auf die PKV zurüchgreifen will, oder die PKV kündigen (wohl läuft die noch die eineinhalb bis 2 Jahre trotz Kündigung) oder vielleicht doch gestehen gehen?
Achja, ich merke an, dass ich bisher keine Leistungen der Versicherung in Anspruch genommen habe.

So, falls irgendwelche nötigen Angaben als Info fehlen bitte sagen. Hoffe, jemand kann mir ein wenig helfen mit der Situation, bevor ich direkt meine hübsche Beraterin konsultiere. :)

hulrich
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Beitragvon hulrich » 19.06.2010, 00:21

Schriftliche Nachmeldung an den Vorstand der Gesellschaft, am besten mit zahnärztlichem Bericht.

Wenn wirklich nur ein Zahn fehlt, sollte das, ggf. abgesehen von einem Ausschluss dieses Zahns, keine Probleme geben.

schappi1848

Beitragvon schappi1848 » 19.06.2010, 12:41

Zur Polizei gehen und sich einweisen lassen. Entschuldigung Kuroshi, aber was ist denn das für eine Begründung!

Cassiesmann
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Beitragvon Cassiesmann » 19.06.2010, 15:05

schappi1848 hat geschrieben:Zur Polizei gehen und sich einweisen lassen. Entschuldigung Kuroshi, aber was ist denn das für eine Begründung!


100%agree

Roland Gutsch
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Beitragvon Roland Gutsch » 20.06.2010, 17:59

Der Grund war sicher nicht "arglistig" gemeint

Eine Täuschung ist gegeben, wenn eine falsche Erklärung über Tatsachen stattgefunden hat. Arglistig ist die Täuschung nach herrschender Meinung dann, wenn sie vorsätzlich erfolgte.
Noch Fragen?

Kuroshi
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Beitragvon Kuroshi » 21.06.2010, 03:00

ihr seid hart mit mir, ok....

Falsche Angaben sind wirklich nicht zu verzeihen.

Aber ich habe diese Zeit lang keine Leistungen in anspruch genommen.
Eben deswegen! Ich wollte mich nicht dadurch bereichern oder was auch immer. Die "Begründung" ist sicher blöd und ich schäme mich dafür, aber es war wirklich so und es ist mir ausgesprochen peinlich....

Wenn es eine Möglichkeit gibt, wie ich da bestens wieder rauskomme und ihr es mir sagen könnt, wäre ich sehr dankbar....
Ist der Rat meiner ersten Antwort meine einzige Möglichkeit? Wie finde ich raus, wem ich schreiben muss (also diesem Vorstand, der meiner Sparkasse?), wegen der Falschangabe?

Ihr könnt nicht glauben, wie ich wegen SO einer Sache untröstlich bin....

P.S. An dem Tag als ich meinen Beitrag geschrieben habe, habe ich auch schon meinen Vertrag gekündigt (etwa 2 Stunden davor), der läuft jetzt noch eineinhalb Jahre... sorry ich bin anscheinend keine sehr helle Person... was kann ich tun?

romkatzi
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Beitragvon romkatzi » 24.06.2010, 13:48

Kuroshi,

keine Panik. Meld das einfach so nach (bei der Versicherung direkt, ich denk mal es ist die BBKK oder die UKV, da Du den Tarif bei einer Sparkasse abgeschlossen hast). Der Zuschlag beträgt in diesem Fall 3,50 € pro Monat.

Ciao Bernhard


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