Altersrente und keine Krankenversicherung
Verfasst: 21.06.2010, 15:44
Einen schönen guten Tag dem Forum.
Folgendes Problem:
Ich war in der Vergangenheit 50:50 gesetzlich bzw. privat versichert.
Die Privatversicherung konnte ab 2003 nicht mehr bezahlt werden und wurde gekündigt.
Von 2007 bis 2008 weniger 1 Jahr gesetzlich versichert über ALGII.
Das war die letzte Versicherung, seitdem nicht versichert.
Da meine Gewerbe nicht mehr ausreichend den Lebensunterhalt abdeckt habe ich nunmehr Altersrente (64 J.)beantragt und bewilligt bekommen.
Die BFA teilt nun mit, dass laut lezter Versicherungsgesellschaft die Krankenversicherung der Rente nicht möglich ist und ich mich privat versichern muss.
Dabei werden maximal 107 Euro von der BFA bezuschusst.
Anfragen bei Versicherungen ergeben Beiträge um die 500-700 Euro und eine vorangehende Gesundheitsprüfung.
Die Basisversicherung dürfte etwas über 600 Euro liegen, ohne Gesundheitsprüfung.
Gemäss Internetrecherche sollten davon bei Bedürftigkeit nur 50% fällig werden.
Gilt dass auch für eine PKV mit Selbstbeteiligung?
Auf Anfrage teilt mir die private Krankenversicherung zur Basisversicherung mit:
"Die Hilfebedürftigkeit muss durch eine Bescheinigung nach SGB 12 (Sozialhilfe) nachgewiesen werden."
Da die Rente 1186 Euro beträgt bin ich vermutlich nicht bedürftig.
Habe ich trotzdem Anspruch auf Sozialhilfe und inwieweit übernimmt die Sozialhilfe dann die 50% des Beitrags oder muss die Versicherung den Beitrag halbieren?
Etwas ratlos...
Peter
Folgendes Problem:
Ich war in der Vergangenheit 50:50 gesetzlich bzw. privat versichert.
Die Privatversicherung konnte ab 2003 nicht mehr bezahlt werden und wurde gekündigt.
Von 2007 bis 2008 weniger 1 Jahr gesetzlich versichert über ALGII.
Das war die letzte Versicherung, seitdem nicht versichert.
Da meine Gewerbe nicht mehr ausreichend den Lebensunterhalt abdeckt habe ich nunmehr Altersrente (64 J.)beantragt und bewilligt bekommen.
Die BFA teilt nun mit, dass laut lezter Versicherungsgesellschaft die Krankenversicherung der Rente nicht möglich ist und ich mich privat versichern muss.
Dabei werden maximal 107 Euro von der BFA bezuschusst.
Anfragen bei Versicherungen ergeben Beiträge um die 500-700 Euro und eine vorangehende Gesundheitsprüfung.
Die Basisversicherung dürfte etwas über 600 Euro liegen, ohne Gesundheitsprüfung.
Gemäss Internetrecherche sollten davon bei Bedürftigkeit nur 50% fällig werden.
Gilt dass auch für eine PKV mit Selbstbeteiligung?
Auf Anfrage teilt mir die private Krankenversicherung zur Basisversicherung mit:
"Die Hilfebedürftigkeit muss durch eine Bescheinigung nach SGB 12 (Sozialhilfe) nachgewiesen werden."
Da die Rente 1186 Euro beträgt bin ich vermutlich nicht bedürftig.
Habe ich trotzdem Anspruch auf Sozialhilfe und inwieweit übernimmt die Sozialhilfe dann die 50% des Beitrags oder muss die Versicherung den Beitrag halbieren?
Etwas ratlos...
Peter