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Kind nachträglich privat versichern?
Verfasst: 26.06.2010, 21:38
von eagleburger
Guten Tag,
folgende Situation: Ich bin privatversichert, mein Lebensgefährte ist in der GKV (wir sind also nicht verheiratet). Unsere Tochter wurde daher bei meinem Lebensgefährten gesetzlich versichert. Wir würden sie jetzt aber gerne privat versichern. Geht das so einfach? Oder müssen wir dabei etwas beachten?
Wenn ja - muss ich sie dann in meiner PKV versichern lassen oder kann es auch eine andere sein?
Kann jemand Empfehlungen für eine Versicherung mit einem guten Tarif für Kinder geben?
Vielen Dank!
Verfasst: 26.06.2010, 21:57
von Cassiesmann
Warum sind Sie privatversichert, evtl. weil Sie beihilfeberechtigt sind und warum wollen Sie das Kind privat versichern?
Verfasst: 26.06.2010, 22:42
von eagleburger
ich verdiene über der HBM und bin nicht beihilfeberechtigt.
Da ich selber sehr gute Erfahrungen habe mit der PKV, möchte ich für mein Kind einfach die Vorteile der PKV haben. Wir wollten das eigentlich von Anfang an, aber ich habe verabsäumt, rechtzeitig Angebote einzuholen
Verfasst: 26.06.2010, 22:50
von hulrich
eagleburger hat geschrieben:ich verdiene über der HBM und bin nicht beihilfeberechtigt.
Da ich selber sehr gute Erfahrungen habe mit der PKV, möchte ich für mein Kind einfach die Vorteile der PKV haben. Wir wollten das eigentlich von Anfang an, aber ich habe verabsäumt, rechtzeitig Angebote einzuholen
Ich nehme jetzt einfach mal an, dass seit der Geburt schon zwei Monate her sind. In jedem Fall wird die Versicherungsgesellschaft eine Gesundheitsprüfung durchführen, praktisch werden Sie einen Fragebogen erhalten, welcher nach Gesundheitsstörungen, Arztbesuchen etc. fragt. Gibt es hier etwas nennenswertes, z.B. Diagnosen bei den Untersuchungen? Diese sind in jedem Fall anzugeben, da ansonsten mitunter eine Kündigung durch die Versicherungsgesellschaft möglich ist.
Ansonsten können Sie Ihr Kind natürlich bei Ihrer Gesellschaft versichern, oder aber auch bei einigen anderen, welche Kinder alleine versichern. Welche das sind, nennt Ihnen ein Makler.
Verfasst: 26.06.2010, 23:15
von eagleburger
Ja - Kind ist schon älter als 2 Monate, genauer gesagt 1 Jahr. Mir ist klar, dass wir einen Fragebogen ausfüllen müssen. Aber unser Kleiner ist absolut gesund.
Ist es möglich / erlaubt, hier Erfahrungen mit Versicherungsunternehmen, die Kinder versichern, anzugeben?
Verfasst: 27.06.2010, 09:43
von E.Kacmaz
eagleburger hat geschrieben:Ja - Kind ist schon älter als 2 Monate, genauer gesagt 1 Jahr. Mir ist klar, dass wir einen Fragebogen ausfüllen müssen. Aber unser Kleiner ist absolut gesund.
Ist es möglich / erlaubt, hier Erfahrungen mit Versicherungsunternehmen, die Kinder versichern, anzugeben?
Natürlich ist es möglich hier Erfahrungen abzugeben, aber die helfen Ihnen nicht weiter und sind rein subjektiver Natur.
Sie sollten sich zuerst die Mühe machen und mit einem kundigen Kollegen die Leistungsinhalte erarbeiten, um dann zu entscheiden, welcher Versicherer mit seinem Tarif(en) diese Leistungsinhalte für Sie abbildet.
Wie bereits erwähnt, versichern nicht alle Versicherer ein Kind alleine, sondern nur in Kombination mit einem Elterneteil, so dass Ihnen in diesem Fall nicht die gesamte PKV-Tarif-Welt zur Verfügung steht.
Beste Grüße
Verfasst: 27.06.2010, 14:34
von hulrich
Erlauben Sie mir folgende Frage: Bei welchem Unternehmen sind Sie versichert und in welchem Tarif? Ggf. bietet dieses Unternehmen ja einen pauschal gesagt "vernünftigen" Tarif an.
Auf Dauer ist es nämlich umständlich, wenn Sie Erstattungen bei einer weiteren Gesellschaft beantragen müssen.
Verfasst: 27.06.2010, 21:23
von Cassiesmann
hulrich hat geschrieben:Auf Dauer ist es nämlich umständlich, wenn Sie Erstattungen bei einer weiteren Gesellschaft beantragen müssen.
Wegen den 55ct/Brief? Das ist doch kein wirkliches Auswahlkriterium!
Verfasst: 27.06.2010, 22:31
von Frank
Die letzten Beiträge habe ich gelöscht, damit wir uns wieder auf fachliche Beiträge konzentrieren können.
Verfasst: 28.06.2010, 08:33
von RHW
Hallo,
es gibt auch die Variante GKV mit Zusatzversicherungen: z.B. Zahnersatz, Chefarzt, Heilpraktiker
Daneben gibt es auch die Möglichkeit, bei der GKV den Kostenerstattungstarif zu wählen. Man wird dann als Privatpatient beim Arzt behandelt. Die GKV erstattet dann nachträglich die Kassensätze (abzüglich Verwaltungskosten). Die Rechnungen mit GKV-Erstattungsvermerk können dann bei der Beihilfe eingereicht werden. Ggf. dort klären , in welcher Höhe dort erstattet wird.
§ 13 Absatz 2 SGB V:
http://bundesrecht.juris.de/sgb_5/__13.html
Einzelheiten sind in der Satzung der jeweiligen Krankenkasse geregelt. Meistens gibt es auch genaueres Infomaterial bei der Kasse.
Gruß
RHW