Welcher Weg? PKV oder GKV als ALG II Bezieher
Verfasst: 28.06.2010, 16:11
Guten Tag,
ich habe folgendes Problem und hoffe, dass ich hier die eine oder andere Anregung oder Hilfestellung bekommen kann. Vorab schonmal vielen Dank.
Bedingt durch Insolvenz beziehe ich seit Mitte 2007 Bezüge von der ARGE. Dadurch wurde ich umgehend in die GKV genommen, hier soweit also kein Problem.
Meine Frau war und ist Selbstständig, verdient mit rund 500,- Euro im Monat jedoch nicht sonderlich viel. Somit beziehen wir beide seit Mitte 2007 als sogenannte Bedarfgemeinschaft ALG II.
Meine Frau war bis Ende 2008 bei einer PKV versichert. Zwischen Mitte 2007 und Ende 2008 zahlte die ARGE einen Zuschuss zum Beitrag der KV meiner Frau. Der Zuschuss betrug jedoch nur etwas mehr als 1/3 des Beitrages und so kam es bald zu Zahlungsschwierigkeiten und letzendlich auch zur Kündigung der Versciherung durch den Versicherer Ende 2008 führte.
Seitdem ist meine Frau ohne Versicherung.
Ich versuchte zunächst meine Frau in meine GKV hineinzunehmen. Dies wurde aber durch meine GKV verweigert, da sie Selbstständig ist. Die Berater bei der ARGE waren mit dem Thema überfordert und daher verwies man uns an die PKV wo meine Frau halt zuletzt versichert war. Die allerdings wollten meine Frau wegen offenen Beiträgen aus der Vorversicherung nicht aufnehmen, zumal die KV meine Frau ja erst rausgeworfen hatten (berechtigterweise).
Aus diversen Gründen auf die ich hier nicht weiter eingehen möchte, war es das mit unseren Bemühungen meine Frau in eine KV zu bekommen.
Nun ist der Stand folgender:
Meine Frau ist seit nun mehr 18 Monaten nicht versichert. Wir beide erhalten als Bedarfgemeinschaft weiterhin ALG II, allerdings nur noch einen kleinen Zuschuss, da ich mittlerweile eine Teilzeitstellung angenommen habe und sie halt weiterhin ihrer Selbstständigeit hat. In Zukunft erwartet meine Frau ein Anstieg der Gewinne, so das eine KV auch bezahlbar wäre (also 200-300 Euro wären drin). Allerdings wecken die drohenden Nachzahlungen bzw. Strafzahlungen echte Existenzängste.
Seit Tagen versuche ich mich ins Thema einzlesen, aber irgendwie wird alles immer undurchschaubarer für mich. Daher mal hier meine Überlegungen:
Hat meine Frau nicht eigentlich Anspruch in die GKV zu kommen, nachdem sie aus der PKV rausgeflogen ist? Sie ist trotz ihrer Selbstständigkeit schliesslich ALG II Beziehern und ich habe gelesen, dass jeder ALG II Bezieher eigentlich automatisch in der GKV landet. Hat die ARGE also damals nicht richtig informiert bzw. gehandelt? Und wenn ja, was bedeutet das für uns?
Und was wäre wenn meine Frau die Selbstständigkeit nun für eine gewisse Zeit an den Nagel hängt? Wäre dann der Weg in die GKV möglich? Nur wie sehe es dann mit Nachbelastungen aus? Sie war ja bis Ende 2008 in der PKV. Fällt dann eine Nachbelastung an? Ich hörte im Umgekehrten Fall wird seitens der PKV oftmals darauf verzichtet. Weil die sich nicht zuständig fühlen GKV Kosten einzutreiben.
Der andere Weg wäre wieder in eine PKV. Muss meine Frau dann in die PKV die sie bis Ende 2008 hatte, oder kann sie sich neu orientieren. Ohne nun angefragt zu haben, könnte ich mir vorstellen, dass die wegen der Bonität Probleme machen. Muss die Versicherung dann trotzdem aufnehmen und wenn ja, wie sieht es mit den Beiträgen aus. Einen monatlichen 500 Euro Beitrag können wir uns nicht leisten.
Wie sieht es da mit den Strafzahlungen aus? Hat jemand Erfahrungswerte, ob diese von der ARGE übernommen werden und wie hoch würden diese Wohl ausfallen?
Auf meiner Tour durch das Netzt habe ich folgendes gefunden: http://www.krankenschutz24.de/bedingungen.html
Es handelt sich nicht um eine Krankenversicherung sondern um einen Club. Ich frage mich wie das nun in das System passt. Es heist ja, dass man sich versichern muss, wenn man nicht anderweitig abgesichert ist, oder habe ich da etwas falsch verstanden? Dieser Club soll keine Nachzahlungen verlangen. Was für mich erstmal gegenüber der GKV und der PKV ein Vorteil wäre. Kennt jemand diesen Club? Was gibt es dazu zu sagen, ist dies überhaupt möglich in diesen Club zu gehen und somit der Pflicht genüge zutun?
Man sieht, viele Fragen viele Wege und ich bin wirklich überfordert.
Meine Frau hat Gott sei dank nie einen Arzt benötigt, naja bis auf gewisse Termine beim Frauenarzt, aber die hat sie früher als sie versichert war auch immer selbst bezahlt und so ist es die lezten Monate halt auch gewesen. Nun soll jedoch alles vernünftig laufen. Wir kommen grad wieder auf die Beine und sind natürlich bemüht Kosten so weit wie möglich niedrig zu halten. Das gilt insbesondere für meiner Meinung nach unnötige Strafzahlungen gleich welcher Art.
Ich freue mich über jegliche Antwort und über alle Anregungen zu diesem Thema.
ich habe folgendes Problem und hoffe, dass ich hier die eine oder andere Anregung oder Hilfestellung bekommen kann. Vorab schonmal vielen Dank.
Bedingt durch Insolvenz beziehe ich seit Mitte 2007 Bezüge von der ARGE. Dadurch wurde ich umgehend in die GKV genommen, hier soweit also kein Problem.
Meine Frau war und ist Selbstständig, verdient mit rund 500,- Euro im Monat jedoch nicht sonderlich viel. Somit beziehen wir beide seit Mitte 2007 als sogenannte Bedarfgemeinschaft ALG II.
Meine Frau war bis Ende 2008 bei einer PKV versichert. Zwischen Mitte 2007 und Ende 2008 zahlte die ARGE einen Zuschuss zum Beitrag der KV meiner Frau. Der Zuschuss betrug jedoch nur etwas mehr als 1/3 des Beitrages und so kam es bald zu Zahlungsschwierigkeiten und letzendlich auch zur Kündigung der Versciherung durch den Versicherer Ende 2008 führte.
Seitdem ist meine Frau ohne Versicherung.
Ich versuchte zunächst meine Frau in meine GKV hineinzunehmen. Dies wurde aber durch meine GKV verweigert, da sie Selbstständig ist. Die Berater bei der ARGE waren mit dem Thema überfordert und daher verwies man uns an die PKV wo meine Frau halt zuletzt versichert war. Die allerdings wollten meine Frau wegen offenen Beiträgen aus der Vorversicherung nicht aufnehmen, zumal die KV meine Frau ja erst rausgeworfen hatten (berechtigterweise).
Aus diversen Gründen auf die ich hier nicht weiter eingehen möchte, war es das mit unseren Bemühungen meine Frau in eine KV zu bekommen.
Nun ist der Stand folgender:
Meine Frau ist seit nun mehr 18 Monaten nicht versichert. Wir beide erhalten als Bedarfgemeinschaft weiterhin ALG II, allerdings nur noch einen kleinen Zuschuss, da ich mittlerweile eine Teilzeitstellung angenommen habe und sie halt weiterhin ihrer Selbstständigeit hat. In Zukunft erwartet meine Frau ein Anstieg der Gewinne, so das eine KV auch bezahlbar wäre (also 200-300 Euro wären drin). Allerdings wecken die drohenden Nachzahlungen bzw. Strafzahlungen echte Existenzängste.
Seit Tagen versuche ich mich ins Thema einzlesen, aber irgendwie wird alles immer undurchschaubarer für mich. Daher mal hier meine Überlegungen:
Hat meine Frau nicht eigentlich Anspruch in die GKV zu kommen, nachdem sie aus der PKV rausgeflogen ist? Sie ist trotz ihrer Selbstständigkeit schliesslich ALG II Beziehern und ich habe gelesen, dass jeder ALG II Bezieher eigentlich automatisch in der GKV landet. Hat die ARGE also damals nicht richtig informiert bzw. gehandelt? Und wenn ja, was bedeutet das für uns?
Und was wäre wenn meine Frau die Selbstständigkeit nun für eine gewisse Zeit an den Nagel hängt? Wäre dann der Weg in die GKV möglich? Nur wie sehe es dann mit Nachbelastungen aus? Sie war ja bis Ende 2008 in der PKV. Fällt dann eine Nachbelastung an? Ich hörte im Umgekehrten Fall wird seitens der PKV oftmals darauf verzichtet. Weil die sich nicht zuständig fühlen GKV Kosten einzutreiben.
Der andere Weg wäre wieder in eine PKV. Muss meine Frau dann in die PKV die sie bis Ende 2008 hatte, oder kann sie sich neu orientieren. Ohne nun angefragt zu haben, könnte ich mir vorstellen, dass die wegen der Bonität Probleme machen. Muss die Versicherung dann trotzdem aufnehmen und wenn ja, wie sieht es mit den Beiträgen aus. Einen monatlichen 500 Euro Beitrag können wir uns nicht leisten.
Wie sieht es da mit den Strafzahlungen aus? Hat jemand Erfahrungswerte, ob diese von der ARGE übernommen werden und wie hoch würden diese Wohl ausfallen?
Auf meiner Tour durch das Netzt habe ich folgendes gefunden: http://www.krankenschutz24.de/bedingungen.html
Es handelt sich nicht um eine Krankenversicherung sondern um einen Club. Ich frage mich wie das nun in das System passt. Es heist ja, dass man sich versichern muss, wenn man nicht anderweitig abgesichert ist, oder habe ich da etwas falsch verstanden? Dieser Club soll keine Nachzahlungen verlangen. Was für mich erstmal gegenüber der GKV und der PKV ein Vorteil wäre. Kennt jemand diesen Club? Was gibt es dazu zu sagen, ist dies überhaupt möglich in diesen Club zu gehen und somit der Pflicht genüge zutun?
Man sieht, viele Fragen viele Wege und ich bin wirklich überfordert.
Meine Frau hat Gott sei dank nie einen Arzt benötigt, naja bis auf gewisse Termine beim Frauenarzt, aber die hat sie früher als sie versichert war auch immer selbst bezahlt und so ist es die lezten Monate halt auch gewesen. Nun soll jedoch alles vernünftig laufen. Wir kommen grad wieder auf die Beine und sind natürlich bemüht Kosten so weit wie möglich niedrig zu halten. Das gilt insbesondere für meiner Meinung nach unnötige Strafzahlungen gleich welcher Art.
Ich freue mich über jegliche Antwort und über alle Anregungen zu diesem Thema.